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Trotz allem sind die meisten Abgabeverträge von Tierheimen und TSV immer noch so ausgelegt und die pochen auch teilweise massiv auf diese Rechte. Und davon lassen sich halt viele immernoch einschüchtern! Zudem finde ich manche Klauseln ja auch sinnvoll, wie z.B. keine Weitergabe an Dritte, keine Kettenhaltung etc. Ist halt ein schwieriger Bereich.
dass angeblich schon Leute so ab Mitte 50 kein Tier mehr bekommen haben und die sich dann bei Privat bedienten.
Meiner Erfahrung nach (aber die müssen nicht allgemeingültig sein) liegt das "Risiko" häufiger bei den jüngeren Interessenten. Beruflicher Wechsel, Trennung, Scheidung, Kinder werden geboren.....Das Leben ist ständig im Umbruch. Aber so eine Mitfünfzigerfamilie, wo die Kinder schon groß sind, ein Häusschen und ein Garten da sind.....kann schon ein feines Plätzchen sein.
Hallo Steffy,
eigentlich ist es gar nicht so schwierig. Wenn man für ein Tier einen Preis zahlt, der dem Wert des Tieres entspricht, so ist es m. E. nur folgerichtig, dass man als Erwerber dann auch wie ein Käufer behandelt wird und Eigentümer des Tieres wird und dieses nicht nur für einen TSV (oder eine Privatperson, mit der der Vertrag geschlossen wurde) "verwahrt". Der Übernehmer übernimmt alle Kosten, geht zum TA, entscheidet irgendwann vielleicht sogar über ein Einschläfern - soll aber nur "Verwahrer" sein, das Tier soll ihm niemals gehören?
Ich finde dies lebensfremd.
Und da ich sehr lange schon im Tierschutzbereich tätig bin und selbst lange bei Vermittlungen mitgewirkt habe, weis ich, dass kaum ein Übernehmer eines Tieres beim Erwerb des Tieres realisiert, was dieser Vertrag bedeuten soll. Den meisten Leuten ist nicht klar, dass ihnen das Tier niemals gehören soll, sie aber trotzdem umfassend in der Verantwortung stehen und alles zahlen solllen. Frage jemand: "Ist dies dein Hund?", wird keiner antworten: "Nein, der Hund gehört dem Verein XY, ich verwahre ihn nur und komme für alle Kosten auf."
Kettenhaltung, nicht argerechte Haltung etc. sind ohnehin verboten. Dafür benötigt es keines Vertrages.
Andererseits finden sich auch häufig Klauseln in den Verträgen, die nicht mit der Gesetzeslage übereinstimmen, den Übernehmer also weit darüber hinaus in die Pflicht nehmen. Diese Klauseln dürften dann als überraschende Klauseln gelten und unwirksam sein.
Geht es wirklich schon so weit, havelchen, dass nach dem Einkommen gefragt wird?
Doch, es geht soweit, daß zumindest nach gesichertem Einkommen gefragt wird.
Und wenn dann auch noch beide Partner berufstätig sind, sinken die Chancen auf einen Hund aus dem Tierschutz rapide.
Hallo!
Doch, es geht soweit, daß zumindest nach gesichertem Einkommen gefragt wird.
Und wenn dann auch noch beide Partner berufstätig sind, sinken die Chancen auf einen Hund aus dem Tierschutz rapide.
Ich hatte bis vor einigen Wochen noch eine immer wiederkehrende Auseinandersetzung mit dem TSV, von dem mein Hund (Staff-Mix)ist.Inzwischen ist er fast 1 Jahr.
Im Übernahme/Abgabevertrag stand drin, er müsse mit 6-8 Monaten kastriert werden.
Mehrmals wurde ich per Mail dazu aufgefordert und musste mich zusätzlich telefonisch mit der 1.Vorsitzenden (nicht sehr freundlich!) auseinandersetzen.Sie drohten mir sogar mit dem Ordnungsamt ihrer Stadt.
Mein Hund hatte immer wiederkehrende Atemwegsinfekte, das Risiko einer Narkose war mir zu hoch.Eine Bescheinigung meines TA hätte ich problemlos bekommen, da er keine Kinder kastriert, wie er sagt (es sei denn, es sei aus medizinischem Grund)
Noch dazu wollte ich, daß mein Hund kopfmäßig erwachsen wird.
Er zeigte und zeigt null Probleme.
Ich habe ihn bis heute nicht kastrieren lassen und seit dem Tag, an dem der Hund vertragsmäßig in mein Eigentum überging, habe ich nichts mehr von denen gehört.
LG,
Kirstin
Und wenn dann auch noch beide Partner berufstätig sind, sinken die Chancen auf einen Hund aus dem Tierschutz rapide.
Na eben das, daß das Einkommen schon stimmen sollte, aber bitte nur einer der Partner arbeiten gehen darf, damit der Hund bloß nicht alleine ist.Und das hat genau was mit der Frage nach dem Gehalt zu tun?
Und wenn dann auch noch beide Partner berufstätig sind, sinken die Chancen auf einen Hund aus dem Tierschutz rapide.Na eben das, daß das Einkommen schon stimmen sollte, aber bitte nur einer der Partner arbeiten gehen darf, damit der Hund bloß nicht alleine ist.Und das hat genau was mit der Frage nach dem Gehalt zu tun?