Hund und Herrn gebissen
"Grundlos", so heißt es in der Anklageschrift, fiel am 1. Oktober 1999 in Leverkusen ein Stafford-Terrier über eine damals erst fünf Monate alte tibetische Dogge her und verletzte nicht nur sie, sondern auch deren Herrchen.
In erster Instanz kassierte der Kampfhund-Besitzer eine Geldstrafe von 2400 Mark - in der zweiten ließ das Landgericht Köln Milde walten: Die 2. Kleine Strafkammer verwarnte den 33 Jahre alten Mann und verurteilte ihn "unter Strafvorbehalt". Kurz und bündig. Er muss die ursprünglich verhängte Geldstrafe nur dann zahlen, wenn er binnen zwei Jahren eine weitere Straftat begeht.
Vollends ums Bezahlen kam der Betriebsleiter jedoch nicht herum: Er musste sich mit dem Opfer auf ein Schmerzensgeld von 1500 Mark einigen.
Nichts Böses ahnend ging der später Verletzte mit seiner Dogge in einer Grünfläche am Europaring spazieren. Plötzlich tauchte der Kampfhund auf und ging auf den anderen Vierbeiner los. Als dessen Herrchen seinem Tier helfen wollte, biss ihm der Terrier in die linke Hand. "Es hat ziemlich weh getan", klagte vor Gericht der Mann, der sich in einem Krankenhaus behandeln lassen musste.
Der Betriebsleiter hat den gefährlichen Hund immer noch. Er beteuerte gegenüber der Kammer, dass er mit dem Tier mittlerweile eine Prüfung abgelegt habe. Darum wäre er ohnehin nicht herumgekommen, weil sich Bund und Länder in diesen Tagen darauf geeinigt haben, privaten Haltern von Kampfhunden einen "Nachweis über ihre Sachkenntnisse zur Haltung der gefährlichen Tiere" abzuverlangen.
Quelle: [email protected]
"Grundlos", so heißt es in der Anklageschrift, fiel am 1. Oktober 1999 in Leverkusen ein Stafford-Terrier über eine damals erst fünf Monate alte tibetische Dogge her und verletzte nicht nur sie, sondern auch deren Herrchen.
In erster Instanz kassierte der Kampfhund-Besitzer eine Geldstrafe von 2400 Mark - in der zweiten ließ das Landgericht Köln Milde walten: Die 2. Kleine Strafkammer verwarnte den 33 Jahre alten Mann und verurteilte ihn "unter Strafvorbehalt". Kurz und bündig. Er muss die ursprünglich verhängte Geldstrafe nur dann zahlen, wenn er binnen zwei Jahren eine weitere Straftat begeht.
Vollends ums Bezahlen kam der Betriebsleiter jedoch nicht herum: Er musste sich mit dem Opfer auf ein Schmerzensgeld von 1500 Mark einigen.
Nichts Böses ahnend ging der später Verletzte mit seiner Dogge in einer Grünfläche am Europaring spazieren. Plötzlich tauchte der Kampfhund auf und ging auf den anderen Vierbeiner los. Als dessen Herrchen seinem Tier helfen wollte, biss ihm der Terrier in die linke Hand. "Es hat ziemlich weh getan", klagte vor Gericht der Mann, der sich in einem Krankenhaus behandeln lassen musste.
Der Betriebsleiter hat den gefährlichen Hund immer noch. Er beteuerte gegenüber der Kammer, dass er mit dem Tier mittlerweile eine Prüfung abgelegt habe. Darum wäre er ohnehin nicht herumgekommen, weil sich Bund und Länder in diesen Tagen darauf geeinigt haben, privaten Haltern von Kampfhunden einen "Nachweis über ihre Sachkenntnisse zur Haltung der gefährlichen Tiere" abzuverlangen.
Quelle: [email protected]