Urteil Stuttgart zur Kampfhundesteuer

Original geschrieben von maike
THEORETISCH könnte man in BW geprüfte Kampfis vermehren, praktisch wird das durch das Bundesgesetz verboten (Gesetz steht über Verordnung!) Das wissen die meisten Kommunen nicht.
Das ist nicht richtig. Das Bundesgesetz, genauer § 143 Strafgesetzbuch (StGB), verbietet Zucht und Handel der vier Rassen nur, wenn es in der Regelung eines Bundeslandes (Hundeverordnung oder -gesetz) auch verboten ist.

"§ 143
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften
erlassenen Verbot
,einen gefährlichen Hund zu züchten
oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft."

Da in BW für geprüfte Hunde der vier Rassen kein Zucht- und Handelsverbot existiert, sind Zucht und Handel in BW auch nach dem Bundesgesetz nicht verboten bzw. strafbar.

Dennoch existiert seit 01.09.2001 ein bundesweites Zuchtverbot (nicht Handelsverbot) der vier Rassen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten, die in § 11 (Aggressionssteigerung nach § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes) bestimmt:

"Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen."

Seit Inkrafttreten der TierSchHuV galt dann das Zuchtverbot gemäß § 11 Absatz 2 Buchst. a Tierschutzgesetz:

"Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten ..., wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten."

§ 11 Absatz 3 Tierschutzgesetz ermächtigt die zuständige Behörde (i.d.R. Veterinäramt), das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anzuordnen, wenn damit gerechnet werden muß, daß deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne der Absätze 1 oder 2 zeigen.

§ 18 Absatz 1 Nr. 22 Tierschutzgesetz stuft einen vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Verstoß gegen das Zuchtverbot gemäß § 11 Absatz 2 Buchst. a Tierschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit ein, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Darüber hinaus können Tiere, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (also Elterntiere und Welpen) gemäß § 19 Tierschutzgesetz eingezogen werden.

Somit haben wir die paradoxe Rechtslage, dass in allen Bundesländern ohne eigenes Zuchtverbot die Zucht der vier Rassen nur als OWi geahndet werden kann, die Zucht der vier Rassen (und ggfs. weiterer, in der Länderregelung als "gefährlich" deklarierter Rassen) in den Bundesländern mit eigenem Zuchtverbot aber als Straftat gem. § 143 StGB geahndet werden kann.

Ich hatte nach bestandener Prüfung auch ein Schreiben von der Stadt erhalten, dass das Zuchtverbot damit aufgehoben ist; vier Wochen später kam eine Schreiben, indem die Stadt zugab, dass es nicht so ist.
Wie hat die Stadt denn ihre Kehrtwende begründet?
 
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Christy: es gibt im Landkreis Rhein-Neckar unzählig erfolgreiche Fälle, da die Leinenbefreiung beim WT gleich mitgeprüft wird. Du lebst in der falschen Stadt ;)
 
Original geschrieben von shevoice
Christy: es gibt im Landkreis Rhein-Neckar unzählig erfolgreiche Fälle, da die Leinenbefreiung beim WT gleich mitgeprüft wird. Du lebst in der falschen Stadt ;)

JAAA! :D Die Stadt hinkt def. in allem hinterher.... :( und überteuert ist hier sowieso alles... aber b. t. t..... :hallo:
 
@maike

Original geschrieben von maike
ein geprüfter Kampfi ist de jure in BW KEIN Kampfi mehr, hat aber Leinenzwang (von dem man sich befreien lassen kann). Die Verwaltungsanweisung BW fordert die Kommunen sogar auf, für geprüfte Listies keine erhöhten Steuern zu verlangen - letztendlich entscheiden muss das die Kommune selber.

Wo gibt es zu dieser Verwaltungsanweisung BW einen schrifltichen Nachweis oder Link?!

Gruss

Frank:crazy:

P.S. Leinenbefreiung gibt es bei uns schon aber die Steuer:sauer:
 
Christy: könnt mich mal bei uns umschauen ;)

Frank: Ist doch egal, weil das eh jede Kommune so machen kann, wie sie will - ist doch denen egal, obs angeraten wird oder nicht, Kohle muß reinkommen.
Übrigens gibt es auch noch Städte/Gemeinden, die nichtmal für nichtgetestete Hunde erhöhte Steuern verlangen. Sind meistens die, bei denen es sich eh nicht lohnt, weil nur sehr wenig dieser Hunde da sind. Aber glaubst Du Mannheim würde auf dieses Zusatzeinkommen verzichten ??
 
Kerstin, einerseits wirklich egal anderseits wenn wir Punkte sammeln um sie dem Gemeinrat bei uns vorzulegen zählt halt alles. Zum Glück wohne ich ja nicht in Mannheim, wäre noch schlimmer :eg: .

Ärgerliche ist, dass es bei uns im Umkreis ca. 5-8 verschiedene Gemeinden und Dorfzusammenschlüsse gibt und wir in dem einzigen Leben bei dem ich nicht nur einen Wesenstest mit Princess machen musste, sonder trotzdem noch die erhöhte Steuer bezahlen muss. :sauer:

Werde mich vielleicht nächste Jahr zum Gemeinderat aufstellen lassen und wenn es klappt, kann ich dann direkt Einfluss nehmen. Aber wie schon gesagt dann zählt alles.

Schauen wir Mal was kommt.... :crazy:
 
Jau Frank,

das mach mal! Unsere Stimmen bekommst du! Versprochen!

Irgendwo habe ich diese Verwaltungsvorschrift im Internet gefunden. Ich glaube unter Ministerien BW - Polizei ?!?

Hatte ich nicht sogar oben einen Link gesetzt? (Leider momentan zu schusselig bin.)

Caro-BX
 
Doch nicht so schusselig bin. Link zum Ministerium unter Beitrag Nr. 20 , also acht höher.

Caro-BX
 
Frank: das mit dem Wesenstest für nen Liste 2 Hund haben sie bei einer Bekannten im Kreis Rastatt auch versucht. Ich hab ihr dann ein nettes Schreiben aufgesetzt, auf welches sie eine Entschuldigung der Kommune erhielt. Du mußt definitiv keinen WT mit einem Liste 2 Hund machen, nur eben die Leinenbefreiung.
Für die Festsetzung der Steuern gibt es eben definitiv keine Vorschriften für Kommunen in der Verordnung und es gibt leider mehr negative als positive Beispiele in Baden-Württemberg, selbst wenn es hier im Norden sehr human gehalten wird.
 
Original geschrieben von shevoice
Frank: das mit dem Wesenstest für nen Liste 2 Hund haben sie bei einer Bekannten im Kreis Rastatt auch versucht. Ich hab ihr dann ein nettes Schreiben aufgesetzt, auf welches sie eine Entschuldigung der Kommune erhielt. Du mußt definitiv keinen WT mit einem Liste 2 Hund machen, nur eben die Leinenbefreiung.
Für die Festsetzung der Steuern gibt es eben definitiv keine Vorschriften für Kommunen in der Verordnung und es gibt leider mehr negative als positive Beispiele in Baden-Württemberg, selbst wenn es hier im Norden sehr human gehalten wird.

Die Gemeinde Straubenhardt erteilt nur eine Leinenbefreiung mit bestandenem Wesenstest und dann nur "großzügiger Weise" auf Kulanz. Ich mußte dann sogar erst einmal reklamieren da die Leinebefreiung nur auf mich begrenzt war. Falls ich angeschrieben werde, das wir den Wesenstest dann noch einmal mit 15 Monaten wiederholen müssen werde ich auf jeden Fall auf Dich zurück kommen. (da meine Frau ab 20.11 nicht mehr dort arbeitet ist die Zeit der "erzwungenen" Freundlichkeit dann von unserer Seite vorbei :eg: )
 
Hallo Shevoice,

die Sachbearbeiterin unserer Gemeinde behauptete sogar uns gegenüber mehrfach, dass es
eine entsprechende Vorschrift gäbe
Leinenbefreiung für Kat 2 Hunde nur !!! nach bestandenem Verhaltenstest!!!

Ich habe extra mehrmals nachgefragt, aber sie blieb dabei. Die "Tester" vom Vet-amt und PolHundeStaffel wußten davon allerdings nicht.

Wir hatten ja bei unserem Antrag auf Leinenbefreiung neben vierzig Unterschriften (auch von Ausbildern unseres Hundevereisn) Nachweis über 2 X BH-A und Team Test vorgelegt!

Also doch Willkür und reine Abzocke?

Meine Nachfrage damals beim Innenministerium wurde nur sehr lappidar beantwortet, so was wie: liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde...

Caro-BX
 
So ganz falsch ist sie ja nicht, für Kat. 2 Hunde gilt Leinenzwang - aber der Test zur Leinenbefreiung unterscheidet sich drastisch vom eigentlichen Wesenstest. Leider handelt es sich tatsächlich um eine "kann"-Bestimmung. Die Kommunen können die Leinenpflicht für einzelne Hunde oder bestimmte Gebiete aufheben. Aber dass als Vorraussetzung ein kompletter Wesensttest gemacht werden muss, wo bei uns nur 4,5 zusätzliche Übungen gemacht werden, kommt mir echt spanisch vor.
 
Hallo She,:)

habe gerade noch einmal mit meinem Männe über das Thema gesprochen. Er meint, die Sachbearbeiterin hätte gesagt, dass sie auf einem Extra-Seminar ("Kampfhunde") gewesen wäre und dort hätte man "empfohlen", Leinenbefreiung für Kat 2 nur nach bestandenem Verhaltenstest.

Kommt mir aber sehr komisch vor. Ich meine, sie hätte gesagt, auf dem Seminar hat sie gelernt, dass es Leinenbefreiung nur !!! nach bestandenem Verhaltenstest gibt.

Hast du zufällig noch das Schreiben, welches du für Rastatt aufgesetzt hattest? (Vielleicht per E-Mail?) Büdde, büdde!:unsicher:

Caro-BX
 
Hey Caro ;) ,

blöderweise hab ich nix mehr von früher, da Festplatten-Crash. Da gings auch weniger um Leinenbefreiung, sondern mehr darum, dass sie die Frau mit ihrem Dogo zum Test zwingen wollten und eine Kastration verlangten.
Ich hab selbst die Fortbildungen bei uns im Revier über die Verordnung gemacht und ich muss sagen, mich wundert nix, denn unser OA konnte mir nicht wirklich bei der Ausarbeitung helfen - zum Glück sind die aber voll in Ordnung und sehen ein, wenn sie was nicht kapieren :)
Ich schätze, die Frau hat was durcheinander gebracht - das mit dem vorher bestandenem Verhaltenstest gilt nämlich nur für Hunde der Kat. 1, da die ja ohne Ausnahme Leinenzwang usw. haben. Deshalb müssen sie zum WT um dann die Möglichkeit der Befreiung zu erhalten.
Danach gelten sie wie Kat. 2.
Da es sich ja aber um eine "kann"-Bestimmung handelt, möchte ich nicht unbedingt ausschließen, dass die Kommunen dann ihre Vorraussetzungen selber machen dürfen.
Leider arbeite ich ja nicht mehr in Heidelberg und hab sehr wenig Kontakt noch mit den zuständigen Leuten, aber ich werde versuchen, darüber was rauszukriegen.
 
Hallo She,

gezwungen hat uns unsere Gemeinde nicht zum Verhaltenstest. Sie haben halt nur gesagt,

wenn wir Leinenbefreiung für unsere Caro haben wollen, "müssten" wir freiwillig den Verhaltenstest mit ihr machen.

Kein Test - keine Leinenbefreiung!

Caro-BX
 
Wie gesagt, ob das als Vorraussetzung rechtlich zulässig ist, müßte ein Gericht / Anwalt klären. Vorgesehen ist es so nicht in der LHVO, aber es gibt eben nur diese "kann"-Bestimmung.
 
Original geschrieben von shevoice
Ich hab selbst die Fortbildungen bei uns im Revier über die Verordnung gemacht und ich muss sagen, mich wundert nix, denn unser OA konnte mir nicht wirklich bei der Ausarbeitung helfen - zum Glück sind die aber voll in Ordnung und sehen ein, wenn sie was nicht kapieren :)
She, das scheint aber schon was besonderes zu sein, dass es bei euch Fortbildungen bezgl. der HVO gibt. Ich hab zuletzt mit der Kölner Polizei und dem OA 'ne Beschlagnahme gemacht. Die Kollegen von der Kölner Wache hatten null Peilung von nix. Die Dame vom OA hatte mir schon gesagt, ich solle alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften ausdrucken und bei der Polizei vorlegen. Hat aber auch nicht wirklich geholfen, der Einsatz kam erst nach 'nem längeren Tele mit dem OA zustande.
 
Sowas funktioniert auch meistens nur aus Eigeninitiative, ansonsten werden nur die geschult, die "damit zu tun haben" (Hundestaffel, Sachbearbeiter u.ä.). Dass der Streifendienst tagtäglich mit allem zu tun hat, hab bislang kaum einer kapiert.
Übrigens hab ich auch das Waffenrecht nicht vergessen - die DVO gibts aber wohl erst seit 4 Wochen und die Polizei bekommt sie vielleicht irgendwann 2004. Hab aber schon gedrängelt ;)
 
Hallo Caro BX

Soweit ich informiert bin gibt es keine Klage in Karlsruhe gegen die Kampfhundesteuer,sondern nur gegen die Rasselisten.
Sollte ich mich irren bitte ich um kurze Nachricht .
 
In Karlsruhe gab es bereits einen Entscheid wegen erhöhter Hundesteuer im Jahr 2000, das dann auch nochmal von Koblenz bestätigt wurde. Denke nicht, dass dies ein zweites Mal verhandelt wird.
Nachzulesen hier:

Denke, das laufende Verfahren bezieht sich lediglich auf die Listen (Ergebnis zu erwarten glaub im Januar, da es verschoben war).

Btw: Willkommen abi, schön nen weiteren Ordnungshüter an meiner Seite zu haben ;)
 
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