hi,
hier noch was unter
stand:
Bundesanwalt wollte härtere Strafe
Keine Neuverhandlung im Pitbull-Prozess
Hamburg. Eineinhalb Jahre nach dem Tod des kleinen Volkan durch Bisse zweier Kampfhunde in Hamburg sind die Strafen gegen den Hundebesitzer und seine Freundin rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwarf am Dienstag die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Besitzer bekam dreieinhalb Jahre Haft
Das Hamburger Landgericht hatte den 25-Jährigen im vergangenen Januar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Seine mitangeklagte, damals 19 Jahre alte Freundin erhielt ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung.
BGH-Richterin: "Außerordentlich milde Strafe"
Die Vorsitzende Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Hamburger Richter hätten eine außerordentlich milde Strafe verhängt. Dies müsse aber vom Revisionsgericht hingenommen werden, da die Entscheidung in sich widerspruchsfrei sei und keine Rechtsfehler erkennen lasse.
Verurteilung wegen Körperverletzung gefordert
In der Revisionsverhandlung ging es um die Frage, ob den Angeklagten nur Fahrlässigkeit oder doch ein bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist. Die Bundesanwaltschaft beantragte, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Hamburger Landgericht zurückzuverweisen. Nach ihrer Ansicht hätten die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft werden müssen. Dies hätte eine härtere Strafe zur Folge gehabt.
Verteidiger beantragt Freispruch
Auch der Verteidiger des 25-Jährigen beantragte eine Neuverhandlung - allerdings mit dem Ziel eines Freispruchs. Der Anwalt Michael Wulff argumentierte, für seinen Mandanten wäre es seinerzeit nicht vorhersehbar gewesen, dass die Hunde mit tödlichen Folgen über einen Menschen herfallen würden.
Halter hatte versucht, den Jungen zu retten
Die BGH-Richterin bewertete das Verhalten der Angeklagten als schwierig abzuwägenden Grenzfall. Das Hamburger Landgericht hätte auch anders entscheiden können. Die verzweifelten Versuche des 25-jährigen auf dem Schulhof, Volkan noch zu retten, und die Erschütterung des Paares über den Tod des Sechsjährigen hätten gezeigt, dass ihnen der Junge nicht gleichgültig gewesen sei.
Pitbull Zeus war nicht angeleint
Der Pitbull-Mischling "Zeus" des 25-Jährigen hatte den Jungen am 26. Juni 2000 gemeinsam mit dem Kampfhund "Gypsi" seiner Freundin auf einem Schulhof im Stadtteil Wilhelmsburg zerfleischt. Der Angeklagte hatte die Hunde trotz Leinenzwangs im Hof frei laufen lassen. Die Tiere waren über eine Mauer auf den Schulhof gesprungen, wo Volkan und andere Kinder Ball spielten.
Gesetze gegen Hunde wurden verschärft
Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Hamburg und viele weitere Bundesländer verschärften in der Folge ihre Regelung zur Zucht und Haltung bestimmter Hunderassen. Außerdem entstand ein Bundesgesetz gegen gefährliche Hunde. Das Bundesverfassungsgericht hatte es erst in der vergangenen Woche abgelehnt, Teile davon auszusetzen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht hier noch aus.
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Ich kann Nadine nur zustimmen
liebe Grüße Lana & Sessy
"Gestern standen wir noch am Abgrund heute sind wir einen Schritt weiter."