urteil im fall "volkan" rechtskräftig

katty alias andrea

Freie Presse Online

BGH bestätigt Urteil im Hamburger Kampfhunde-Prozess


Leipzig (ddp-lsc). Das Urteil des Landgerichts Hamburg zu den tödlichen Kampfhundattacken auf den türkischen Jungen Volkan ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) lehnte am Dienstag in Leipzig die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. Der 24-jährige Hauptangeklagte war im Januar in Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Seine zur Tatzeit 19-jährige Freundin erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung.




viele grüße
andrea
 
  • 28. April 2024
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Hi katty alias andrea ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hm......

hab vorhin in den Nachrichten noch gehört,dass es im Januar gefällt werde soll.


Liebe Grüße

Manu & Zoo

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Komisch Manu,

habe auch gerade im Autoradio gehört, dass das Urteil rechtskräftig bleibt und die Revision abgelehnt wurde.

LG Manu
 
Also ich habe auch im Radio gehört das es zu keinem Revisionstermin kommen wird und das Urteil rechtskräftig bleibt!!!!!
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Der soll Froh sein das der so glimpflig davon gekommen ist. Er hätte es verdient gehabt, wenn die Hunde ihn anstatt Volkan zerfleischt hätten!!!!!!! Es trifft immer die falschen!!!!!!!!! Man der macht mich wütend!

Liebe Grüße

Nadine

http://www.schecker.net/Nadine

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hi,
hier noch was unter stand:

Bundesanwalt wollte härtere Strafe
Keine Neuverhandlung im Pitbull-Prozess
Hamburg. Eineinhalb Jahre nach dem Tod des kleinen Volkan durch Bisse zweier Kampfhunde in Hamburg sind die Strafen gegen den Hundebesitzer und seine Freundin rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwarf am Dienstag die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.


Besitzer bekam dreieinhalb Jahre Haft
Das Hamburger Landgericht hatte den 25-Jährigen im vergangenen Januar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Seine mitangeklagte, damals 19 Jahre alte Freundin erhielt ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung.

BGH-Richterin: "Außerordentlich milde Strafe"
Die Vorsitzende Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Hamburger Richter hätten eine außerordentlich milde Strafe verhängt. Dies müsse aber vom Revisionsgericht hingenommen werden, da die Entscheidung in sich widerspruchsfrei sei und keine Rechtsfehler erkennen lasse.

Verurteilung wegen Körperverletzung gefordert
In der Revisionsverhandlung ging es um die Frage, ob den Angeklagten nur Fahrlässigkeit oder doch ein bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist. Die Bundesanwaltschaft beantragte, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Hamburger Landgericht zurückzuverweisen. Nach ihrer Ansicht hätten die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft werden müssen. Dies hätte eine härtere Strafe zur Folge gehabt.

Verteidiger beantragt Freispruch
Auch der Verteidiger des 25-Jährigen beantragte eine Neuverhandlung - allerdings mit dem Ziel eines Freispruchs. Der Anwalt Michael Wulff argumentierte, für seinen Mandanten wäre es seinerzeit nicht vorhersehbar gewesen, dass die Hunde mit tödlichen Folgen über einen Menschen herfallen würden.

Halter hatte versucht, den Jungen zu retten
Die BGH-Richterin bewertete das Verhalten der Angeklagten als schwierig abzuwägenden Grenzfall. Das Hamburger Landgericht hätte auch anders entscheiden können. Die verzweifelten Versuche des 25-jährigen auf dem Schulhof, Volkan noch zu retten, und die Erschütterung des Paares über den Tod des Sechsjährigen hätten gezeigt, dass ihnen der Junge nicht gleichgültig gewesen sei.

Pitbull Zeus war nicht angeleint
Der Pitbull-Mischling "Zeus" des 25-Jährigen hatte den Jungen am 26. Juni 2000 gemeinsam mit dem Kampfhund "Gypsi" seiner Freundin auf einem Schulhof im Stadtteil Wilhelmsburg zerfleischt. Der Angeklagte hatte die Hunde trotz Leinenzwangs im Hof frei laufen lassen. Die Tiere waren über eine Mauer auf den Schulhof gesprungen, wo Volkan und andere Kinder Ball spielten.

Gesetze gegen Hunde wurden verschärft
Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Hamburg und viele weitere Bundesländer verschärften in der Folge ihre Regelung zur Zucht und Haltung bestimmter Hunderassen. Außerdem entstand ein Bundesgesetz gegen gefährliche Hunde. Das Bundesverfassungsgericht hatte es erst in der vergangenen Woche abgelehnt, Teile davon auszusetzen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht hier noch aus.
_______________________________________________________

Ich kann Nadine nur zustimmen
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liebe Grüße Lana & Sessy

"Gestern standen wir noch am Abgrund heute sind wir einen Schritt weiter."
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lana:
Verteidiger beantragt Freispruch
Auch der Verteidiger des 25-Jährigen beantragte eine Neuverhandlung - allerdings mit dem Ziel eines Freispruchs. Der Anwalt Michael Wulff argumentierte, für seinen Mandanten wäre es seinerzeit nicht vorhersehbar gewesen, dass die Hunde mit tödlichen Folgen über einen Menschen herfallen würden.

[/quote]

Als Anwalt hätte ich hier die Verteidigung ganz klar verweigert! Was labert der für einen Mist. Erst macht der den Hund auf dem Schulhof scharf und dann wundert der sich wenn der Hund durchdreht? Schade das es hier keine Todesstrafe gibt!!!!!!!!!!!!!!!
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Liebe Grüße

Nadine

http://www.schecker.net/Nadine

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