Unsere Gemeinde ändert "Kampfhundesteuer"

Nala

15 Jahre Mitglied
Endlich ist es soweit!!!! Anträge und Klagen gegen die Stadt haben wohl endlich Erfolg. Unsere Komune will nun ein Modell einführen, wo die sog. kampfhunde in die "normale" Hundesteuer eingestuft werden, wenn sie den Wesenstest bestanden haben. :) :) :) Das ist ja zumindest schon mal ein Teilerfolg.
Ich zahle für meine Rottweilerin 441 € Hundesteuer für (laut Steuerbescheid) einen gefährlichen Hund. Der normale Satz beträgt 55€. Mittlerweile klagen wir vor dem Verwaltungsgericht, aber ohne Aussicht auf Erfolg.
Der Hauptausschuß hat dem Antrag noch zugestimmt, die Zustimmung des Rates steht allerdings noch aus.
Auf Antrag einer Partei soll dafür aber der Wesenstest alle 2 Jahre wiederholt werden müssen.
Trotzdem ist das für mich eine enorme finanzielle Entlastung. Für den WT zahle ich dann alle 2 Jahre 50 €, anstatt jedes Jahr eben 441 € Steuern zahlen zu müssen.

Ich freu mich so! Endlich tut sich was. Obwohl ich es immer noch schade finde, das es sowas wie eine Kampfhundesteuer immer noch geben wird, hat man es jetzt als Halter doch selbst in der Hand.
Anscheinend sind in unserer Gemeinde insg. 1800 Hunde gemeldet, davon 33 sog. Kampfhund. Nur 4(!) davon haben den Wesenstest abgelegt. (Ich zähle selbstverständlich mit meiner Rottweilerin dazu ;) ) So, musste meine Freude mal loswerden!

LG Bine
 
  • 28. April 2024
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Hi Nala ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ein kleiner Schritt für die Behörden, ein großer Schritt für die Hunde !
 
Gemeinde Bedburg im Rhein-Erft-Kreis.

Hier noch der Link dazu

Jetzt muß "nur" noch der Rat zustimmen:rolleyes: aber es ist ja bald Kommunalwahl :eg:
 
ein rotti "kostet" in basel auch 250.-...und das, obwohl eine extra eingesetzte komission sich gegen ein eliste ausgesporchen hat
 
Nala schrieb:
Ich zahle für meine Rottweilerin 441 € Hundesteuer für (laut Steuerbescheid) einen gefährlichen Hund. Der normale Satz beträgt 55€. Mittlerweile klagen wir vor dem Verwaltungsgericht, aber ohne Aussicht auf Erfolg.


Ist ja unglaublich ! Ich zahle in S- H auf dem Land 30 € im Jahr ! Vorher 25 € ,ist gerade erhöht worden !

Gruß

Dobifreund
 
Ich hätte es auch besser gefunden, wenn sie diese doofen Rasselisten ganz abgeschafft hätten. :sauer:
Aber so ist es besser als gar nichts, man hat es ja jetzt selbst in der Hand.
Ich habe mich nur immer so darüber geärgert, daß im Steuerbescheid steht: "Steuer für gefährlichen Hund" und das, obwohl ich ja eine Bescheinigung vom einem Sachverständigen habe, die genau das Gegenteil "attestiert"
Aber naja, die Behörden. So, hoffentlich stimmt jetzt auch der Gemeinderat noch zu, dann gib ich ne Fete! ;)
 
Wie sollten denn diese Bürgeranträge am besten aussehen?
Wäre toll, wenn es bei Euch klappt!
 
Freut mich für Euren Erfolg.

Ich zahle k. K-Steuer und bezahle 78 Euro im jahr, freunden in Ö habe ich das erzählt die haben mit dem Kopf geschüttelt, die zahlen gerade so 20 Euro.

In England, so berichtete mir eine Frau, die zahlen gar nichts.
Weiß leider net ob es auch Stadt oder Region abhängig ist.
 
Champ schrieb:
Wie sollten denn diese Bürgeranträge am besten aussehen?
Wäre toll, wenn es bei Euch klappt!
Hi,
ich versuche mal, rauszufinden, wie dieser Bürgerantrag aussah. Ich kenne das ganze Thema ja nur aus der Zeitung. Vielleicht kann ich mal unseren Ortsvorsteher fragen, der müsste das Ding ja kennen. Im Zuge der Kommunalwahl trifft man ihn in letzter Zeit doch häufig ;)
Wenn ich was weiß, poste ich es sofort!!!
 
Nala schrieb:
Hi,
ich versuche mal, rauszufinden, wie dieser Bürgerantrag aussah.
Ein solcher Bürgerantrag (§ 24 Gemeindeordnung NRW) ist nicht formgebunden, es reicht also ein formloses Schreiben an den Bürgermeister oder Oberbürgermeister der Gemeinde. Die Stadtverwaltung gibt dann eine schriftliche Stellungnahme ab und der Bürgerantrag wird in dem entsprechenden Gremium (Fachausschuss, Bezirksvertretung oder Rat) behandelt. In der Sitzung kann der Antragsteller seinen Antrag i.d.R. persönlich begründen.

Hier übrigens ein Auszug aus der Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg:

Begründung:
Mit seinem Schreiben, hier eingegangen am 09.08.2004, beantragt Herr H. Theodor
Flüchten, die Hundesteuer für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 2 der
Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg entsprechend dem „Frechener Modell“ mit dem
einfachen Steuersatz zu veranlagen, wenn die Verhaltensprüfung erfolgreich abgelegt
wurde.
In der Hundesteuersatzung werden als gefährliche Hunde diejenigen Rassen und Gruppen
von Hunden definiert, die in § 3 Abs. 2 Satz 1 (gefährliche Hunde) und in § 10 (Hunde
bestimmter Rassen) Landeshundegesetz NRW (LHundG) aufgeführt sind, sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

In der Stadt Frechen zahlt die Hundehalterin/der Hundehalter eines gefährlichen Hundes
oder eines Hundes bestimmter Rasse den einfachen Steuersatz, wenn auf Antrag nach §
5 Abs. 3 oder § 10 Abs. 1 LHundG eine Befreiung von der Verpflichtung zum Führen des
Hundes an einer geeigneten Leine und zum Anlegen eines Maulkorbes (§ 5 Abs. 2
LHundG) erteilt wurde. Hierfür ist von der Halterin bzw. vom Halter nachzuweisen, dass
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch
eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes
zuständigen Behörde zu erbringen.

Die Gemeinde Elsdorf und die Stadt Wesseling haben diese Regelung ebenfalls in ihre
Hundesteuersatzung aufgenommen.

Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Bedburg, wenn von einem Hundehalter oder
mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt

•ein gefährlicher Hund gehalten wird 441,00 €
(statt dem einfachen Steuersatz für nicht gefährliche Hunde von 55,00 €)

•zwei gefährlicher Hunde gehalten werden, je Hund 539,00 €
(statt dem einfachen Steuersatz für nicht gefährliche Hunde von 67,00 € je Hund)

•drei oder mehr gefährliche Hunde gehalten, je Hund 638,00 €
(statt dem einfachen Steuersatz für nicht gefährliche Hunde von 79,00 € je Hund).

Die Regelungen in der Hundesteuersatzung und im Landeshundegesetz betreffen
unterschiedliche Gegenstände, nämlich einmal das Steuerrecht und zum anderen das
Ordnungsrecht.
Hinsichtlich des Satzungszwecks ist zu berücksichtigen, dass die ordnungspolitische
Zielsetzung und die Lenkungsfunktion kommunaler Steuersatzungen in den
verschiedensten Zusammenhängen ausdrücklich anerkannt worden sind. Daneben
verbleibt aber auch der fiskalische Zweck, nämlich die Einnahmeerzielung. Im Übrigen
verfolgen das Landeshundegesetz und die Hundesteuersatzung die gleichen
ordnungspolitischen Zielvorstellungen: Die Verbreitung und das Halten potentiell
gefährlicher Hunde sollen nach Möglichkeit eingedämmt und unattraktiv gemacht werden.

In der Stadt Bedburg sind derzeit von insgesamt etwa 1.800 gemeldeten Hunden 33
Hunde steuerrechtlich als gefährliche Hunde veranlagt (10 gefährliche Hunde und 23
Hunde bestimmter Rassen nach dem LHundG).
Eine Befreiung von Leinenpflicht und Maulkorbpflicht wurde von der örtlichen
Ordnungsbehörde bisher lediglich für vier Hunde (Hunde bestimmter Rassen) im
Stadtgebiet erteilt. Nach dem „Frechener Modell“ wäre damit in der Stadt Bedburg für
derzeit 4 Hunde die erhöhte Steuer auf den einfachen Steuersatz zu reduzieren.

50181 Bedburg, den 24.08.2004
 
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