Ungerechte Besteuerung von Listis in Gemeinden

Timpe10

10 Jahre Mitglied
Hallo an Alle,

wir sind in NRW zu hause, in unserer Gemeinde wo wir nun hingezogen sind, wird für unseren Hund statt der üblichen 52€ eine Hundesteuer von 410€ verlangt.
In Aachen, wo ich vorher wohnte, zahlte ich 120€ pro Anno.

Nun habe ich im Net gestöbert und von einer Klage eines Halters gegen den höheren Bescheid gelesen, die zu Gunsten des Halters vom Gericht entschieden wurde.
Allerdings geschah das in Baden Würtemberg. Nun bin ich bereit eventuell zu klagen. Dazu brauche ich aber Informationen, bezüglich der Kosten, an welchen Anwalt/in soll ich mich wenden und ob schon so eine Klage in NRW geführt wurde.
Mich stört ganz einfach, dass jeder Gemeinderat willkürlich die Hundesteuer festlegt.

Desweiteren arbeite ich an einem Buch, was hoffentlich Anfang 2009 fertig sein wird. Es handelt von unserem verstorbenen AmStaff "Drago" und behandelt sein Leben mit allem was an Problematik von außen damit behaftet war.

Hierzu benötige ich noch Material, vor allem aus der Presse. Ganz wichtig wären Informationen zu Stern TV mit Günter Jauch. Wie ich verschiedentlich gehört habe, soll bei den Fernsehbildern Manipulation mit im Spiel gewesen sein. Ganz wichtig aber, es muss beweisbar sein.

Für Eure Hilfe danke ich schon im Voraus
mit besten Grüssen
Jörg Häcker
 
  • 3. Mai 2024
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Hi Timpe10 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sorry,

ich habe mich in der Abteilung geirrt.
Natürlich sollte dieser Beitrag in Verordnungen und rechtliches gelangen.
Nun stehe ich hier wieder Ochs vorm Berg und finde nicht mehr hinaus.

Könnte Hilfe gebrauchen.
Lieben Gruß
Jörg Häcker
 
Bitte einen Mod, den Beitrag zu verschieben. ;)

Zu der Klage bzw. dem Urteil in Ba-Wü kannst du auch mal mit Iris Strassmann, der Deutschland-Redakteurin der Zeitschrift Wuff, aufnehmen. Ihre Kontaktdaten findest du im Impressum. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sie dir weiter helfen kann, zumal die Wuff über das Ba-Wü Urteil ausführlich berichtet hat.
 
Mich stört ganz einfach, dass jeder Gemeinderat willkürlich die Hundesteuer festlegt.
Das ist verständlich, doch (leider) rechtlich in Ordnung.
Du musst hierbei zweierlei Dinge unterscheiden:
A) die Festsetzung einer grundsätzlichen Hundesteuer durch die Gemeinde.
Hier ist jede Gemeinde nahezu autonom und und die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Willen des gerade vorhandenen Gemeinderates.
Sie kann diese ganz entfallen lassen, eine Höhe bis zu einem "zumutbaren" Rahmen festlegen und darüber hinaus für 2.- und 3.-Hunde einen "Mengenaufschlag" festsetzen.

B) die ergänzende Festsetzung einer "Kampfhundesteuer", die über der eines "normalen Hundes" liegen darf (allerdings auch nicht in exorbitater Höhe).

Zur Erklärung noch: Bei der "Kampfhundesteuer" handelt es sich ja um eine sog. "Lenkungssteuer", mit der bestimmte Hunderassen in der Anzahl klein gehalten werden sollen. Bei der Auswahl der Rassen hat dann wieder der Gemeinderat freie Hand.
Theoretisch könnte da auch eine Dogge einbezogen werden.

Ohne mich nun genau festzulegen, würde ich sagen, dass die zumutbare Hundesteuer für einen Ersthund nach A) bei ca. 200 Euro und einen Hund nach B) bei ca. 800 Euro liegen dürfte.

Willst Du diesen Betrag in Deiner Gemeinde niedriger haben, so bleibt Dir nur der Weg über eine entsprechende Einflußnahme auf den Gemeinderat. Auf dem Klageweg ist da nichts zu machen.
Naheliegend wäre da eine Bürgerinitiative mit Unterschriftensammlung und eine Eingabe.
Viel Erfolg bei der Einflussnahme auf diese Vergnügungssteuer (Gegenleistungen werden ja nicht erbracht)

Grüße Klaus
 
@ Lynni
@ Kangalklaus

danke für Eure Beiträge.
Das Thema habe ich zwischenzeitlich in die richtige Rubrik verschieben können.
Ich bin mit dem PC noch immer in den Anfängen. Hoffe aber das alles auch noch zu lernen.
Liebe Grüße
Jörg Häcker
 
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