Frage zur Besteuerung

honeybee

10 Jahre Mitglied
Nabend in die Runde

Lange Zeit habe ich mich mit dem Thema gar nicht mehr beschäftigt, doch seit ein paar Tagen durchforste ich das www

2000 wurde die Steuersatzung geändert und dort werden direkte Rassen benannt, für die ein erhöhter Steuersatz zum tragen kommt. Die Möglichkeit durch Wesenstest den normalen Satz zu erzielen wird darin ausgeschlossen.
Ich war heute auf der Gemeinde und habe mich erkündigt, ob es in dem Zeitraum irgend eine Änderung gab.
Gab es nicht, die Steuersatzung ist so noch gültig.
Nachzulesen ist die Steuersatzung hier

Nun wurde aber in Thüringen am 20.9.2003 eine neue
ThürGefHuVO heraus gegeben. Dort wird, nicht wie in unserer Gemeinde, nicht von Kampfhunden gesprochen.

Thüringen war schon immer der Auffassung, dass die Einführung sog. "Rassenlisten" kaum der richtige Weg ist, um die Bevölkerung Thüringens wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen. Die Gefährlichkeit von Hunden allein aus ihrer Rassezugehörigkeit oder Rassenähe abzuleiten, führt unseres Erachtens zu einer trügerischen Sicherheit, denn andere Hunde als "Pitbull & Co" können ebenfalls gefährlich sein. Konsequenterweise ist deshalb auch nie eine "Rassenliste" in die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO)aufgenommen worden.

Nachzulesen Hier

Irgendwie blicke ich da zur Zeit nicht richtig durch. Einerseits wird gesagt, es gibt keine Rasseliste, anderer Seits taucht diese in unserer Steuersatzung auf.

Hat beides miteinander nix zu tun oder woran liegt es?

Über Licht im Dunkeln würde ich mich sehr freuen.


LG
Jana
 
  • 14. Mai 2024
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Hi honeybee ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich habe dazu eben was gefunden

(Az 6 K 720/03)

Kampfhunde: Steuer ist keine Frage der Rasse
t.gif


Erfurt. (tlz) Der Besitzer eines Staffordshire-Bullterriers muss keine erhöhte Hundesteuer zahlen: Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Bescheid der Stadt Erfurt zur Erhebung einer so genannten Kampfhundesteuer aufgehoben. Die Stadt Erfurt hatte die Forderung zunächst mit der Rasse des Hunde und später damit begründet, dass dem Hundehalter eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt worden war.
Zwar hielt das Gericht die zugrundeliegende Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 2000 für wirksam, stellte jedoch fest, dass die erhöhte Steuer für das Halten gefährlicher Hunde nur bei nachgewiesener Gefährlichkeit erhoben werden dürfe. Objektive Anzeichen - wie eine angezüchtete Aggressionssteigerung - müssten dazu vorliegen.
Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse sei für die Hundesteuersatzung der Stadt Erfurt unerheblich. Der Nachweis der Gefährlichkeit sei auch nicht erbracht durch die erteilte Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Verordnung. Denn auch für diese gelte nicht, dass bestimmte Hunderassen als gefährlich einzustufen sind. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. (Az 6 K 720/03)
t.gif
10.03.2004

Quelle:

Wo kann man nachschauen, sofern man das kann, ob das Urteil nun rechtskräftig ist?
 
hallo

also ich kann dir nur sagen das ich, nachdem ich die sachkunde nachweisen konnte und die BH gemacht habe,keinerlei höhere steuern zahlen mußte.

aber jede gemeinde oder stadt kann das leider so bestimmen wie sie es wollen :(
 
aber jede gemeinde oder stadt kann das leider so bestimmen wie sie es wollen :(

Das ist eben DAS, was ich leider nicht so verstehe. :gruebel:
Ich dachte, es gibt in Thüringen keine Rasseliste mehr und ein Hund wird nur erhöht eingestuft, sofern sich eine Gefährlichkeit ergibt.

Liege ich da jetzt auf dem Holzweg?

LG
Jana
 
beziehen sie die gemeinde/stadtväter nicht auf das bundesgesetz und da wird doch unseren sofarollen die gefährlichkeit angelastet?
 
Genau das versuche ich ja zu hinterfragen.....
Leider gibt es keine Antworten darauf.
 
beziehen sie die gemeinde/stadtväter nicht auf das bundesgesetz und da wird doch unseren sofarollen die gefährlichkeit angelastet?

Nein das ist Quatsch.

Hundesteuer und Hundegesetz sind 2 Paar Schuhe.
Ein Bundesland muß keine Hundeverordnung haben, kann aber trotzdem für div. Hunde eine hohe Steuer verlangen.
Wenn die Gemeinde heute sagt: So, ab morgen kostet auch der Pudel 500 Euro Steuer, dann kostet eben auch ein Pudel 500 Euro Steuer.
Das kann jede Gemeinde machen, wie sie lustig ist.
 
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