...Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit Hunden und im Hundewesen ist der GF zu folgender Schlussfolgerung gelangt: Die phänotypische Festsetzung eines Hundes, bei dem die Elterntiere nicht bekannt sind, ist mit absoluter Gewissheit nicht möglich. Da nahezu das gesamte Erbgut des Stammvaters aller Hunde, des Wolfes, in jedem einzelnen Hund vorhanden ist, sind unzählige Variationen bei Kreuzungen durch Rassehunde, Bastarde oder Mischlinge möglich...
...Diese gentechnischen Untersuchungen zeigen, dass man sich also nach heutigem Wissensstand davor hüten muss, einen Mischlingshund rassemäßig zuzuordnen, auch wenn dies phänotypisch eindeutig zu sein scheint. Es ist genotypisch nicht belegbar und vor Gericht jederzeit anfechtbar. Im Gegenteil: Ein Sachverständiger, der behauptet, er könne anhand des Aussehens einen Mischling eindeutig und zweifelsfrei den zugrunde liegenden Rassen zuordnen, macht sich damit unglaubwürdig und handelt seiner Aufgabe als Sachverständiger zuwider, ein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, das auf aktuellem wissenschaftlichen fundiertem Wissensstand beruht...