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Das war der erste Gedanke, der mir durch den Kopf ging! Haben ja auch eine Hundehalter Rechtschutzversicherung bei der Uelzener. Ich denke, jetzt werde ich ihn kontaktieren, ich lass mich doch meinerseits komplett unverschuldet, nicht ein zweites Mal so hin halten..Für mich schreit das nach RA Lars Weidemann.
@Cherry vielen Dank, das ist sehr lieb!
Ja, es ist absolut nervenaufreibend....
Das sind auch Beispiele, die mich sauer machen, wenn Züchter erzählen (und so wurde es uns beim ersten Bulli erzählt"Och Standard Bullterrier, gar kein Problem hier, macht ihr den Wesenstest und alles ist easy und erledigt"
Wir haben ja jetzt nur 2 Listenhunde, mit VDH Papieren und bei beiden haben wir Probleme mit der Stadt gehabt nach dem Wesenstest. Da können wir doch nicht die Einzigen sein, also dieses Verharmlosen geht für mich irgendwie gar nicht mehr. Als ich dann mal von dem ganzen Ärger, den wir beim Großen hatten, erzählte kam nur: "Da seid ihr aber die Allerersten von denen ich das höre."
Von einigen Mini-Bullterrierhaltern habe ich schon gehört: "Was Hundeschulpflicht habt ihr und Hundeführerschein müsst ihr machen? Also DAS wäre mir viel zu viel Aufwand, das täte ich nie machen. Bin ich froh das ich so einen ****** nicht machen muss!"
Gut, das es sicherlich für ein paar Menschen zeitlich und finanziell schwieriger zu organisieren ist, da habe ich ja Verständnis für. Aber eine, zwei Stunden in der Woche auf dem Hundeplatz in die Ausbildung seines Hundes zu investieren und nachher eine nette Urkunde an der Wand zu haben als "******" zu bezeichnen, da musste ich schon schlucken.
Das habe ich alles gerne gemacht, aber die Afferei wegen dem endgültigen Negativzeugnis geht mir richtig auf die Nerven!
Nun ja, bloß ein paar meiner Gedanken beim Samstagmorgen Kaffee
Ja, das stimmt, da hast du Recht. Das kann natürlich sein, vor allem wenn du auch viele Kategorie 2 Hunde kennst, wo die Besitzer auch keine Probleme mit der Gemeinde hatten.Deshalb verstehe ich schon, wenn der Züchter da vielleicht noch keine schlechten Erfahrungen gemacht hat
Naja, dazu muss man sagen dass das nach bayr. Gesetz NICHT verpfichtend ist. Die haben Euch das nach Gutdünken und ohne Rechtsgrundlage aufgebrummt. Wäre vor Gericht niemals durchgegangen."Da seid ihr aber die Allerersten von denen ich das höre."
Von einigen Mini-Bullterrierhaltern habe ich schon gehört: "Was Hundeschulpflicht habt ihr und Hundeführerschein müsst ihr machen? Also DAS wäre mir viel zu viel Aufwand, das täte ich nie machen. Bin ich froh das ich so einen ****** nicht machen muss!"
Nö.ich dachte halt, so Auflagen können die, auch mit bestandenem Wesenstest verlangen.