Der Umzug von NRW nach BAYERN
Also ich habe beim Amt in München angerufen und gesagt, ich hätte vor mit meinem Pitbull nach München zu ziehen.
Beim osd in münchen hat man die auskunft gegeben, dass 4 punkte erfüllt sein müssen, wenn man mt staff nach münchen ziehen will:
- Der hund muss von welpe an da sein,
- darf nie auffällig geworden sein,
- das poliz. Führungszeugnis muss ok sein, und
- er muss den wesenstest haben
Dann kann er auch in bayern angemeldet werden. Soweit die Theorie!
Antwort:
Also ein berechtigtes Interesse habe ich eigentlich nicht, wenn ich den Hund schon 8 jahre habe, denn ich bin ja kein Securitymensch, Hundeführer oder Polizeibeamter.
Dass mein polizeil Führungszeugnis keinen Makel hat, der Hund seinen Test bestanden hat, ansonsten bis jetzt auch nicht auffällig geworden ist – ok, das ist prinzipiell schon mal nicht schlecht, aber eine Haltergenehmigung bekäme ich wohl nicht.
Vielleicht, wenn ich Glück habe bekäme ich eine Duldung, d.h. die bezieht sich nur auf diesen einen Hund und wenn der mal stirbt, dann gibt’s keine Duldung mehr.
Das hat es wohl schon mal gegeben, dass 1-2x eine Ausnahmeregelung gegeben wurde mit Duldung, normalerweise gibts weder Genehmigung noch Duldung!
EINREISE / URLAUB / BESUCH von NRW nach BAYERN
dann habe ich gefragt, wie es denn aussieht, wenn ich mir eine Wohnung suchen will und mit meinem Pitbull besuchsweise nach München fahre:
das ist wirklich der Hammer:
Ich habe 4 Wo. im Jahr Aufenthaltsrecht in Bayern mit meinem Hund.
Um aber zu vermeiden, dass er konfisziert wird, soll ich diesen Besuch polizeilich ankündigen und eine Duldung beantragen.
Dort wird dann die Zeit addiert, die ich im Freistaat verbringe, wenn die 4 Wochen im Jahr zusammengekommen sind, bekomme ich keine Duldung mehr.
Wer braucht schon Bayern?
Also ich habe beim Amt in München angerufen und gesagt, ich hätte vor mit meinem Pitbull nach München zu ziehen.
Beim osd in münchen hat man die auskunft gegeben, dass 4 punkte erfüllt sein müssen, wenn man mt staff nach münchen ziehen will:
- Der hund muss von welpe an da sein,
- darf nie auffällig geworden sein,
- das poliz. Führungszeugnis muss ok sein, und
- er muss den wesenstest haben
Dann kann er auch in bayern angemeldet werden. Soweit die Theorie!
Antwort:
Also ein berechtigtes Interesse habe ich eigentlich nicht, wenn ich den Hund schon 8 jahre habe, denn ich bin ja kein Securitymensch, Hundeführer oder Polizeibeamter.
Dass mein polizeil Führungszeugnis keinen Makel hat, der Hund seinen Test bestanden hat, ansonsten bis jetzt auch nicht auffällig geworden ist – ok, das ist prinzipiell schon mal nicht schlecht, aber eine Haltergenehmigung bekäme ich wohl nicht.
Vielleicht, wenn ich Glück habe bekäme ich eine Duldung, d.h. die bezieht sich nur auf diesen einen Hund und wenn der mal stirbt, dann gibt’s keine Duldung mehr.
Das hat es wohl schon mal gegeben, dass 1-2x eine Ausnahmeregelung gegeben wurde mit Duldung, normalerweise gibts weder Genehmigung noch Duldung!
EINREISE / URLAUB / BESUCH von NRW nach BAYERN
dann habe ich gefragt, wie es denn aussieht, wenn ich mir eine Wohnung suchen will und mit meinem Pitbull besuchsweise nach München fahre:
das ist wirklich der Hammer:
Ich habe 4 Wo. im Jahr Aufenthaltsrecht in Bayern mit meinem Hund.
Um aber zu vermeiden, dass er konfisziert wird, soll ich diesen Besuch polizeilich ankündigen und eine Duldung beantragen.
Dort wird dann die Zeit addiert, die ich im Freistaat verbringe, wenn die 4 Wochen im Jahr zusammengekommen sind, bekomme ich keine Duldung mehr.
Wer braucht schon Bayern?