Vorsicht bei Urlaub/Umzug mit Listenhunden nach Bayern

bolli

15 Jahre Mitglied
Der Umzug von NRW nach BAYERN
Also ich habe beim Amt in München angerufen und gesagt, ich hätte vor mit meinem Pitbull nach München zu ziehen.

Beim osd in münchen hat man die auskunft gegeben, dass 4 punkte erfüllt sein müssen, wenn man mt staff nach münchen ziehen will:
- Der hund muss von welpe an da sein,
- darf nie auffällig geworden sein,
- das poliz. Führungszeugnis muss ok sein, und
- er muss den wesenstest haben
Dann kann er auch in bayern angemeldet werden. Soweit die Theorie!
Antwort:
Also ein berechtigtes Interesse habe ich eigentlich nicht, wenn ich den Hund schon 8 jahre habe, denn ich bin ja kein Securitymensch, Hundeführer oder Polizeibeamter.

Dass mein polizeil Führungszeugnis keinen Makel hat, der Hund seinen Test bestanden hat, ansonsten bis jetzt auch nicht auffällig geworden ist – ok, das ist prinzipiell schon mal nicht schlecht, aber eine Haltergenehmigung bekäme ich wohl nicht.

Vielleicht, wenn ich Glück habe bekäme ich eine Duldung, d.h. die bezieht sich nur auf diesen einen Hund und wenn der mal stirbt, dann gibt’s keine Duldung mehr.
Das hat es wohl schon mal gegeben, dass 1-2x eine Ausnahmeregelung gegeben wurde mit Duldung, normalerweise gibts weder Genehmigung noch Duldung!



EINREISE / URLAUB / BESUCH von NRW nach BAYERN
dann habe ich gefragt, wie es denn aussieht, wenn ich mir eine Wohnung suchen will und mit meinem Pitbull besuchsweise nach München fahre:

das ist wirklich der Hammer:
Ich habe 4 Wo. im Jahr Aufenthaltsrecht in Bayern mit meinem Hund.
Um aber zu vermeiden, dass er konfisziert wird, soll ich diesen Besuch polizeilich ankündigen und eine Duldung beantragen.
Dort wird dann die Zeit addiert, die ich im Freistaat verbringe, wenn die 4 Wochen im Jahr zusammengekommen sind, bekomme ich keine Duldung mehr.

Wer braucht schon Bayern?


 
  • 20. April 2024
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Hi bolli ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ist dein Hund ein Terorist:lol:. Ich glaube für ein solchen wäre es einfacher, in Bayern eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, als für einen Pitti.
 
Ich brauche Bayern!
Diese Regelung besteht umgekehrt auch in den anderen Bundesländern.
Leider hat Bayern z.Z eines der schärften Gesetze bzgl. Listenhunde.

Servus
Michel

BRD = Bayern und RestDeutschland
 
Ich wollte keinen Bayern auf die Füsse treten, aber sicherlich gestehst Du mir zu, dass ich mir erspare, meine Einreise nach Bayern bei der örtlichen Polizei anzukündigen.

ich wüsste KEIN anderes Bundesland, wo es diese Regelung gibt.
Weder für die Einreise noch für die Anmeldung eines Listen Hundes.
 
O.K Bolli,
das mit der Anmeldung sehe ich auch mehr als Behördenwitz.
Ist auch das erstemal das ich das lese.

Am besten hängst deinem Liebling ein Schild um den Hals. "Ich bin CSU Wählere".

Dann kann ihm nichts mehr passieren..
Servus
Michel
 
Hier noch eine Info aus München:
Gab sogar mal einen Fall, da wollten sie einen Hund einziehen, der in Dachau wohnte und dort auch gemeldet war.
Weil er zu oft nach München kam.
Dachau liegt 11 km nördlich von München.

Bitte mach Dich selbst schlau: osd in münchen 089 23344249
 
Nicht nur bayern ist so schlimm, auch Brandenburg hält da ganz gut mit. Da hättest du gar keine Chance, auch keine Duldung!
Aber wer will schon nach Brandenburg...;)
 
Ein typischer Fall von Falschinformation. Als Urlauber / Besucher / Durchreisender hast du NICHTS zu befürchten!
Ich glaube dir zwar, dass du diese Informationen vom OA bekommen hast, dennoch sind diese Informationen absolut falsch!

Habe seit einiger Zeit meinen Zweitwohnsitz in Bayern und hatte noch nie Probleme. Egal welches OA ich befragt habe, immer bekam ich die gleiche Aussage: Als Urlauber etc alles kein Problem. Erst wenn der Hund dauerhaft in Bayern ist, muss er gemeldet werden und die ganzen Auflagen erfüllt werden.
 
ok
ich habe in München angerufen, ich wüsste allerdings nicht, wieso mir ein Ordnungsamtsmensch die Auskunft geben sollte, ich möge meinen Nesuch registrieren lassen, wenn es aus der Luft gegriffen wäre.
Er sagte mir, dass mein Hund sonst eingezogen werden könne.

Bitte also nicht vorschnell behaupten,. man hätte nichts zu befürchten, bloss weil es in einer gemeinde vielleicht keine Schwierigkeiten gibt.
 
sorry die haben dir Bullshit erzählt...

Leider ist es hier so das der ein oder andere Beamte denkt er könne machen was er für richtig hält oder die Angestellten auf den Ordnungsämtern sind schlicht nicht über die eigenen Gesetzte informiert

Hier eine Kopie des verbindlichen Textes.

6. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?


Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.


Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen.

Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen.

Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. ( ich empfehle dies aus den anfangs genannten Gründen nicht)

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.

Wenn dein Hund unauffällig ist, gehorcht und nicht jagd, hast du in Bayern während eines Urlaubes Narrenfreiheit. Dein Hund wird erst bei deinen Umzug hier her gefährlich.
 
@Bolli du sagst du wüßtest KEIN anderes Bundesland was solche eine entschuldigt bitte bescheuerte Regelung hat?!

Ich kann dir eines nennen;) RLP

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für ihre heutige Anfrage. Sowie ich ihrer Anfrage entnehmen kann, beabsichtigen sie am kommenden Wochenende unser Bundesland zu besuchen. Für ihre Hündin besteht hier in RLP generell Maulkorb- und Leinenzwang. Eine Ausnahme vom Leinenzwang gibt es nicht, jedoch vom Maulkorbzwang. Hierfür ist die von Ihnen abgelegte Begleithundeprüfung erforderlich und ihr Hund darf in der Vergangenheit nicht durch Beißvorfälle auffällig geworden sein. Um hier ihren Hund vom Maulkorb befreit am Wochenende ausführen zu können, benötigen wir eine Kopie ihrer Begleithundeprüfung die nicht älter wie 3 Jahre alt sein darf seit Ablegung der Prüfung und eine Bescheinigung ihrer Ordnungsbehörde, dass ihr Hund bisher bei Beißvorfällen nicht auffällig war. Um die zuständige Ordnungsbehörde über ihren Besuch zu informieren, wäre ich Ihnen dankbar mir mitzuteilen, wohin sie nach RLP wollen.

Für einen kurzen Anruf wäre ich Ihnen dankbar oder Angabe ihrer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

Bernhard Kuhn
Landesordnungsbehörde
Referat 23
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: 0651/9494-812
Fax: 0651/9494-77812
<mailto:[email protected]>
 
wie schon gesagt, an irgendetwas muss man sich ja orientieren und in Deinem Schreiben Zamperl steht ja dass man sich bei der jeweiligen gemeinde erkundigen soll - das habe ich im Fall von München gemacht.

was RLP angeht, so weiss ich dass sie 3 Rassen auf der Liste haben und die bekommen auch nie eine Leinen-Befreiung. Aber dass die jetzt auch noch eine Anmeldung wollen...
Irgendwie ist das ganze System dermassen krank - während Familien ihre Kinder verwahrlosen lassen, Kinderschänder Freigang bekommen - muss man sich jetzt als Hundehalter, der nie negativ aufgefallen ist, in jedem Bundesland anmelden, wenn man durch Deutschland mit dem Hund reist.
Als gäbe es sonst keine probleme!

ich fahre mit meinem Hund oft nach RLP und habe nie ein Problem gehabt, er bleibt aber an der Leine.
 
soweit ich das verstanden habe, braucht man diese formulare in RLP ja bloss, wenn man den hund ohne maulkorb führen möchte-scheint also wohl ne generelle maulkorbpflich für Listenhunde zu herrschen, die eben nicht für hunde mit BH und nachweislich zuverlässige halter gilt. dh man hat als besucher in RLP die wahl, seinen Liti mit maulkorb zu führen, oder ohne, wobei das, wenn man erwischt wird und die erfordelichen unterlagen für ne befreiung eben nicht dabei hat, genauso ärger gibt wie das freilaufennlasse eines hundes in gebieten mit anleinpflicht-die gelten ja auch für alle hunde, nicht nur den bestand am ort, und werden zt ja auch auf kommularer oder gemeindeebene geregelt
 
SCH..... auf bayern gibt schöneres.sind deswegen nach salzburg gezogen.
 
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