zum thema urheberrecht und international: es gilt die regel vom wohnort des urhebers. sprich: wenn mir ein amerikanischer künstler fotos klaut, dann gilt das deutsche urheberrecht und nicht das amerikanische copyright das anders geregelt ist.
wenn es dann wieder um den inhalt der bilder geht: wenn HIER der erwerb strafbar ist, und die bilder von hier aus erworben werden, würde ich behaupten, dass dann die deutschen gesetze gelten.
man wird in deutschland ja auch beim download von filmen oder musik verknackt, acuh wenn die server auf trinidad und tobago stehen.
Ja, das leuchtet mir ein. Danke schön!