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Ärgerlicherweise sieht es nun mal wieder so aus, als ob ich den verteidige.
es ist ein verdammt schweres thema und ich muss sagen: ich bin beeindruck wie hier in diesesm thread bisher darüber diskutiert wird - danke dafür.
Ich denke auch, es kommt auf den Schaden an, der bei einer Wiederholung angerichtet würde.
(Und eben: bei einer Wiederholung. Ich zumindest halte nichts davon, Leute mit entsprechend für anderen gefährlichen Vorlieben schon prophylaktisch allesamt zu kasernieren... so lange jemand nichts getan hat, ist er auch kein Täter.)
ist das so ?
ist man nicht schon täter wenn man vor dem rechner sitzt und solche bilder und filme kauft?
sorgt man damit nicht erst dafür das kinder vor der kamera oder hinter der kamera missbraucht oder zu solchen bildern gezwungen werden.
Deswegen ist das ja auch strafbar. Und somit ist man bereits Täter wenn man Bilder/Filme besitzt die kinderpornografischen Inhalt zeigen.
Aber man kann so eine Vorliebe auch haben ohne sich strafbar zu machen. Und dann ist man kein Täter.
Es wurde nicht sofort, nachdem der Fall bekannt war, der betreffende überprüft, sondern fast zwei Jahre später. Warum?
Und es wurde nicht in aller Stille getan, sondern mit Presserummel und Brimborium - noch bevor irgendwas gefunden worden war (außer legalen Sachen... die so doof sein können, wie sie wollen, aber eben kein Haftgrund oder ähnliches waren)... warum?
Fröhlich gab auch an, man habe im Bundestag die IT-Daten von Edathy sichern und sein Abgeordnetenbüro versiegeln lassen.
Letzterem widersprach noch am selben Tag ein Sprecher des Bundestags; weder habe es eine Sicherung der Daten noch eine Versiegelung von Edathys Büros gegeben.
Hallo Crabat, habe nachgeschaut:
legal: gesetzlich erlaubt, dem Gesetz gemäß
legitim: allg. anerkannt, vertretbar, vernünftig, berechtigt
Also die Bilder gesetzlich erlaubt aber nicht vertretbar.
Hallo Crabat, habe nachgeschaut:
legal: gesetzlich erlaubt, dem Gesetz gemäß
legitim: allg. anerkannt, vertretbar, vernünftig, berechtigt
Also die Bilder gesetzlich erlaubt aber nicht vertretbar.
Das ist die zweite Bedeutung. Die erste Bedeutung von legitim IST gesetzlich erlaubt, rechtlich einwandfrei, usw. Das dieses Wort sowohl das eine, als auch das andere bedeutet ist kein Zufall.
Wir sind auch nicht Edathys Moralapostel. Rechtlich einwandfreies, aber unmoralisches, Verhalten wie zB Lügen, emotional betrügen, egoistisch handeln, und eben auch "schmutzige Gedanken" haben, steht jedem frei. Zum Glück.
Ne, das ist eben nicht egal. Wenn es legal ist, aber nicht legal sein SOLLTE, muss man das Gesetz ändern. Aber nicht jeder einfache Hanswurst darf darüber entscheiden wer zu verurteilen ist, weil er etwas legales getan hat, was einem anderen grade nicht passt.
Was glaubst Du wieviele Sachen wir tagtäglich tun, die einem anderen nicht passen? Wieviele Dich gerne lynchen würden, weil Du einen Pit- Mix hast? Und deswegen ja unausweichlich Kinder gefährdest?
Selbstjustiz ist aus gutem Grund verboten.
Was Du aber für Dich von jemandem wie Edathy hälst, bleibt Dir überlassen.
Werden wir in dem Falle sehen, wie das rechtlich ausgeht.