Tierheim-Kampfhunde ausführen ->Auflagen/Anforderungen?

iwillrefuse

Hallo!


Ich google seit einer Stunde, aber komm nicht auf einen Nenner mit den Infos, daher hab ich mich spontan hier angemeldet.
Kurz zu mir, ich bin 22 Jahre alt, und verbring viel Zeit im Tierheim, hauptsächlich zum Gassi gehen. Aber alles privat, habe also keine Ausbildung bezogen auf Hunde.
Jetzt haben wir im Tierheim (Tierheim Ingolstadt) 3 Kampfhunde, die ich gerne ausführen würde, wozu ich aber nicht berechtigt bin. Die Tierheimleiterin sagt, ich benötige einen Sachkundenachweis, hab mich dann bei den anderen Mitarbeitern erkundigt, und die meinten der wäre allgemein für "alle" Tiere. Man könne damit auch Pensionen etc. aufmachen. Aber das verwundert mich, weil ich keine zig Sachen lernen möchte "nur" um Kampfhunde auszuführen.
Ich weiß jetzt leider nicht welcher Kategorie die Hunde zugeordnet sind, auch nicht die 100%ige Rasse, ich mein aber es müsste ein Bull oder Staffordshire Terrier sein.


Den ganzen Text zu einer Frage zusammen gefasst:
Was muss ich machen, um legal diese Hunde ausführen zu dürfen?


Ich würde mich über Antworten freuen!!

Viele Grüße,
Christian
 
  • 29. April 2024
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Hi iwillrefuse ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hab noch was vergessen, sollte sich jemand bezüglich der Frage auskennen: Ich wär über Adressen bzw. Anlaufstellen sehr dankbar, da ich sehr stark davon ausgehe diesen Sachkundenachweis abzulegen, sollte ich ihn benötigen.

Viele Grüße,
Christian
 
Es gibt in Bayern keinen Sachkundenachweis weder um mit Hunden Gassi zu gehen, noch wird der verlangt für das Negativzeugnis/die Halteerlaubnis

siehe hier:
 
Zu deinem praktischen Problem....

Wenn das TH möchte,das du einen Sachkundenachweis ablegst,kannst du es doch machen.Ist ja nicht schwierig.

Unabhängig ,ob es rechtlich erforderlich ist,kann es ja sein,das für schwierige Situationen manchmal etwas Engagement gerne gesehen wird.

.
 
Vermutlich will sich das Tierheim versichern, dass Erfahrung im Umgang mit Hunden da ist.

In den mir bekannten TH muss der Ausweis vorgelegt werden. Bevor ein fremder Hund (egal welche Rasse) mit einem "Neuen" losgeschickt wird, gucken die Mitarbeiter erst auf den Umgang mit den Tier.

Interessant für dich wäre zu wissen, ob eine Versicherung des Vereins für Ehrenamtliche besteht.
 
@iwillrefuse,

lese erst jetzt Deinen Beitrag. Zunächst einmal finde ich es Klasse das Du Dich in Deiner Freizeit für die Tiere einsetzt.
Du schreibst, das Du keine Erfahrung mit Hunden hast. Deshalb finde ich generell wichtig sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Über den Sachkundenachweis kann man diskutieren wie man will, er ist nützlich.
Im Umgang mit Hunden ist das m.E. das Mindeste was jemand wissen sollte.

Die Fragen die dort behandelt werden stellen doch keine Schwierigkeit dar.
Also mach ihn, nicht nur um Staff&Co auszuführen sondern für alle Fellnasen.

Viele Grüße
Jörg Häcker
 
Hallo!


Ich google seit einer Stunde, aber komm nicht auf einen Nenner mit den Infos, daher hab ich mich spontan hier angemeldet.
Kurz zu mir, ich bin 22 Jahre alt, und verbring viel Zeit im Tierheim, hauptsächlich zum Gassi gehen. Aber alles privat, habe also keine Ausbildung bezogen auf Hunde.
Jetzt haben wir im Tierheim (Tierheim Ingolstadt) 3 Kampfhunde, die ich gerne ausführen würde, wozu ich aber nicht berechtigt bin. Die Tierheimleiterin sagt, ich benötige einen Sachkundenachweis, hab mich dann bei den anderen Mitarbeitern erkundigt, und die meinten der wäre allgemein für "alle" Tiere. Man könne damit auch Pensionen etc. aufmachen. Aber das verwundert mich, weil ich keine zig Sachen lernen möchte "nur" um Kampfhunde auszuführen.
Ich weiß jetzt leider nicht welcher Kategorie die Hunde zugeordnet sind, auch nicht die 100%ige Rasse, ich mein aber es müsste ein Bull oder Staffordshire Terrier sein.


Den ganzen Text zu einer Frage zusammen gefasst:
Was muss ich machen, um legal diese Hunde ausführen zu dürfen?


Ich würde mich über Antworten freuen!!

Viele Grüße,
Christian

Christian schreibt nicht, dass er keine Ahnung hat, im Gegenteil, er scheint viel Zeit im TH zu verbringen und bisher eben nur mit Nicht-Listies Gassi gegangen zu sein.

Ich könnte mir vorstellen, dass das TH nicht richtig informiert ist und der Meinung ist, dass man eine Sachkunde braucht, um Gassi zu gehen.
Da dies in Bayern scheinbar nicht der Fall ist, kann man das TH ja aufklären, dann ist es vielleicht auch möglich, dass er mit Listie´s Gassi gehen darf.

Ich würde die Pfleger einfach nochmal ansprechen, mir die entsprechenden Seiten ausdrucken und noch mal nachfragen. ;)
 
@ iwillrefuse,

möchte nur mal nachfragen was aus Deinen Plänen geworden ist.
Ich freue mich immer wenn Menschen sich für Tiere engagieren. Vor allem zolle ich den Leuten meinen Respekt die sich für die benachteiligten Wesen einsetzen.
Laß doch mal von Dir hören.

Viele Grüße
Jörg Häcker
 
Hallo,

bei uns muss auch jeder Gassi-Gänger, der einen Staff etc. ausführen will einen Sachkundenachweis haben.
 
Den Sachkundenachweis den er beschreibt den das Th meint ist die "große" Sachkunde nach §11 TierschutzG, um Wirbeltiere zu betreuen, pflegen, verkaufen, Pensionen zu führen, gewerbsmäßig Hunde zu züchten etc. Die Sachkunde für Hundehalter ist je nach Land unterscheidlich geregelt. Wenn es das in bayern nicht gibt musst Du auch keinen machen. Jedoch dachte ich, das grad Bayern so streng ist mit Listis?? Dann wird es doch da auch eine SK geben für Hunde oder?
 
Servus @ all



Sorry, ich dachte das Form würde über Antworten im Thread benachrichtigen, daher war ich so lange nicht hier.

"Den Sachkundenachweis den er beschreibt den das Th meint ist die "große" Sachkunde nach §11 TierschutzG, um Wirbeltiere zu betreuen, pflegen, verkaufen, Pensionen zu führen, gewerbsmäßig Hunde zu züchten etc."

Bingo, den meinte ich, aus foglendem Grund:
Ich hatte bei allen Angestellten im Hundehaus nachgefragt, da diese ja logischerweise an der Quelle sitzen, und diese meinten eben das es der nach §11 wäre. Zu dem Zeitpunkt absolvierten 2 Angestellte den Schein, und mussten dafür eine Woche Richtung Ostsee, wie Scotty schon meinte weil es den Schein hier nicht gibt.

"Wenn das TH möchte,das du einen Sachkundenachweis ablegst,kannst du es doch machen.Ist ja nicht schwierig."

Allein das ist für mich rein beruflich von der Zeit her unmöglich, Kostenpunkt von 300,- (soweit es mir erzählt wurde) wäre ja relativ gewesen, Geld ist Metall und Papier.

"Dann wird es doch da auch eine SK geben für Hunde oder? "

Dazu hatte ich ja erfolglos gegooglet, heraus kamen nur sogenannte "Hundeführerscheine".

Deshalb hatte ich dieses Thema gestartet, weil ich gehofft hatte es gäbe identische Fälle.

"Ich könnte mir vorstellen, dass das TH nicht richtig informiert ist und der Meinung ist, dass man eine Sachkunde braucht, um Gassi zu gehen."

Der Punkt ist folgender: Seit dem der neue Zuständige im Ordnugnsamt im Dienst ist, wird alles getan um Listenhunde aus der Stadt rauszuhalten, und dieser Herr hatte es zur Tierheimleitung so formuliert, das ein Sachkundenachweis vorgelegt werden müsse. Also lag die Fehlinformation durchs Amt vor. Ich hatte mich ja 3 Wochen informiert, nachgefragt und gegooglet, und bin dann letzten Endes in der Telefonleitung vom Herrn Dirsch gelandet, weil ich es leid war "nichts zu wissen". Er meinte dann nach meiner Schilderung zum oben genannten Sachkundenachweis, das es in der Tat "zu viel/unnötig" sei nur um Gassi zu gehen. Ich wurde dann darauf verwiesen, das "angeblich" eine Vereinbarung bestehen würde, das solche Gassigeher einen "kleine Schulung" bzw. Unterweisung bei einem Sachverständigen ablegen sollen. Das wurde dann auch direkt bei der Tierheimleitung vorgelegt, was aber wiederum auf große Augen stieß, da niemand etwas von dieser Vereinbarung wusste. Tolle Wurst...
Da ich aber seit dem ich in Ingolstadt wohne, also seit Anfang Juni, bis auf einige Ausnahmen täglich mindestens 2 Stunden im Tierheim bin, kennt mich das Personal und meinen Umgang mit Hunden. Und aus der Sicht, das 3 Angestellte im Hundehaus diesen Sachkundenachweis haben, sind sie wohl in der Lage mich zu beurteilen.
Es ist auch nicht so das ich hinkom, und willkürlich mit jedem Hund Gassi gehe. Hauptsächlich mit den "Problemfällen" die kaum rauskommen, oder halt die Listenhunde die quasi nicht raus dürfen. Demnach lernt man das Tier auch anders kennen wenn man täglich kommt, und das Tier reagiert auf einen anders als auf "Schönwettergassigeher" die nur jeden 3ten Sonntag kommen.



Was mir grad noch einfällt, wo jemand was meinte wegen "Regelung in Bayern": Soweit ich es weiß, hängt es vom Landkreis ab, und deren "Besatzung", z.B. kann es hier in Ingolstadt anders aussehen als im Kreis Eichstätt.

z.B. unser Amt hier ist strikt gegen Listenhunde, aber wirklich eingesetzt wird sich nicht. Heute hab ich erfahren das jemand aus Ingolstadt Kangals mit Pitbulls kreuzen will, die Mitarbeiterin aus dem Hundehaus hat es dem Zuständigen mitgeteilt, aber handeln will keiner. Die 3 K-1er im TH sind alle aus einem bekannten Viertel in Ingolstadt, der Züchter ist im TH bekannt, aber dagegen wird von Seiten des Amtes nichts unternommen. Werde mich da mal weiter informieren, denn wirklich scharf bin ich nicht auf die Kreuzung aus Kangal und Pitbull, zumal dieser Züchter für Kämpfe züchtet etc. den Rest kann man sich denken...


Falls es jemand interessiert:

Patenkind Nicky:


Pascha:


Tyson:




Schönen Sonntag noch!

Christian
 
@ iwillrefuse

Sorry, ich dachte das Form würde über Antworten im Thread benachrichtigen, daher war ich so lange nicht hier.

Nachricht erhältst Du doch !?
Deinen Einsatz für die armen Geschöpfe finde ich grandios. Meine vollste Anerkennung!

Um die Leute beim Ordnungsamt zu überzeugen bzw. nachdenklich zu stimmen, habe ich Publikationen von Dr. U. Feddersen- Petersen, Prof. Dr. H. Eichelberg als Beispiel, sowie Beißstatistiken usw. usw. fein säuberlich ausgedruckt und den zuständigen Sachbearbeitern sowie dem Bürgermeister zur Kenntnisnahme überlassen. Es wurde vereinbart, dass die Unterlagen von mir wieder abgeholt werden!!! damit ergibt sich ein weiteres Gespräch.
Bei den Gesprächen habe bemerkt, dass sie ihr Wissen rein aus der Yellowpress hatten.
Die Herrschaften wahren sichtlich betroffen. Sicherlich wird sich damit das Gesetz nicht verändern, aber es schadet überhaupt nicht die zuständigen Leute aufzuklären und nachdenklich zu stimmen.
Diese Aktion kostet nun wirklich nicht viel, weder Druckkosten noch Zeitaufwand.
Aber wenn alle es so machen würden, zusätzlich den Bundestag, Parteien ect. ect. anschreiben, dann wäre die Chance einer Veränderung gegeben.

@ DESHALB An ALLE!!!!!!

hier mein nochmaliger Aufruf "an ALLE" sich in diese Richtung hin zu bewegen. Das Forum bietet dafür eine gute Plattform, dient aber sicherlich nicht dazu, hier nur zu debattieren und das Schicksal zu beweinen.

Viele Grüße
Jörg Häcker


 
die "große" Sachkunde nach §11 TierschutzG, um Wirbeltiere zu betreuen, pflegen, verkaufen, Pensionen zu führen, gewerbsmäßig Hunde zu züchten etc."

Bingo, den meinte ich, aus foglendem Grund:
Ich hatte bei allen Angestellten im Hundehaus nachgefragt, da diese ja logischerweise an der Quelle sitzen, und diese meinten eben das es der nach §11 wäre. Zu dem Zeitpunkt absolvierten 2 Angestellte den Schein, und mussten dafür eine Woche Richtung Ostsee, wie Scotty schon meinte weil es den Schein hier nicht gibt.

...in Deinem Fall kann ich da die "Tierschutzakademie" in München empfehlen - allein schon wg. der Entfernung
 
"Das an der Ostsee" ist genau das gleiche wie die Tierschutzakademie in Neubiberg / München. Ansprechpartnerbzw. Betreiber ist der Deutsche Tierschutzbund, der die Tierschutzakademie in Neubiberg sowie das Tierschutzzentrum in Weidefeld bei Kappeln an der Ostsee unterhält.
Die meisten Seminare finden in Neubiberg statt - so auch der § 11 Lehrgang - gelegentlich wird das aber auch in Weidefeld veranstaltet. Für Privatpersonen kostet diese Woche 300 Euronen ohne Unterkunft, für das Tierheim selbst ganz erheblich weniger.Voraussetzung ist dann aber, daß man in der Pflege tätig ist. Bei der Prüfung geht es nicht nur um Hunde, sondern auch Katzen, Kleintiere, Maßnahmen der Quarantäne, Zoonosen, Gesetzeskunde etc.

Was anderes ist der Sachkundenachweis, der auch notwendig wäre, um die Haltung gefährlicher Hunde zu beantragen. Diesen kann man je nach Vorgaben des OA entweder bei Tierarzt, bei der zuständigen Behörde selbst oder in Niedersachsen bei der Tierärztlichen Hochschule machen. Manche Behörden behaupten auch, daß es sowas nicht gibt, damit keiner einen Listie anmeldet.
In dieser Sachkunde geht es nur um Hunde. Hier z.B. die Fragen für NRW
www.rhein-erft-kreis.de/linebreak47/mod/netmedia_pdf/data/fragenkatalog.pdf
 
Jede Behörde müsste aber eine Liste der zugelassenen Stellen haben, bei der man die Sachkunde ( f. gefährliche Hunde ) ablegen kann.
 
Guten Morgen!

Danke für die Antworten. Ich glaub ich hatte aber das wichtigste vergessen oben reinzuschreiben. Mitlerweile darf ich die Hunde ausführen, weil ich von der Tierheimleitung als fähig eingestuft wurde. Das war der Punkt den ich im 2ten Post meinte das 3 Personen vom Personal diesen Sachkundenachweis haben. Im Endeffekt war es viel Wirbel um fast nichts, weil keiner bescheid weiß.

"Manche Behörden behaupten auch, daß es sowas nicht gibt, damit keiner einen Listie anmeldet." ... so ist es hier ja auch, es wird gegen Listenhunde gewettert, aber niemand weiß genau bescheid.

Viele Grüße,
Christian
 
"Das an der Ostsee" ist genau das gleiche wie die Tierschutzakademie in Neubiberg / München. Ansprechpartnerbzw. Betreiber ist der Deutsche Tierschutzbund, der die Tierschutzakademie in Neubiberg sowie das Tierschutzzentrum in Weidefeld bei Kappeln an der Ostsee unterhält.
Die meisten Seminare finden in Neubiberg statt - so auch der § 11 Lehrgang - gelegentlich wird das aber auch in Weidefeld veranstaltet.

Ich wollte nur betonen, dass München/Neubiberg für die südl. BL besser zu erreichen ist :hallo:

Für Privatpersonen kostet diese Woche 300 Euronen ohne Unterkunft, für das Tierheim selbst ganz erheblich weniger.

Fasst richtig > als Privatperson kommst du überhaupt nicht in den Lehrgang(!)
Du musst über einen TSV angemeldet werden - ist dieser TSV Mitglied beim
Dt.Tierschutz Bund ist der Unkostenbeitrag für Essen/Getränke 30€
Teilnehmer von 'Nicht-Mitglied Vereien' zahlen 300 ...

Was anderes ist der Sachkundenachweis, der auch notwendig wäre, um die Haltung gefährlicher Hunde zu beantragen. Diesen kann man je nach Vorgaben des OA entweder bei Tierarzt, bei der zuständigen Behörde selbst oder in Niedersachsen bei der Tierärztlichen Hochschule machen. Manche Behörden behaupten auch, daß es sowas nicht gibt, damit keiner einen Listie anmeldet.
In dieser Sachkunde geht es nur um Hunde. Hier z.B. die Fragen für NRW

...und der zuletzt genannte Sachkundenachweis unterscheidet sich erheblich von Bundesland zu Bundesland - hier wird nach BY gefragt, da nutzen Infos zu NRW leider nix.

Allerdings gilt der §11-Sachkundenachweis in allen BL für jeden Hund!
...was noch lange nicht bedeutet, daß dies die kontrollierenden Ordnungshüter auch wissen :unsicher:
 
@ Kiro Ich habe den link angefügt, damit sich iwillrefuse ein Bild machen kann, wie ungefähr der Sachkundenachweis aussieht. Mach es bitte noch ein bißchen besser und für den für BY an. Die § 11 Prüfung hat damit nichts zu tun. Sie ist zur Leitung von Tierheimen oder tierheimähnlichen Einrichtungen, Ausbildung von Schutzhunden oder gewerbsmäßige Zucht ( mehr als 2 Zuchthündinnen ) usw. und gilt immer nur für die vom Veterinäramt genehmigte/n Tierart/en. Damit entfällt noch lange nicht die Haltungsgenehmigung inkl. Sachkundenachweis für Privatlistenhunde. Und die Anerkennung müsste von der zuständigen Behörde jedesmal wieder beantragt werden. Der deutsche Tierschutzbund arbeitet zwar an einer Anerkennung für jedes Bundesland, aber noch ist's nicht soweit.
 
Es gibt in Bayern keinen grundsätzlichen SKN, deswegen kann man auch nichts anführen...

Aber sag mal, haben die Hunde ein Rassegutachten??
 
Guten Morgen!


Puh das weiß ich nicht, darüber hab ich mich noch nicht wirklich informiert. Aber zumindest Nicky ist ein Mischling, soweit ich es raussehe mit einem bisschen Dogge, ich denke da könnte vielleicht etwas umgestuft werden. Aber in der Hinsicht bin ich nicht vom Fach, da sollte sich die Tierheimleitung drum kümmern. Werde es aber mal ansprechen.
 
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