@ Wolfgang:
Letzteres. Und das ist ja nicht das erste Mal, sondern stete Methode.
Nach dem Urteil des BVerfG (Tenor: Rasselisten sind kontinuierlich zu überprüfen, auch bzgl. Art. 3
![Traurig :( :(](/styles/default/xenforo/smilies/frown.gif)
"Bundesverfassungsgericht bestätigt Rasselisten", bzw. in den Ländern: "bestätigt jeweils unsere Hundeverordnung". RLP: "Unsere HV ist gerichtsfest!" - kurz danach war sie weg, dank derjenigen, die bis vors BVerwG gegangen sind.
Ich erinnere mich an einen Artikel in der Kölnischen Rundschau, März 2004 , Aussage: "Gegen das LHG NRW sind keine Klagen anhängig." Da habe ich eine Gegendarstellung angefordert nach Pressegesetz, und wie mir telefonisch aus der Redaktion mitgeteilt wurde, spielte sich folgendes ab: Redakteur wurde zum Chefredakteur zitiert, Redakteur verteidigte sich dahingehend, die Info käme direkt vom Pressesprecher des MUNLV, Chefredakteur rief dort an, erhielt tatsächlich wieder die Falschauskunft, und die Gegendarstellung wurde dann mit einem sog. "Redaktionsschwanz" gedruckt, in dem die Redaktion erklärte, woher diese - falsche - Information stammte.
Eine Gegendarstellung lesen natürlich weniger als den Artikel, und je länger man die Wahrheit verschweigen kann, umso mehr Bürger haben sich schon eine (irrige)Meinung gebildet, umso weniger Bürger werden wach, umso ungestörter kann die Politik weiter wurschteln und den Staat (der übrigens wir sind) an die Wand fahren.
Zuerst konnte aus naheliegenden Gründen gar nicht genug Aufmerksamkeit auf Sugar gelenkt werden, als ob es nicht genug Hunde jeder beliebigen Rasse mit Verhaltensdefiziten gäbe.
Jetzt sollen die Bürger Sugar vergessen, und möglichst, wenn sie sich an sie erinnern, beruhigt denken "Achja, der Halter kriegt sie ja nicht wieder, die ist bestimmt irgendwo auf einem Gnadenhof oder tot."
Falls der Halter sie wieder kriegt, mal sehen, wie groß (wie klein?) dann jeweils DER Artikel ist. Die Größe steht dann in umgekehrt proportionalem Verhältnis zum Verfilzungsgrad des jeweiligen Mediums.