Frage: Ist Pavarotti die rote 20jährige Perserkatze (Kater) die im Büro lebt??
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Natalie schrieb:Ja. Auf der alten Gnadenhof-HP stand er unter "Patentieren":
Wie gesagt wurde er zwischenzeitlich Gabi(?) gegenüber auch mal als Heidi W.s Privatkatze ausgegeben, daher würde mich mal interessieren, ob er jetzt eigentlich noch auf dem Hof ist. Vielleicht kann da jemand was zu sagen?
Nun, wirkliche zutreffende Gründe konnte er nicht benennen (ich hatte deswegen auch mit ihm telefoniert). Seine späteren Äusserungen machten bestenfalls den Eindruck, das Thema flachzuhalten, oder davon abzulenken.Puck schrieb:@kallanka:
Ich fragte, ob jemand von denen irgendwelche Gründe kennt, ich wollte sie ihnen nicht erklären, denn ich kenne Gründe.
....dass weder eine Untersagungsanordnung für einen Verhaltenstest, noch ein Verbot für eine Weitervermittlung besteht. Ein aktueller Antrag auf Zulassung der Hündin "Sugar" zu einem Verhaltenstest liegt nicht vor.
Es ist sicher auch müssig, dass sich "Puck" oder "Hundemausi" in Freundschaft oder Vertretung des Gnadenhofes zu Punkt 4.a)+b) äussern.RiSchäBoCo schrieb:Zurück zu den Fakten:
1. Sugar wurde an den Verein übergeben nichht an Frau Rohn, siehe Vertrag hier im Thread.
2. Der Vertrag läßt grundsätzlich eine Weitervermittlung zu (die auch an eine Frau Rohn möglich wäre) unter der Voraussetzung einen Wesenstest machen zu müssen.
3. Dei Behörde vor ort hat eine Zwingerhaltung , wie sie die LHuVo vom BW vorsieht angeordnet, weil nicht sichergestellt ist, dass Besucher oder andere Unbeteiligte gem. Verordnung gefährdet sein könnten.
4. die Vereinssatzung sieht eine Weitervermittlung ausdrücklich vor.
Wenn nun all diese Faktoren betrachtet werden bleiben die gewohnten Fragen offen:
a) will man Sugar das restliche Leben in einer Zwingerhaltung haben.
b) warum werden die Gründe für die Nichtanmeldung zum Wesenstest nicht dargelegt oder eine Ablehnung veröffentlicht, um alle Spekulationen zu beenden.
Ja! Ich wüsste nichts, was dagegen sprechen sollte, ausser dem Willen des Besitzers (hier der Verein "Lebenswürde für Tiere e.V.).tommytiger schrieb:ist das jetzt so zu verstehen das man sugar weitervermitteln könnte?
kangalklaus schrieb:Ja! Ich wüsste nichts, was dagegen sprechen sollte, ausser dem Willen des Besitzers (hier der Verein "Lebenswürde für Tiere e.V.).
Grüße Klaus
RiSchäBoCo schrieb:Das mit dem Arbeitseinsatz hatten wir schon mal:
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=57326
Frag mal was draus geworden ist.
RiSchäBoCo schrieb:Oder bestenfalls noch ein verpatzter Wesenstest (wenn man denn endlich einen macht), wenn man sich an den Hamburger Vertrag hält und im Zielland einer vorgeschrieben ist.
Richtig Gabi.Gabi schrieb:Um hier nicht wieder Zweifel oder Unsicherheiten aufkommen zu lassen, können wir vielleicht also zusammenfassen, dass es AKTUELL (= zum jetzigen Zeitpunkt) KEINE objektiven Gründe gibt, Sugar nicht vermitteln zu KÖNNEN.
Prinzipiell sicher auch richtig, doch derzeit in Wangen/Amtzell (BaWü) nur schwer umsetzbar. Jedenfalls solange der 3., positive Wesenstest den Behörden nicht präsentiert wird. Das OA schrieb mir jedenfalls:Gabi schrieb:Ebenso gibt es weiterhin KEINE sachliche Gründe, Sugar eine Zwingerhaltung weiterhin zumuten zu müssen. Der Hof könnte die behördliche Anordnung dazu jederzeit - sachlich begründet - anfechten bzw. aufheben lassen.
Gem.Ziff.1.4.3 der VwVgH sind Hunde, die gem. §1 Abs.4 PolVOgH den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung nicht bestanden haben sowie Hunde, deren Gefährlichkeit bereits auf andere Weise erwiesen hat, nicht zur Teilnahme an einer Verhaltensprüfung zugelassen.
Da "Sugar" bereits zweimal einen Verhaltenstest nicht bestanden hat, kann sie nicht zu einer weiteren Verhaltensprüfung zugelassen werden.
.....den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung im Sinne des § 1 Abs. 4 PolVOgH nicht bestanden haben
Dingo schrieb:Registriert ja, bei den Behörden in Hamburg. Der Test, durchgeführt von einer unabhängigen Sachverständigen und Gutachterin und mit Halter, müsste auch anerkannt worden sein. Im Gegensatz zu den beiden Tests davor in der Süderstrasse, die waren anfechtbar. , was absoluter Mist war, aber eben auf Poggendorfs Misthaufen gewachsen.
Gem.Ziff.1.4.3 der VwVgH sind Hunde, die gem. §1 Abs.4 PolVOgH den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung nicht bestanden haben sowie Hunde, deren Gefährlichkeit bereits auf andere Weise erwiesen hat, nicht zur Teilnahme an einer Verhaltensprüfung zugelassen.
Da "Sugar" bereits zweimal einen Verhaltenstest nicht bestanden hat, kann sie nicht zu einer weiteren Verhaltensprüfung zugelassen werden.
Natalie schrieb:Was hältst du von der Idee, den Sugarpaten eine ähnliche knappe Faktenaufstellung wie in Posting 629 zu schicken, mit dem Vorschlag, ihre weiteren Patenschaftszahlungen nicht einzustellen sondern z.B. an einen durchegführten Wesenstest zu knüpfen (natürlich mit einer gewissen Vorlaufzeit), um Sugar zumindest beim Verlassen des Geländes nicht weiter zu gefährden und eine Privatübernahme durch Frau Rohn und somit die Aussetzung der Zwingeranordnung zu ermöglichen?
Daevel schrieb:Wenn man die Sugarpaten kennt (und das verstehe ich nach Natalies Anregung so) und dem Hof ja unterstellt, er würde nur deshalb an Sugar festhalten, weil er auf diese Weise eine Geldquelle erhält, dann könnten diese Leute doch tatsächlich einfach Bedingungen an ihre weitere Spendenbereitschaft knüpfen. Damit wäre vielleicht irgendwann diesem Hund dann wirklich einmal geholfen.
kerstin