Zustimmung! Hier korrigiere ich mich auch gern.Giladu schrieb:Selbstverständlich beschränkt sich die Staatsanwaltschaft schon von Gesetzes wegen nicht auf Belastendes, sondern hat auch entlastende Umstände zu ermitteln.
Genauso würde ich mich auch verhalten, wenn vom Gnadenhofverein positive Rückmeldungen kommen würden.
Z.B. eine Mitteilung, dass man sich in der Bewertung hinsichtlich einer Vermittlungsmöglichkeit von Sugar geirrt habe.
Ein Irrtum kommt "in den besten Familien vor", man muss nur seine Konsequenzen daraus ziehen können.
Grüße Klaus