Sugar geht's gut............ (?)

Ich meine, hier gelesen zu haben, daß diese Anordnung vom Amt kommt, da Sugar keinen bestandenen WT vorweisen kann. ( Gefährdung der Besucher?) Bitte korrigieren, wenn ich da was falsches gelesen hab.
LG Flocke
 
legolas, dazu liegt m.W. lediglich die Aussage des Gnadenhofes (in dem Fall hundemausi) vor. Hatte ich hier auch schonmal verlinkt.

Es ist wohl so, dass das Veterinäramt untersagt, dass Gnadenhofhunde (also Hunde des Vereins "Lebenswürde für Tiere e.V." - was Sugar ja ist) bei Frau Rohn privat untergerbracht werden, sprich in den Privaträumen leben dürfen.

Warum dies so ist, dass wissen wir nicht und auch hundemausi sagte im anderen Thread, dass sie nicht wisse, waarum das plötzlich so sei. Früher hätte es diesbezüglich wohl keine Bemängelungen gegeben.

Eine Hypothese wäre, die bemängelte nicht ausreichende Trennung zwischen Vereins- und Privatvermögen.
Allerdings halte ich das für unwahrscheinlich, denn dann wäre es eher umgekehrt sinnvoll (sprich es könnte untersagt werden, dass Privathunde von Frau Rohn kostenlos Vereinseinrichtungen - wie Zwinger incl. Strom, Verpflegung etc. - des Vereins mitbenutzen). Dies jedoch gibt es weiterhin. Es sind also weiterhin Privathunde von Frau Rohn in Zwingern des Vereins untergerbracht (wie das mit den Futterkosten in diesen Fällen ist, weiß ich nicht).

Klaus hat selbst mit den Behörden geredet und nach der Zwingeranordnung gefragt und keine direkte Bestätigung erhalten, sondern wohl eher so indirekt "Wir müssen ja dafür sorgen, dass nix passiert", wenn ich mich recht erinnere. Oder Klaus konntest du inzwischen doch noch konkretere Aussagen bzw. Zwingeranordnung für Sugar in Erfahrung bringen?

Falls nicht - gibt es dazu nur die Aussage des Hofes selbst. Natürlich könnten wir die anzweifeln und sagen, dass der Hof das vielleicht lediglich als Grund vorschiebt und es eine solche Anordnung gar nicht gibt. Das könnten wir aber nicht beweisen und damit wäre ja nun auch niemandem geholfen. Nehmen wir also erstmal hin, dass es eine solche Anordnung wohl gibt - und dass selbst hundemausi nicht weiß, warum (zumindest wusste sie das im August noch nicht, als jemand sie hier fragte). Es gibt nur den Grund: Hunde des Vereins dürfen nicht privat bei Frau Rohn leben.

LG

Natalie
 
Hartmut Deckert schrieb:
Und nun zu Sugar. Ihre Zwingerhaltung, wenn sie denn so stimmt, ist für die Behörden eine Art Versicherung, man kann ja nie wissen, vor allem nicht bei einer Christiane Rohn. Das Gesetz hat aber auch hier Durchführungsbestimmungen, so heißt es in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH) Vom 15. Dezember 2003 - Az.: 3-1119.5 / 34-9142.25 -:

“ ... dass der Eintritt eines schädigenden Ereignisses ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für Familienangehörige und Besucher. Das Tier darf aus seiner Unterbringung aufgrund geeigneter Schutzvorrichtungen nicht ohne menschliche Mitwirkung (zum Beispiel durch offen stehende Türen
und Öffnungen) entweichen können. Unbefugte dürfen keinen ungehinderten Zutritt zu ihm haben. Es kann auch erforderlich sein, an Eingangstüren und -toren Warnschilder anzubringen. Zudem ist sicherzustellen, dass Personen, denen der Hund nicht gehorcht oder die nicht über die erforderlichen Kräfte verfügen, um den Hund sicher zu beherrschen (insbesondere Kinder, alte Menschen), nicht mit dem Hund allein gelassen werden.


Darf sich das Tier frei auf einem Grundstück bewegen, setzt ein sicherer Gewahrsam eine Abgrenzung des Grundstücks durch eine zusammenhängende, ausbruchsichere Umfriedung (Höhe, Stabilität der verwendeten Materialien und Zustand) voraus. Bei Kampfhunden sind die Unterbringungsmöglichkeiten von der Ortspolizeibehörde im Rahmen der Erlaubniserteilung nach § 3 Abs. 1 PolVOgH, nach der Anzeige gemäß § 3 Abs. 4 PolVOgH oder aufgrund eines Vorkommnisses im Sinne des § 2 Pol-
VOgH auf Ausbruchsicherheit zu überprüfen.“

zitat
 
legolas schrieb:
Weshalb muss Sugar im Zwinger gehalten werden ?
Nett wäre eine Begründung mit Verweiss auf eventuelle Vertragsnebenreden oder gesetzliche Inhalte.
Eine gute Frage "legolas".
Ich hatte deswegen mit dem OA in Wangen und dem Veterinäramt in Ravensburg telefoniert.
Dabei wurde ich auf die
"Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH) vom 15. Dezember 2003 - Az.: 3-1119.5 / 34-9142.25 -"
verwiesen. Insbesondere auf:
1 Kampfhunde (§ 1 PolVOgH)
1.1 Abstrakter Begriff des Kampfhundes (§ 1 Abs. 1 PolVOgH)
1.1.1 Unter gesteigerter Aggressivität ist eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft, Angriffsneigung oder Schärfe zu verstehen. Im Gegensatz zu normalem, kontrollierbarem Aggressionsverhalten, das schnell durch geeignete Signale beendet werden kann, erfolgt bei übersteigerter Aggressivität die Reaktion nicht abgestuft und berechenbar. Übersteigertes Aggressionsverhalten kann sich unter anderem darin zeigen, dass Sozialkontakte regelmäßig mit Aggression und Beschädigungsbeißen beantwortet werden.
1.1.2 Eine gesteigerte Gefährlichkeit ist anzunehmen, wenn aufgrund der körperlichen
und verhaltensbezogenen Merkmale des Hundes erhebliche Verletzungen oder Schäden zu erwarten sind.
Durch die beiden "in die Hose gegangenen" Wesensteste Poggendorf/Feddersen in HH, die dem OA in Wangen vorliegen, geht man dort von einer "gesteigerten Aggressivität" bei Sugar aus. Diese könnte bekannterweise ja nur durch einen erneuten positiven WT wiederlegt werden. Weiter:
3.2 Erlaubnisvoraussetzungen (§ 3 Abs. 2 PolVOgH)
3.2.6 Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz stehen nicht entgegen, wenn sich das Tier in sicherem Gewahrsam befindet. Der Hundehalter hat die Bedingungen, unter denen der Kampfhund gehalten wird, derart auszugestalten, dass der Eintritt eines schädigenden Ereignisses ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für Familienangehörige und Besucher. Das Tier darf aus seiner Unterbringung aufgrund geeigneter Schutzvorrichtungen nicht ohne menschliche Mitwirkung (zum Beispiel durch offen stehende Türen und Öffnungen) entweichen können. Unbefugte dürfen keinen ungehinderten Zutritt zu ihm haben.
Darf sich das Tier frei auf einem Grundstück bewegen, setzt ein sicherer Gewahrsam
eine Abgrenzung des Grundstücks durch eine zusammenhängende, ausbruchsichere Umfriedung (Höhe, Stabilität der verwendeten Materialien und Zustand) voraus. Bei Kampfhunden sind die Unterbringungsmöglichkeiten von der Ortspolizeibehörde im Rahmen der Erlaubniserteilung nach § 3 Abs. 1 PolVOgH, nach der Anzeige gemäß § 3
Abs. 4 PolVOgH oder aufgrund eines Vorkommnisses im Sinne des § 2 Pol-VOgH auf Ausbruchsicherheit zu überprüfen.
Hier zeigt sich die Problematik von Sugar als Vereinshund auf. Das Vereinsgelände ist für Besucher, Lieferanten und Angestellte frei zugänglich, zudem auch nicht rundherum ausbruchssicher eingezäunt. In der Nähe befindet sich ein Wohnort.
weiter:
4 Besondere Halterpflichten, Leinen- und Maulkorbzwang (§ 4 PolVOgH)
4.1 Pflicht zur sicheren Haltung (§ 4 Abs.1 PolVOgH)
Ist eine ausbruchsichere Unterbringung der Hunde nicht gewährleistet, ist
durch Auflagen eine entsprechende Unterbringung anzuordnen. Wird der Anordnung
nicht nachgekommen, kann die Ortspolizeibehörde die Haltung untersagen.
4.3 Leinenpflicht, Kennzeichnungspflicht (§ 4 Abs. 3 PolVOgH)
4.3.1 Den Hunden darf nur so viel Leine gelassen werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgehen kann. Beispielsweise ist auf öffentlichen Gehwegen oder auf allgemein zugänglichen Zuwegen, Fluren oder Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern, auf denen sich andere Tiere oder Menschen befinden, der Hund an kurzer Leine eng zu führen. Im Übrigen darf die Leine nicht länger als zwei Meter sein, wenn sich Menschen oder Tiere in der näheren Umgebung befinden. Kampfhunde und gefährliche Hunde können nur einzeln sicher geführt werden.

Die Zwingeranordnung der Behörde ist daher rechtlich gesehen absolut korrekt.
Ändern kann hier nur ein positiver WT etwas, oder eine Verlegung in ein Bundesland, wo die Vorschriften anders gelagert sind und die Hamburger Teste nicht als das "Amen in der Kirche" angesehen werden.

Tja, mehr dazu kann ich Dir "auf die Schnelle" nicht sagen.
Grüße Klaus
 
So,
ich wollte mir Klarheit verschaffen und habe an Herrn Schreiber(Hamburg) ein Mail geschickt, bzgl. den Vereinbarungen über eine eventuelle Vermittlung von Sugar. Heute habe ich Antwort erhalten, Auszugsweise:

"Der Tierübereignungsgsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Gnadenhof legt fest, dass eine Vermittlung der Zustimmung der Stadt bedarf. Die Zustimmung ist an Bedingungen geknüpft (z.B. Nachweis der Ungefährlichkeit durch einen erneuten Wesenstest)."

Also wird hier bestätigt, was Natalie und H. Deckert geschrieben haben.

Gruss
 
legolas schrieb:
So,
ich wollte mir Klarheit verschaffen und habe an Herrn Schreiber(Hamburg) ein Mail geschickt, bzgl. den Vereinbarungen über eine eventuelle Vermittlung von Sugar. Heute habe ich Antwort erhalten, Auszugsweise:

"Der Tierübereignungsgsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Gnadenhof legt fest, dass eine Vermittlung der Zustimmung der Stadt bedarf. Die Zustimmung ist an Bedingungen geknüpft (z.B. Nachweis der Ungefährlichkeit durch einen erneuten Wesenstest)."

Also wird hier bestätigt, was Natalie und H. Deckert geschrieben haben.

Gruss

So und nu? jetzt müssen wir nur irgendwie druck auf den Gnadenhof aus üben damit die den WT machen? wenn das mal so einfach wäre.:rolleyes: So gerne ich Sugar in guten Händen sehen würde, kann ich leider nicht behaupten das das bald der Fall sein wird.:heul: Oder hat jemand eine Idee dazu?:verwirrt: Ich gehe immer noch davon aus das die entweder nicht in der Lage sind Sugar vorzubereiten, weil keine ahnung von der Materie oder aus Finanziellen Gründen nicht wollen.
 
Legolas, danke dir für deinen Einsatz!!

Den Hof wird man nicht zu einem WT zwingen können. Hierfür müssten erst mal ordentliche Interessenten vorliegen! Ich glaube nicht, dass der Hof dem Interesse von Klaus nachgehen wird und sie an ihn vermitteln wird. Also werden andere Interssenten gebraucht. Erst dann wird man dort wohl über einen WT nachdenken. Aber meiner Meinung nach, wie schon von anderen, wird der "Goldesel" des Hofes eh nicht vermittelt. Zu viele Spenden hängen daran, die garantiert fehlen werden, wenn publik wird, dass Sugar den Hof verlassen hat. :unsicher:
 
mollywoman schrieb:
Nix "und nu".

Fakt ist: Die Hündin darf weitervermittelt werden.
(Ob nun ein erneuter Wesenstest wirklich erforderlich ist, z.B. bei einer Vermittlung in ein Bundesland, das einen solchen nicht vorschreibt, ist mir derzeit noch etwas unklar.)

Fakt ist: Sugar ist derzeit Eigentum des Vereins "Lebenswürde für Tiere e.V."

Fakt ist der §3 der Satzung des Vereins "Lebenswürde für Tiere" in dem es heißt:
Zweck des Vereins ist in erster Linie Schutz, Pflege, Therapie und Wart verhaltensauffälliger und körperlich und seelisch misshandelter Tiere mit dem Ziel der Weitervermittlung, falls möglich.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt der Verein ein Tierasyl, in welchem die Tiere untergebracht, versorgt, gepflegt und therapiert werden.

Diese sich selbst gesetzten Ziele hat dieser Verein seit 17 Monaten ignoriert.
Damit verstößt er (jedenfalls für mich) gegen seine eigene Satzung.

Erwartest Du hier nun wirklich eine Einsicht und Kehrtwendung?
Grüße Klaus
 
Bei allem was man hier so lesen kann, drängt sich mir ehrlich gesagt die Frage auf, ob es für den Hund nicht besser gewesen wäre, wenn man ihn eingeschläfert hätte... :(
 
kangalklaus schrieb:
Fakt ist der §3 der Satzung des Vereins "Lebenswürde für Tiere" in dem es heißt:
Zweck des Vereins ist in erster Linie Schutz, Pflege, Therapie und Wart verhaltensauffälliger und körperlich und seelisch misshandelter Tiere mit dem Ziel der Weitervermittlung, falls möglich.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt der Verein ein Tierasyl, in welchem die Tiere untergebracht, versorgt, gepflegt und therapiert werden.

Und wer entscheidet was möglich ist?
 
Also, wie ja nun geklärt sein dürfte, ist es juristisch MÖGLICH! (Danke legolas, dass du das nochmal direkt erfragt hast!)

Praktisch ist es darum möglich, weil es durchaus Übernahmeangebote gibt. Mag sein, dass diese dem Hof nicht passen (Klaus, anderer Verein - also auch nicht privat). Das wäre ein Grund zu sagen: Nein, DORT hin vermitteln wir Sugar nicht, aber kein Grund eine Vermittlung GENERELL auszuschließen.

Bleibt eigentlich nur die Möglichkeit offen, dass es eben darum nicht MÖGLICH ist, weil man Sugar nicht therapiert bzw. durch einen Wesenstest bekommt. DANN widerum muss man sich mehrere Folgefragen stellen:
- Wie weit her ist es denn mit den "Flüsterkünsten"?
- Warum holt man sich keine externe Hilfe?
- Wie kommt es zu den durchweg positiven Beurteilungen von Sugar, die für jeden öffentlich nachlesbar sind?
- Wie könnte der Hof es dann verantworten, Sugar bei Führungen so in Menschenmassen (wo auch Kinder, Behinderte etc. sein könnten) zu führen oder die Leine von diesem Hund einem 2-jährigen Kind in die Hand zu drücken?

Gerade durch den letzten Punkt wird für mich diese Möglichkeit auch sehr unwahrscheinlich - denn ich traue dem Hof ja inzwischen viel zu, soviel Dummheit und Verantwortungslosigkeit aber eigentlich nicht!

Welche rationalen Gründe gegen eine Vermittlung gäbe es sonst noch, wenn es keine juristischen und keine in Sugars Verhalten begründeten sind?

Honesty, das habe ich im Fall Sugar noch nicht so gesehen, weil ich denke, dass Sugar auf dem Argenhof durchaus einen "Star-Bonus" hat und besser behandelt wird als andere Hunde - und sicher auch besser als in der Süderstraße. Das möchte ich nicht in Abrede stellen.
Im Fall bestimmter anderer Hunde, die zu einem Leben bis zu ihrem Tod auf dem Argenhof verdonnert sind (teilweise wegen behördlicher Anordnung, teilweise einfach weil der Hof seit Jahren keine Anstalten macht, die Hunde zu therapieren und sie lieber weiter als brandgefährlich verkauft) und diesen Bonus nicht haben, drängt sich mir diese Frage manchmal allerdings auch auf :( Traurig aber wahr...
 
kangalklaus schrieb:
Nix "und nu".

Fakt ist: Die Hündin darf weitervermittelt werden.

Erwartest Du hier nun wirklich eine Einsicht und Kehrtwendung?
Grüße Klaus

Soweit war ich auch schon und auch das war damit gemeint, aber was nützt uns das?

Ne, ganz sicher nicht, da der Gnadenhof sicher keine Einsicht zeigen wird :heul: . Sonnst wäre sicher schon irgendwas an die Öffentlichkeit durchgedrungen, wenn die am WT arbeiten würden oder?

Mollywoman
 
Honesty schrieb:
Bei allem was man hier so lesen kann, drängt sich mir ehrlich gesagt die Frage auf, ob es für den Hund nicht besser gewesen wäre, wenn man ihn eingeschläfert hätte... :(
Nein Nadine!
Eine solche Frage kann man sich zwar bei vielen Nothunden stellen, doch bei Sugar nun wirklich nicht.
Eine gesunde Hündin ohne Beißvorfälle, die ihr Leben noch vor sich hat.

Und wenn Du hier die "Nichtvermittlung" seitens des "Gnadenhofes" als Maßstab setzt, müsstest Du dies auch bei nahezu allen (derzeit vielleicht noch 60) Hunden dort verlangen. Das kann doch keine Messlatte für einen Gnadenhof sein. :sauer:

AngelBlueEyes schrieb:
Ich glaube nicht, dass der Hof dem Interesse von Klaus nachgehen wird und sie an ihn vermitteln wird. Also werden andere Interssenten gebraucht. Erst dann wird man dort wohl über einen WT nachdenken.
Bei dem ersten Satz hast Du wohl leider Recht.
Zu anderen Interessenten: Ich denke hier ist ein WT der erste Schritt. Zumindest in den meisten Bundesländern ist er die Grundvoraussetzung.
Allerdings, es steht ja immer noch die "warnende" Aussage von "puck" im Raum:
Wer von denen, die soviel und so Gescheites über Sugars WT schreiben, kennt die Gründe, warum der nicht gemacht wurde? Ich meine jetzt nicht Vermutungen oder Behauptungen, sondern Tatsachen?

Bürste schrieb:
Und wer entscheidet was möglich ist?
Ich denke, dies könnte z.B. ein Gutachter für einen WT sein, oder ein anerkannter Hundetherapheut. Stellt einer von diesen fest, dass es sich um einen "nichtresozialisierbaren Beisser" handelt, ist das zumindest eine Aussage.
(ich kann mir dies jedoch nicht vorstellen, wenn ich mir so die Sugar-Bilder zusammen mit Kleinkindern betrachte.)

Nathalie schrieb:
Praktisch ist es darum möglich, weil es durchaus Übernahmeangebote gibt. Mag sein, dass diese dem Hof nicht passen. Das wäre ein Grund zu sagen: Nein, DORT hin vermitteln wir Sugar nicht, aber kein Grund eine Vermittlung GENERELL auszuschließen.
Nein Nathalie, das ist kein Grund. Vorrang sollte der Hund haben und nicht eine persönliche Symphatie.

Nathalie schrieb:
Welche rationalen Gründe gegen eine Vermittlung gäbe es sonst noch, wenn es keine juristischen und keine in Sugars Verhalten begründeten sind?
Hier weiß ich auch nicht weiter.
Nachdem wir jedoch nun mit ziemlicher Sicherheit wissen, dass rechtliche Gründe auszuschliessen sind, kann ja jeder von uns einmal beim Gnadenhofverein anfragen.
eMail und Telefon sind ja hier ersichtlich:


Ich werde eine solche Anfrage jedenfalls noch einmal versuchen, obwohl ich auf meine Mail vom 23.12.06 noch keine Antwort bekommen habe. Da mag ja Weihnachten der Grund gewesen sein. ;)
Jedenfalls werde ich auch andere Sugar-Freunde (incl. der S-Paten), die mir bekannt sind, motivieren, diesbezüglich einmal nachzufragen.
Grüße Klaus
 
Sonnst wäre sicher schon irgendwas an die Öffentlichkeit durchgedrungen, wenn die am WT arbeiten würden oder?

Also die letzte verbindliche Aussage, die es dazu gibt, stammt vom 24.10.06 von Hundemausi (Andrea), die auf dem Gnadenhof arbeitet und für so ziemlich alles zuständig ist von der Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung der Tiere bis zum Hundetraining.

Sie schrieb hier in der KSG, dass man "immer" mit Sugar arbeite - vorallem an ihrer Verträglichkeit mit Artgenossen. Dies werde besser, aber in der Mehrheit sei Sugar nach wie vor nicht verträglich (Stand: Oktober).
Einen Termin für einen Wesenstest gäbe es nicht, denn Sugar brauche ihn auf dem Argenhof ja auch nicht und man würde momentan einfach jede verfügbare Energie ins Überleben des Hofes stecken und hätte daher keine Zeit für den Wesenstest. Ursprünglich hätte er gemacht werden sollen, aber dann kam ja die böse "Hetzkampagne" dazwischen.

Warum man zwar einerseits Zeit hat, "immer" mit Sugar zu arbeiten (hat das schon mal wer gesehen? Ich kenne keinen...), aber offenbar 2-4 Stunden für den Test nicht übrig hat, habe ich erfragt und keine Antwort bekommen.

Eine Vermittlung wird kategorisch ausgeschlossen - trotz Nachfrage ohne Nennung von Gründen.

Das sind die einzigen Aussagen dazu, die es vom Hof gibt und die sind jetzt etwas über 2 Monate alt.
Soviel auch zu Pucks Anspielung, ob man denn etwas wüsste - das kommt direkt vom Hof!

Ich werde oft gefragt, warum ich diese lange Diskussionen führe und was ich mir davon erhoffe. Ich kann nur immer wiederholen: Die Kritiker haben durchaus schon so manches "herbeischreiben" können und ich erhoffe mir das einfach auch in Bezug auf die Sache mit dem Wesenstest. Der Druck auf Frau Rohn wird immer größer, sie MUSS ja irgendetwas tun, um dem entgegen zu treten, also wird sie hoffentlich die Kritiker lügen strafen wollen und eben genau das tun, was man ihr vorwirft nicht zu tun.
So war es bei der Vermittlung von Chimba, bei den Waschbären, bei der Vergrößereung der doppelt besetzen Außenzwinger usw. Vielleicht klappt das ja auch in Bezug auf Sugar. Vielleicht auch nicht, aber es ist doch die einzige Chance, die wir haben.

Ich möchte hier aber nochmal wiederholen, um nicht nur auf einer Vermittlung rumzureiten:
Hundemausi bedauerte den Umstand der Zwingeranordnung für Sugar auch. Die naheliegendste Lösung - nämlich, dass Frau Rohn Sugar privat übernimmt (wenn sie doch eh nicht vermittelt werden soll), um diese Anordnung unwirksam zu machen, wird aber auch nicht gewählt. Auf konkrete dazu hieß es, dass Frau Rohn das sicher tun würde, wenn der Verein denn pleite ginge - warum aber bitte noch nicht jetzt???

DAS rückt das ganze für mich in ein sehr sehr bezeichnendes und unschönes Licht! Spenden (Patenschaften) für einen Privathund sind nämlich anders zu behandeln als Spenden für einen Vereinshund... Liegt es letztlich etwa doch daran?
 
kangalklaus schrieb:
Ich denke, dies könnte z.B. ein Gutachter für einen WT sein, oder ein anerkannter Hundetherapheut. Stellt einer von diesen fest, dass es sich um einen "nichtresozialisierbaren Beisser" handelt, ist das zumindest eine Aussage.
(ich kann mir dies jedoch nicht vorstellen, wenn ich mir so die Sugar-Bilder zusammen mit Kleinkindern betrachte.)

Natürlich könnte dies ein unabhängiger Gutachter. Da es sich aber um die Satzung dieses komischen Vereins handelt, wird auch diese Entscheidung durch jemanden getroffen, der sich dem Ziel des Vereins nicht entgegenstellt. Ist (inoffiziell natürlich) das Ziel die Nichtfeststellung der Ungefährlichkeit, bleibt der Hund eben weiterhin gefährlich.
 
Wer ist den dafür zuständig das die Vereinssatzung eingehalten wird, beziehungsweise wer Kontrolliert das? (jemand ausserhalb des Vereins meine ich)
Muss das nicht das Vet.amt oder ein Gutachter oder wer sonst? Das muss doch irgendwie geregelt sein, ist doch sonnst hier in Deutschland überall für jeden s**eiß eine Reglung da! Gibts da nicht irgendwo ein Zeitlimit wielange die sich für den WT Zeit lassen dürfen?

Mollywoman
 
kangalklaus schrieb:
Nein Nadine!
Eine solche Frage kann man sich zwar bei vielen Nothunden stellen, doch bei Sugar nun wirklich nicht.
Eine gesunde Hündin ohne Beißvorfälle, die ihr Leben noch vor sich hat.

Und wenn Du hier die "Nichtvermittlung" seitens des "Gnadenhofes" als Maßstab setzt, müsstest Du dies auch bei nahezu allen (derzeit vielleicht noch 60) Hunden dort verlangen. Das kann doch keine Messlatte für einen Gnadenhof sein. :sauer:

Meinst du denn wirklich, dass das ein artgerechtes Hundeleben für sie ist? Ich weiß nicht... :(
 
Honesty schrieb:
Meinst du denn wirklich, dass das ein artgerechtes Hundeleben für sie ist? Ich weiß nicht... :(
Nun, ich sage es einmal so:
Ein "Hundeleben" auf einem Gnadenhof, oder in einem Tierheim wird nie 100%ig artgerecht seien können.
Man kann sich lediglich bemühen, die Lebensumstände für die Tiere entsprechend zu gestalten.
Meistens scheitert das jedoch an den zur Verfügung stehenden Geldmitteln.
Als Alternative bleibt dann eigentlich nur eine Vermittlung in eine Familienstelle, oder (wenn die Umstände wirklich schlimm sind) die vorzeitige Tötung eines Tieres.
Ich weiß nun zwar, dass hier schnell Wiederspruch kommen wird, doch einen Hund, wie z.B. Baghira, jahrelang in einem zu kleinen Zwinger einzukerkern und ihn bestenfalls für 30-60 Minuten am Tag hinauszulassen, ist eine Qual für einen solchen Hund. Die Folge sieht dann eben so aus - Bild von Baghira unten.
Grüße Klaus
 

Anhänge

kangalklaus schrieb:
Jedenfalls werde ich auch andere Sugar-Freunde (incl. der S-Paten), die mir bekannt sind, motivieren, diesbezüglich einmal nachzufragen.
Erledigt. Mail siehe Anhang.

:hallo: Klaus
 

Anhänge

Wenn dir die Beiträge zum Thema „Sugar geht's gut............ (?)“ in der Kategorie „Allgemeines“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Grazi
Das freut mich unglaublich! Ich hatte sie jahrelang auf CG, aber dann sollte ich sie runternehmen...
Antworten
6
Aufrufe
1K
Marion
chiquita
Antworten
10
Aufrufe
2K
chiquita
chiquita
S
Das habe ich mir auch gedacht, bin auf die Antwort von procten über diese widersprüchliche Aussage gespannt.
Antworten
185
Aufrufe
15K
bärli`s papa
bärli`s papa
S
oh toll Bilder Julia :love:
Antworten
6
Aufrufe
677
chrissisteve
chrissisteve
Zurück
Oben Unten