Sugar geht's gut............ (?)

helki schrieb:
Da hätte ich dann doch noch eine Frage: Eine Weitervermittlung bedarf also grundsäztlich der Zustimmung der Hansestadt Hamburg... Kann diese sich aufgrund dieser Formulierung auf Nebenabreden oder anderen vertraglichen Vereinbarungen berufen oder geht das nicht?
Nein!
Solche zusätzlichen Nebenabsprachen (egal ob schriftlich oder mündlich) wären ein Vertragsbestandteil und hätten dort zumindest erwähnt werden müssen.
Grüße Klaus
 
Helki,

frag doch einfach den Rechtsanwalt deines Vertrauens. :D

Nein, jetzt mal im Ernst, inwieweit eine öffentliche Verwaltung berechtigt ist, Nebenabreden zu geschlossenen Verträgen zu tätigen, wer soll dir das denn hier beantworten. Oder sind hier Juristen an Bord, die sich mit dieser speziellen Problematik auskennen?

Für mich wirft dieser Vertrag allerdings auch Fragen auf, z.B. müssen alle drei Bedingungen a), b) und c) erfüllt sein, bevor Hamburg zustimmt, oder muss nur eine von den dreien erfüllt sein?
Und bedeutet "grundsätzlich" nicht eigentlich, dass es auch Konstellationen gibt, wo HH die Zustimmung nicht geben muss?
 
Hierzu noch mal eine Frage :
Wenn doch die HH eh mitsprache berechtigt sind könnte man dann nicht mal versuchen über die an infos zu kommen was den WT an geht, beziehungsweise da druck zu machen? Da die ja wohl maßgeblich daran beteidigt sind ob Sugar vermittelt werden kann und darf?

Mollywoman
 
robert catman schrieb:
Nein, jetzt mal im Ernst, inwieweit eine öffentliche Verwaltung berechtigt ist, Nebenabreden zu geschlossenen Verträgen zu tätigen, wer soll dir das denn hier beantworten.

Nun, ich würde eine Antwort schon von Leuten erwarten, die den Eindruck erwecken, über Bedingungen und Voraussetzungen einer möglichen Weitervermittlung Sugars Bescheid zu wissen... Doch ja, ich hätte erwartet, dass solche Fragen im Rahmen der Recherche vor Veröffentlichung solcher Infos geklärt wurden.


robert catman schrieb:
Und bedeutet "grundsätzlich" nicht eigentlich, dass es auch Konstellationen gibt, wo HH die Zustimmung nicht geben muss?

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Eben ob HH sich mit dieser Formulierung nicht ein Hintertürchen offen gehalten haben könnte (z.B. um anderen Absprachen oder vom Amt öffentlich getätigten Aussagen gerecht zu werden).
 
Also Klaus sagte ja auch, dass ihm ca. 10 Sugar-Paten bekannt sind.
Ob diese voneinander wissen - gute Frage. Ich bin bisher eigentlich immer ganz selbstverständlich von Ja ausgegangen. Werde da nochmal nachhaken.

Ich habe jdenfalls von verschiedenen ehemaligen Mitarbeitern die Aussage, dass die Patentiere (nicht nur Sugar) oft mit mehreren Paten belegt waren und das war auch auf der alten Gnadenhof-HP so nachzulesen. Dass das Geld dem Tier individuell zufließt ist nicht so. Zumindest sicher nicht bei einer "normalen" Patenschaft.

Auf der neuen Gnadenhof-HP wird neuerdings (ich habe es zumindest vorher nie so lesen können) unterschieden zwischen "Patenschaft" und "Exklusiv-Patenschaft". Nur bei der Exklusivpatenschaft ist es so, dass man alleine für ein Tier aufkommt. Ob dieses Geld dann dem Tier direkt zufließt weiß ich nicht. Auch nicht, ob unter de diversen Sugar-Paten jemand mit einer Exklusivpatenschaft ist (der ja dann beschissen würde, weil es eben mehrere gibt).

Diese ganze Patenschaftsstory finde ich von Hof aber ohnehin sehr undurchsichtig.
Wie ich bereits sagte, weiß ich sicher, dass es Patenschaften gab, wo die Paten nicht benachrichtigt wurden, als das Tier vermittelt wurde oder starb. Auch die HP wurde nicht dementsptechend geändert, d.h. sie zahlten weiter, bis sie es selbst herausfanden.

Es hieß auch damals mal, dass Patenschaften nur für die Tiere vergeben werden, die den Hof nie wieder verlassen sollen (offiziell waren das nicht sehr viele, zumindest wurden auf der HP nicht so viele vorgestellt - z.B. nur 8 Hunde, datunter m.W. sogar ein Privathund von Frau Rohn, was ja auch nicht so ganz koscher ist). Wobei es einen Fall gab, wo lange Zeit der selbe Hund unter 2 verschiedenen Namen einmal ein Zuhause suchte (als Nora) und einmal Paten suchte (als Yucca).

Nachdem solche Ungereimtheiten mehrfach zu Tage getreten waren und es wohl diesbezüglich einige empörte Rückfragen an den Hof gab (von den Paten, die nach meinem Wissen z.T. nicht mal beantwortet wurden!) stellt man nun gar keine einzelnen Patentiere mehr vor. Man kann also - es sei denn man interssiert sich für eine Exklusivpatenschaft, wo man sich dann gesondert beraten lassen kann - nur eine allgemeine Tierpatenschaft übernehmen und das ist dann in der Tat nix anderes, als den Hof monatlich allgemein zu unterstützen.

Auf der Gnadenhof-HP steht dazu

Teilpatenschaft

Mit einem monatlichen Beitrag ab 10 Euro für Kleintiere und für größere Tiere wie Pferd, Esel, Lama und Dromedar, helfen Sie den Tieren auf dem Gnadenhof.

Natürlich reichen 10 Euro bei weitem nicht aus, um beispielsweise ein Pferd zu ernähren; deshalb hat ein Tier in der Regel mehrere Paten.

Exklusiv- oder Voll-Patenschaft

Exklusiv-Patenschaften sind nur dann möglich, wenn der Pate oder die Patin bereit ist, für die gesamten Unterhaltskosten des betreffenden Tieres aufzukommen. Diese Kosten sind je nach Tierart sehr unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quelle:

Dort kann man auch den vorgefertigen Patenschaftsantrag sehen.

Wie gesagt gab es auf der alten HP diese Unterscheidung nicht.

Dort war nur zu lesen:

Für die permanent auf dem Gnadenhof lebenden Tiere werden Paten gesucht

Werden Sie Tierpate

Patentiere leben dauerhaft auf dem Gnadenhof, bis an ihr natürliches Lebensende. Sie werden nicht vermittelt, oft weil die Pflege bzw. die Haltung zu hohe Anforderungen stellt oder weil sie schon zu alt oder kränklich sind.

Wenn Tiere nicht mehr vermittelt werden können (oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht vermittelt werden dürfen), ist es uns das größte Anliegen, dass sie auf dem Argenhof nicht nur verwahrt werden, sondern ein Leben in Ruhe, Sicherheit und Geborgenheit genießen können. Deshalb sorgen wir für viele Beschäftigungsmöglichkeiten und einen Sinn in ihrem Leben. Sie haben eine Bezugsperson an ihrer Seite und andere Menschen, denen sie wichtig sind (und die je nachdem auch Zeit mit ihnen verbringen können) - wie zum Beispiel ihre Paten.

Es ist wichtig, für solche Tiere regelmäßige Unterstützung zu bekommen, und Sie können uns und den Tieren sehr helfen, indem Sie Pate eines Tieres Ihrer Wahl werden. Es genügt ein monatlicher Beitrag ab 10 Euro, um Pate eines Tieres auf dem Gnadenhof zu werden.

Natürlich reicht dieser Betrag bei weitem nicht aus, um einen Hund oder gar ein Pferd zu versorgen. Der Unterhalt für die geschädigten Tiere (inklusive der Tierarztrechnungen) ist hierzulande aufwendig und teuer und deshalb nicht mit den Patenschaften für zum Beispiel Kinder in der dritten Welt zu vergleichen. Deshalb hat jedes Tier mehrere Paten.

Eine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Verwendung erhalten Sie immer am Jahresende.

Nach Eingang des Patenschaftsantrags erhält jeder Pate für sein Tier eine Patenschaftsurkunde mit Foto und Lebensgeschichte zugestellt.

Auf mehreren Seiten haben Sie Gelegenheit, einige der Tiere anzusehen, für die Patenschaften vergeben werden.

Anzumerken sei, dass einige der Patentiere inzwischen sher wohl vermittelt sind bzw. doch zur Vermittlung stehen. Plötzlich geht das...

Anzumerken sei außerdem, dass auch mein Hund damals Paten hatte und keinesfalls besser gehalten oder behandelt wurde, als andere Hunde... Mein Hund lebte in einem 4 qm-Zwinger in der Hundehalle... Als Patentier, was den Hof nicht wieder verlassen sollte... Ihr Paten-Gesucht-Text endete mit den Worten

Sie fühlt sich sehr wohl und möchte nicht mehr weg von hier.

Sorry, dabei wird mir übel...
 
mollywoman schrieb:
Hierzu noch mal eine Frage :
Wenn doch die HH eh mitsprache berechtigt sind könnte man dann nicht mal versuchen über die an infos zu kommen was den WT an geht, beziehungsweise da druck zu machen?
Nein!
a) Den HHer Behören ist die jetzige Situation von Sugar total egal.
Sie ist aus HH weg und (zumindest theoretisch) gut untergebracht.
(Ich hatte hier schon diesbezüglichen Kontakt mit HH und stieß auf kein Interesse)
b) Ein erneuter WT findet nicht nach den hamburger Kriterinen statt, sondern nach den geltenden in BaWü.

Klaus
 
kangalklaus schrieb:
Nein!
a) Den HHer Behören ist die jetzige Situation von Sugar total egal.
Sie ist aus HH weg und (zumindest theoretisch) gut untergebracht.
(Ich hatte hier schon diesbezüglichen Kontakt mit HH und stieß auf kein Interesse)
b) Ein erneuter WT findet nicht nach den hamburger Kriterinen statt, sondern nach den geltenden in BaWü.

Klaus

Danke das ist ja schonmal eine Aussage.
Was den WT angeht das der nach den regeln des betreffenden Bundeslandes lauft ist mir klar. Nein, was ich meinte ob die nicht wissen ob ein WT in nächsterzeit vorgesehen ist beziehungsweise ob die einen anordnen könnten um die Vermittlung voran zu treiben wenn sie wollten?
 
kangalklaus schrieb:
Ergo: Kein Test - keine Vermittlung - lebenslange Zwingerunterbringung (so lange der Verein noch besteht).
Grüße Klaus

Mensch Klaus, wie oft soll ch das wiederholen DAS STIMMT NICHT

kein Verhaltenstest bedeutet nicht "Lebenslange Zwingerunterbringung" sonder das der Hund in einem umfriedenten Gelände gehlten werden muss und ausserhalb an der Leine mit Maulkorb geführt werden muss.

Ich habe schonmal darüber mit dir diskutiert, ich bitte das doch mal zur Kenntnis zu nehmen und nicht weiter Dinge zu verbreiten die definitiv nicht stimmen!

Hier die entsprechende Verwaltungsvorschrift von BaWü:
13
Darf sich das Tier frei auf einem Grundstück bewegen, setzt ein sicherer Gewahrsam
eine Abgrenzung des Grundstücks durch eine zusammenhängende,
ausbruchsichere Umfriedung (Höhe, Stabilität der verwendeten Materialien
und Zustand) voraus. Bei Kampfhunden sind die
Unterbringungsmöglichkeiten von der Ortspolizeibehörde im Rahmen der
Erlaubniserteilung nach § 3 Abs. 1 PolVOgH, nach der Anzeige gemäß § 3
Abs. 4 PolVOgH oder aufgrund eines Vorkommnisses im Sinne des § 2 Pol-
VOgH auf Ausbruchsicherheit zu überprüfen
 
legolas schrieb:
Mensch Klaus, wie oft soll ch das wiederholen DAS STIMMT NICHT

kein Verhaltenstest bedeutet nicht "Lebenslange Zwingerunterbringung" sonder das der Hund in einem umfriedenten Gelände gehlten werden muss und ausserhalb an der Leine mit Maulkorb geführt werden muss.

Ich habe schonmal darüber mit dir diskutiert, ich bitte das doch mal zur Kenntnis zu nehmen und nicht weiter Dinge zu verbreiten die definitiv nicht stimmen!

Bis auf die kleinigkeit das die nicht extra für sugar einen Freilauf bauen oder? :verwirrt:
 
Legolas, nimms mir nicht übel, aber man könnte fast den Eindruck haben, dass du nicht so richtig liest. Sonst wäre dir auch das mit dem Vertrag - was hier tatsächlich vorher schon 3 mal geklärt wurde - nicht entgangen...

Sugar HAT eine Zwingeranordnung! Das hat sogar der Gnadenhof bestätigt. Das liegt daran, dass Gnadenhofhunde nicht in den Privaträumen von Frau Rohn gehalten werden dürften. Sie müsste Sugar als privat übernehmen oder vermitteln, um sie vom Leben im Zwinger zu entbinden - beides ist nicht geplant. Zu beiden ist wohl der bestandene WT erforderlich. Zur Vermittlung definitiv, bei der Privatübernahme bin ich mir nicht sicher. Also hat Klaus nicht so unrecht!

Zum zweiten hat er auch darum nicht unrecht, weil der Gnadenhof nun KEIN umfriedetes Gelände ist - auch das hatten wir doch schon bis zum Erbrechen geklärt... Der Hof ist offen zu mehreren Seiten, ein Hund könnte ihn problemlos verlassen, weil es z.B. nach hinten in den Wald keine Abgrenzung gibt und der Weg direkt auf eine öffentliche Straße mündet. Also darf sich ein Hund ohne WT dort nicht frei bewegen. Punkt.

LG

Natalie
 
helki schrieb:
06.png
Zitat:
08a.png
08b.png
Zitat von robert catman
10.png
12.png
Und bedeutet "grundsätzlich" nicht eigentlich, dass es auch Konstellationen gibt, wo HH die Zustimmung nicht geben muss?

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Eben ob HH sich mit dieser Formulierung nicht ein Hintertürchen offen gehalten haben könnte (z.B. um anderen Absprachen oder vom Amt öffentlich getätigten Aussagen gerecht zu werden).

Da hast du mich jetzt missverstanden. Ich meinte, dass dieses "grundsätzlich" bedeutet, dass es Konstellationen geben kann, wo Hamburg gar nicht um Zustimmung gebeten werden muss. (Wäre denkbar, wenn eine Weitervermittlung innerhalb anderer Bundesländer passieren soll, so dass Hamburg gar nicht tangiert wäre.) Bzw. wo die Verwaltung bei einer Bitte um Zustimmung gleich abwinkt und sagt, hier bedarf es unserer Zustimmung nicht.

Ob die Verwaltung durch dieses "grundsätzlich" allerdings berechtigt ist, ihre Zustimmung zu verweigern (um womöglich bestehende Nebenabreden zu erfüllen, deren Existenz ich aber bezweifle), obwohl die geforderten Bedingungen erfüllt sind, das kann ja eigentlich nur der Vertragspartner (Gnadenhof-Verein) wissen.

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich dein Herumreiten auf - höchst spekulativen - Nebenabreden ziemlich merkwürdig finde, weil es für diese von dir vermuteten Nebenabreden keine Belege bzw. Indizien gibt, außer der - möglicherweise missglückten - Formulierung eines Zitats in einem Artikel in einem Hamburger Presseerzeugnis.

@ Kangal-Klaus

Hast du schon mal an das BezA Mitte in Hamburg geschrieben und nachgefragt, ob es Nebenabreden zu dem Vertrag BezA Mitte-Gnadenhof gab? Du hast doch schon so viele Behörden angeschrieben ... ;)

PS: sehe gerade, dass du schon Kontakt nach HH hattest, es aber nichts gebracht hat. Obwohl, Auskunft über den Vertrag müssten die doch eigentlich geben, auch wenn sie jetzt für den Wesenstest von Sugar nicht tätig werden wollen.
 
Natalie,

mir geht es in meinem Post nicht speziell um die Vereinbarungen mit Sugar, sondern Klaus schreibt das so allgemein, als wäre das hier in BaWü so.

Originalzitat: Ergo: Kein Test - keine Vermittlung - lebenslange Zwingerunterbringung

Und wenn ich das so lesen, dann lese ich nirgends das da ein Nebenabsparche für Sugar gibt.

Das gleiche gilt für den Hof, ich schrieb ja nicht das der Hof ein umfriededeter Bereich ist , sonder das es in BaWü nicht zwingend heisst:

kein Wesenstest -> Zwingeraufenthalt.

Ganz einfach. Vieleicht sollten wir im Zwiefelsfall genauer schreiben.
 
Hallo legolas,

so allgemein hast du da natürlich recht :)

Aber hier geht es nunmal im Speziellen um Sugar, und da diese eben kein Privathund ist, sondern ein Vereinshund gelten für sie wohl nochmal andere Regeln. Denn daher rührt ja ihre Zwingeranordnung, die sie nicht hätte, wäre sie ein Privathund.

Ist das alles kompliziert *seufz*
 
robert catman schrieb:
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich dein Herumreiten auf - höchst spekulativen - Nebenabreden ziemlich merkwürdig finde, weil es für diese von dir vermuteten Nebenabreden keine Belege bzw. Indizien gibt, außer der - möglicherweise missglückten - Formulierung eines Zitats in einem Artikel in einem Hamburger Presseerzeugnis.

Mich hätte es halt interessiert, weil ich der Meinung bin, dass solche Fragen geklärt werden sollten, bevor mit der Info an die Öffentlichkeit gegangen wird, dass eine Weitervermittlung nur am WT bzw. Argenhof scheitert. Aber genug der "Herumreiterei", ich geb schon Ruhe.
 
Die frage wurde wohl überlesen! Weil nicht beantwortet.

Ich hab mal eine Frage, hat eigentlich schon mal jemand versucht, die vom Argenhof davon zu überzeugen das jemand aus der nähe Sugar für den WT vorbereiten könnte? also ohne sie vom Hof zu entfernen? Würde mich echt mal interessieren!:verwirrt:

Oder lehnen die solche angebote (allgemein) immer ab weil sie´s ja angeblich selber machen?:eg:


In normalen Tierheimen ja schliesslich auch an der Tagesordnung das gassigänger das ab übernehmen!
Mollywoman
 
Hallo Legolas,

Deine Frage: Gibt es jemanden hier der die Verträge selbst gelesen hat ?

Also nicht nach dem Motto, "Habs zwar selber net gelesen aber ich kenn einen der...."

Kann ich Dir so beantworten, icgh habe ihn nicht nur gelesen, sondern ich habe ihn auf meinem Schreibtisch. Bekommen habe ich ihn von Christiane Rohn und auch von ihr die Zusicherung, das sei alles, weiteres gäbe es nicht.

Im übrigen haben diejenigen, die ihn in Foren und anderswo eingestellt haben, die Kopie davon von mir.

Gruß Hartmut
 
robert catman schrieb:
Da hast du mich jetzt missverstanden. Ich meinte, dass dieses "grundsätzlich" bedeutet, dass es Konstellationen geben kann, wo Hamburg gar nicht um Zustimmung gebeten werden muss. (Wäre denkbar, wenn eine Weitervermittlung innerhalb anderer Bundesländer passieren soll, so dass Hamburg gar nicht tangiert wäre.) Bzw. wo die Verwaltung bei einer Bitte um Zustimmung gleich abwinkt und sagt, hier bedarf es unserer Zustimmung nicht.
Der Gedanke ist mir auch schon durch den Kopf gegangen Robert. Es macht allerdings erst dann Sinn dazu nachzuforschen, wenn eine grundsätzliche Vermittlungsbereitschaft vom Halterverein zu erkennen ist.

robert catman schrieb:
@ Kangal-Klaus
Hast du schon mal an das BezA Mitte in Hamburg geschrieben und nachgefragt, ob es Nebenabreden zu dem Vertrag BezA Mitte-Gnadenhof gab?
Nein. Der Grund: mir waren damals (und sind es heute auch noch) keine wirklichen Gründe bekannt, dass es solche Absprachen gibt.
Ich denke eben: Solch gravierende Dinge, die eine Weitergabe absolut ausschliessen würden, hätten die diesen Übergabevertrag unbedingt hineingehört. Zudem wären dann die ganzen Vorbehalte für eine Weitervermittlung absolut überflüssig.
Grüße Klaus
 
kangalklaus schrieb:
Ich denke eben: Solch gravierende Dinge, die eine Weitergabe absolut ausschliessen würden, hätten die diesen Übergabevertrag unbedingt hineingehört. Zudem wären dann die ganzen Vorbehalte für eine Weitervermittlung absolut überflüssig.
Grüße Klaus

Das ist allerdings logisch.

Ich glaube, man kann zumindest hier mal festhalten, dass es keine nachvollziehbaren Gründe aus dem Übergabevertrag zwischen der Stadt Hamburg und dem Gnadenhof-Verein gibt, die eine Vermittlung von Sugar völlig ausschließen.
So dass dann zu fragen wäre, welche Gründe liegen für den Gnadenhof vor, dass Sugar nicht vermittelt werden soll bzw. nicht für eine Vermittlung vorbereitet wird, indem man sie für den Wesenstest trainiert.

Offenbar ist das ein Teufelskreis, aus dem der Hund nicht mehr herauskommt: ohne Wesenstest keine Vermittlung/Privatisierung mit besseren Lebensbedingungen, statt dessen lebenslanger Verbleib auf dem Hof als Zwingerhund - daher womöglich lebenslange Zahlung von Patenschaftsgeldern von wohlmeinenden Paten, die glauben, der armen Sugar was Gutes zu tun, in Wirklichkeit aber gerade durch ihre finanziellen Zuwendungen den Hof dazu motivieren, Sugar keinesfalls vermitteln zu wollen.

PS: Und da kommt dann wieder der gute "Puck" ins Spiel, der mit uns hier "Ich weiß was, was du nicht weißt .." spielt und angeblich Gründe kennt, die einen derzeitigen Wesenstest bei Sugar nicht zulassen, ja nicht einmal eine Vorbereitung auf einen solchen. Allerdings will er diese Gründe ja - aus Zeitgründen - nicht (bzw. nur einem ausgewählten Kreis am Telefon) nennen, so dass ich bis auf weiteres von der Hypothese ausgehe, dass die Nichtvermittlung von Sugar finanzielle Gründe hat.
 
robert catman hat eben nach meiner Ansicht eine vorzügliche Zusammenfassung des hier bis jetzt Gelesenen in diesen Thread gestellt. Ich bin überzeugt, daß sie in vielerlei Hinsicht "den Nagel auf den Kopf" getroffen hat.

Gabi schrieb:
Seniorenpeter schrieb:
Ich kann mich des Verdachtes jedoch nicht erwehren, daß ein willkommen hohes Patenschafts-Aufkommen möglichst unbefristet beibehalten bleiben soll. Dies meinte ich mit der von mir beschriebenen "Patt-Situation".
Hallo Peter,
es hiess von Beginn an, dass Sugar bis an ihr Lebensende auf dem Hof bleiben soll. Mit der Begründung, dass Sugar gar nicht vermittelt werden DÜRFE. Was de facto nicht stimmt und rechtlich auch gar nicht so sein kann.

Das wiederum würde bedeuten, dass diese "Patt-Situation" von Anfang an geplant war. Oder sagen wir mal besser: es würde den Schluss nahelegen.


Da ist er, dieser (gewollte) Teufelskreis, aus dem Sugar nicht heraus darf, als Spielball aller möglicher Interessen. Ich warte nur noch auf das Argument, daß die zugegeben bedauernswerte Situation von Sugar ja den Interessen vieler anderer Tiere zugute käme...

Da passt das Postscriptum von robert catman bezüglich des guten Puck und seinem "Ich weiß etwas, das Du nicht weißt..." eigentlich wie die "Faust auf's Auge"... Sollte Puck auf eventuelle gesundheitliche Probleme bei Sugar anspielen, wäre dies nun wahrlich kein Grund für jedwede Geheimniskrämerei, im Gegenteil !!

Viele Grüße
 
Mir drängt es sich noch eine Frage auf:

Weshalb muss Sugar im Zwinger gehalten werden ?

Nett wäre eine Begründung mit Verweiss auf eventuelle Vertragsnebenreden oder gesetzliche Inhalte.

Danke
 
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