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Xana

15 Jahre Mitglied
Walter Schmidt
München, 17.04.02

Hachinger-Bach-Str. 6a
81671 München


An den

Präsidenten des Landtages NRW

Herrn Ulrich Schmidt
Postfach 101143
40002 Düsseldorf


Stellungnahme zum Entwurf eines Hundegesetzes in NRW als Grundlage für eine einheitliche bundesweite Regelung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

als einfacher Hundehalter, aber auch als Funktionär in einem Hundeverband möchte ich zum geplanten Hundegesetz, wie folgt, Stellung nehmen.

Da die grundsätzliche Annahme im vorliegenden Entwurf, dass die Gefahr für den Menschen durch den Hund vom Hund ausgeht, grundsätzlich falsch ist, kann durch dieses Gesetz die Gefahr durch den Hund, egal welcher Rasse, auch nicht vom Menschen abgewendet werden, was durch entsprechende Gutachten zur genüge belegt wurde. Es ist auch allgemein un­bestritten, dass die Ursachen für Unfälle mit Hunden ausschließlich beim Hundehalter zu su­chen und zu finden sind. Logischerweise muss der Ansatz für eine Verordnung zur Abwen­dung von Gefahren durch Hunde also beim Hundehalter gemacht werden.

Nur bei einer sach- und fachgerechten Hundehaltung kann davon ausgegangen werden, dass von den Hunden keine Gefahren, ohne Berücksichtigung eines bestehen bleibenden Restrisi­kos, ausgehen.

Dies wird im Übrigen durch das Gutachten von Franz Breitsamer bestätigt:

Er erkennt richtigerweise, dass Rasselisten zur Gefahrenabwehr untauglich sind, weil „…es ethologisch strittig ist, von unterschiedlicher Aggressivität und Gefährlichkeit der verschiede­nen Hunderassen auszugehen...“, wenngleich er wenige Zeilen später wider sein besseres Wissen sogar die Erweiterung der Rasselisten empfiehlt. nämlich durch die spanischen Perro de Presa-Rassen „Canario“ sowie „Malorquin“, die italienische Rasse „Cane Corso“ und den südafrikanischen „Boerboel“.

In seiner Stellungnahme gibt Herr Breitsamer auch zu erkennen, dass er weiß, dass es sich bei „dem Personenkreis, den der Verordnungsgeber mit diesen sicherheitspolitischen Regelungen treffen will, um Kriminelle, ungeeignete Hundebesitzer und gestiefelte Glatzköpfe“ handelt.

Dabei ist ihm auch klar, dass diese Personen durch die Verordnungsgeber jedoch eben nicht zu treffen sind, weil „derzeit zu beobachten ist, dass einige Hundezüchter und Hundehändler bereits auf diese Rassen ausweichen, und der zuvor genannte geneigte Personenkreis auch deutliches Interesse an diesen Hunden zeigt.“

Daraus lässt sich mühelos die Schlussfolgerung ziehen, dass diese Personen auch in Zukunft auf andere Rassen ausweichen werden, wenn die zurzeit gehaltene Rasse der Rasseliste hin­zugefügt wird. Eine Rasseliste ist also ein völlig ungeeignetes Mittel, um die Gefahren, die von solchen Hundehaltern durch ihre Hunde ausgehen, abzuwenden.

Meines Erachtens ist es deshalb notwendig, durch geeignete Präventionsmaßnahmen diesen Personenkreis zum einen einzuengen und zum anderen, den ganz normalen Hundehalter zu einem sachgerechten Umgang mit seinem Hund zu zwingen.

Wenn man bedenkt, dass ein Großteil der mehr als 5 Millionen Hunde in Deutschland von Menschen gehalten wird, die sich noch nie Gedanken über eine sach- und fachgerechte Hal­tung bzw. Erziehung eines Hundes gemacht haben, ist auch die Folge, dass diese Hunde größtenteils falsch, bzw. gar nicht erzogen werden, leicht zu erkennen
Da wir Menschen im täglichen Leben mit vielen Dingen zu tun haben, zu deren Gebrauch wir nicht von Natur aus befähigt sind, gibt es beinahe zu allem eine Gebrauchsanleitung für den sachgerechten Gebrauch dieser Dinge. Bei unsachgemäßer Handhabung kann es zu Unfällen kommen. Diesen Grundgedanken kann man auch auf die Haltung von Hunden übertragen.
Da Hunde schon von Natur aus ein gewisses Grundgefahrenpotential in sich haben, muss man sich meines Erachtens deshalb Gedanken über eine „Gebrauchsanleitung zur Hundehaltung“ machen.

Da es logischerweise üblich ist, sich über den Gebrauch einer Sache vor Gebrauch kundig zu machen, sollte diese Grundprinzip auch für die Haltung eines Hundes gelten.

Die folgende „Gebrauchsanleitung“ ist das Ergebnis einer Diskussion von erfahrenen Hunde­haltern und könnte als Grundlage für eine Hundeverordnung dienen, die effektiv die Gefahren durch den Verursacher Mensch mit seinem Hund abwenden kann.

Wir sind von der Tatsache ausgegangen, dass man für vieles im täglichen Leben einen Nach­weis benötigt, um es überhaupt benützen zu können und schließlich zu dürfen. Das gilt für viele Berufe – Bildungsnachweis – oder die Berechtigung, ein Auto zu führen, und unter vie­lem anderen z.B. auch für den Erwerb einer Waffe. Dabei kam uns der Gedanke, dass man sich für den „Gebrauch“ der meisten Dinge die Sach­kenntnis im Vorfeld erwerben muss.

Daraus ergab sich für uns die logische Schlussfolgerung, dass man sich auch für den Erwerb und die anschließende Haltung eines Hundes im Vorfeld die Sachkenntnis aneignen muss.
Als Hundefachleute wissen wir, dass sich ein Großteil der „Bildung“ des Hundes bereits im Welpenalter abspielt: Prägung, Sozialisierung, Rangordnung, Bindung usw. Man kann nun davon ausgehen, dass hier aus Unwissenheit die meisten und zwar entscheidenden Fehler in der Hundehaltung gemacht werden, die dann eben auch die allseits bekannten schlimmen Fol­gen haben können.

Deshalb scheint uns ein möglicher Weg, um die Gefahren, die von einem Hund durch diese fehlerhafte Haltung ausgehen, zu sein, dass man sich nur dann einen Hund anschaffen darf, wenn man die generelle Sachkenntnis in Theorie und Praxis über die über die Haltung von Hunden nachweist.

Wir waren uns sofort darüber im Klaren, dass dabei das größte Problem die Überprüfbarkeit der Sachkunde sein wird. Dies offenbart sich in vielerlei Hinsicht:
Wer muss diese Sachkunde erwerben? (z.B. in der Familie?)
Wie kann der Sachkundenachweis erworben werden?
Wer überprüft die Sachkunde?
Und hierbei sind wir wieder auf den Erwerb einer Waffe zurückgekommen: Der Waffen­händler darf eine Waffe nur verkaufen, wenn der Käufer die Berechtigung zum Erwerb einer Waffe vorweist.

Die logische Schlussfolgerung daraus war: Wenn man einen Hund erwerben will, geht man entweder zu einem Züchter oder, was nicht so selten ist, man kauft ihn im Zoogeschäft. Nahe-liegend ist also, dass diese Personengruppe gefordert ist, d.h. dass ein Hund nur an Personen abgegeben werden darf, die zuvor den Sachkundenachweis erbringen. Uns war klar, dass da­mit auch Haftungsfragen verbunden sind. Aber da wir ja als Ziel vor Augen haben, dass nur befähigte Leute einen Hund halten dürfen, müsste man dieses Manko in Kauf nehmen. Wenn wir allerdings von Hundekäufern einen Sachkundenachweis verlangen, dann ist es genauso wichtig, dass wir das auch vom Verkäufer (Züchter) verlangen, damit er einem Interessenten, der seinen ersten Hund kauft überhaupt eine entsprechende "Welpenanleitung" geben kann. Um also in den Besitz einer Erlaubnis zu bekommen muss Theorie und Praxis miteinander verbunden werden.

Zudem ist zu überprüfen, ob nicht andere Berufsgruppen, z. B. Tierärzte bei einer späteren Beurteilung der Mensch-Hund-Beziehung mit einbezogen werden können, da sie am häufigs­ten mit den Hunden in näheren Kontakt kommen. Dies könnte z.B. in einem vernünftigen Heimtierzuchtgesetz festgelegt werden.

Dabei haben wir uns auch Gedanken darüber gemacht, dass man dann den Abstammungs­nachweis des Hundes überprüfen können muss. Wir waren uns einig, dass dies nur über eine generelle Kenzeichnungspflicht aller Hunde möglich ist, wie allgemein bereits gefordert.

Uns war aber auch klar, dass damit nicht grundsätzlich alle Gefahren, die von Hunden ausge­hen, ausgeschlossen werden können. Ein Restrisiko bleibt immer bestehen.
Diese Maßnahmen sind aber auch nicht als Verteidigung unseres Hundes gedacht, sondern sie sollen deutlich machen, dass unsere Hunde bei sachgerechter Haltung nie gefährlich waren und nicht gefährlich sind, bzw. dass der Nutzen unserer Hunde größer ist als ihr durch viele negative Berichte herausgestellter Schaden.

Eine solche Handhabung hätte mehrere entscheidende Nebeneffekte:

Zum einen würden die Tierheime wieder eher das werden, wofür sie ursprünglich gedacht waren: nämlich ein Auffangbecken für echte Notfälle und nicht für Hunde, die aus irgendwel­chen "Spontankäufen" heraus ohne entsprechende Vorkenntnisse auf Seiten der Käufer ange­schafft und schnell wieder entsorgt wurden.

Zum zweiten würde sich die Anzahl der Züchter deutlich verringern, was sich im ersten Mo­ment für einen Züchter vielleicht erschreckend anhört. Dem ist aber nicht so: Denn die wirk­lich verantwortungsbewussten Züchter, die sich ihre Käufer genau ansehen, werden trotzdem oder sogar erst recht bestehen können. "Hundevermehrer" dagegen mit vier oder fünf ver­schiedenen Rassen, die sie wahllos züchten, oder solche, die zweimal im Jahr durchs ganze ABC züchten, werden mit Sicherheit so gut wie keine Existenzgrundlage mehr haben.

Zum dritten würde sich der Aufwand für amtliche Stellen nicht in dem Maß erhöhen, wie es zur Durchsetzung der im vorliegenden Entwurf anfallenden Maßnahmen nötig wäre.

Mit den angeführten Maßnahmen ließen sich meines Erachtens die im Allgemeinen so wie so schon äußerst geringen Gefahren, die von Hundehaltern und damit von ihren Hunden ausge­hen, noch mehr einschränken.

In der Hoffnung, dass sich bei der Anhörung die sachlichen Argumente gegen die reißeri­schen emotionalen Argumente durchsetzen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Walter Schmidt

Quelle:
 
In welchem Verband ist dieser Hr. Schmidt ein "Funktionär" (wie er selbst schreibt) ?

ciao
Andreas
 
hi andreas,

walter schmidt ist im blv (baerischer landesverband siehe auch obmann für öfentlichkeitsarbeit. hänge dich bitte nicht am veralteten begriff funktionär auf, ist nur ein begriff für verbandsmitglieder, die ehrenamtlich bestimmte funktionen und aufgaben übernehmen.

gruß

renate



renate

*wenn wir einmal zulassen, dass die wörter ihrer inhalte beraubt werden, so kann es nicht mehr lange dauern, bis wir unserer freiheit beraubt werden (konfuzius)*
 

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