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Dennis E.

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wie ja vielen bekannt ist und clever wie unsere Herren Politiker numal sind, haben wir in Berlin seid etwa 2004 keine Hundeverordnung mehr sondern ein Gesetz zur Haltung von Hunden.

Meine Frage dabei ist, ist diese darin enthaltene Regelung, aufgrund dessen das es ein Gesetz ist, überhaupt noch anfechtbar?

Oder bleibt einem nichts weiter übrig, Schadensbegrenzung zu leisten und jedes mal auf's neue zu verzweifeln???

Gruß
Dennis
 
  • 18. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Dennis E. ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
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ich denke du, müsstest deine frage ein wenig konkretisieren.


pete
 

ok, vielleicht bin ich ja nicht helle genug aber ich wiederhole mich. was möchtest du wissen oder besser angreifen?

die verordnung...einen darauf beruhenden verwaltungsakt...das nunmehr geltende gesetz....? sind meilenweite unterschiede....

pete
 
Nee, Pete,

du bist schon helle genug, ich weiß auch nicht, was er will.

Dennis, meinst du, ob man das Gesetz noch kippen kann oder einzelne Bestimmungen darin anfechten?

Ein Gesetz, das vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist, kann meines Wissens nur durch Anrufen des Berliner Verfassungsgerichts angegriffen werden. (Welche Regelung in diesem Gesetz genau meinst du denn, da wird ja nun einiges geregelt.)

... Und natürlich durch Änderung der politischen Mehrheitsverhältnisse, so dass das Abgeordnetenhaus dann irgendwann eventuell meint, dieses Gesetz verändern oder gar abschaffen zu wollen.
 

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Ich verstehe das so, dass sie weiterhin eine Beissstatistik führen um zu schauen ob sie mit der Gleichstellung aller Rassen richtig liegen.
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Ich finde den neuen Thread gut - hoffentlich rüttelt er auf! Vielleicht solltest Du ergänzenderweise die Aussage deines letzten Beitrags dort auch wiederholen :)
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@Cleo jo muss du da melden und musst auch eine Sachkunde machen wenn du nicht nachweisen kannst das du schon seit mehreren Jahren große Hunde hast.Gechipt muss der 20/40 auch sein.
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