Staffordshire Terrier - Einschränkungen / Probleme

Oder gilt das pro Person?
Nein, das gilt pro Person. Ihr müsst keinen Abstand halten :D Aber Ihr dürft wenn Ihr den Hund führt, keinen weiteren führen. Es ist also nicht möglich sich irgendwann einen 2. Hund anzuschaffen und dann alleine mit beiden Gassi zu gehen, oder einen Hund von Freunden mal gleichzeitig mit auszuführen, oder Euren Hund einem Kumpel mit Hund mitgeben, etc.
 
  • 26. April 2024
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Nein, das gilt pro Person. Ihr müsst keinen Abstand halten :D Aber Ihr dürft wenn Ihr den Hund führt, keinen weiteren führen. Es ist also nicht möglich sich irgendwann einen 2. Hund anzuschaffen und dann alleine mit beiden Gassi zu gehen, oder einen Hund von Freunden mal gleichzeitig mit auszuführen, oder Euren Hund einem Kumpel mit Hund mitgeben, etc.

Das heißt dann aber auch - wenn man zu zweit ist, darf man quasi 10 Schäferhunde und einen Amstaff führen?
Die eine Person führt die 10 Hunde, die andere den Amstaff. Korrekt?
 
Ja, das wäre korrekt :lol: Also, wenn die Person die den AmStaff führt, dafür auch die Genehmigung hat.
 
Wie erbringe ich denn den Nachweis über artgerechte Haltung?

Und wie weise ich nach, dass die Hundesteuer bereits entrichtet ist? Wenn ich den Hund noch nicht halte, kann ich ihn ja noch nicht anmelden und somit auch nicht zahlen.
Wie läuft das in der Praxis? Gibt es hier eine Frist?


(War das einfach bei unserem letzten Hund... nach 2 Wochen angemeldet und fertig :D)
 
Zu dem einzelnd ausführen: für mich ist das, neben dem immer wieder abzulegenden WT (ca alle 4 Jahre, idR) in Hessen das größte Manko. Mag zu Beginn der Haltung wenn man nur einen Hund hält, easy erscheinen, aber es ist doch ein großer Nachteil. Oft ist deswegen ein Zweithund nicht möglich, es ist blöd wenn Freunde fragen ob man ihren Hund mal betreuen kann, usw.
Viele Pensionen/Sitter nehmen in Hessen keine Listenhunde, das Prozedere und die Versicherungsfrage ist zu kompliziert. Die Betreuungsfrage im Krankheitsfall ist also unbedingt zu klären.

Ein Nachweis über artgerechte Haltung muss nicht explizit erbracht werden, der Hund muss artgerecht gehalten werden wie jeder Hund. Bei dem Antrag auf Haltegenehmigung wird gefragt ob eine artgerechte Haltung möglich ist und ob dafür alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden- zB ob das Grundstück ausreichend eingezäunt ist, wenn ein Hund sich dort frei bewegen soll, oder ob man ein sicher verschließbares Tor hat, usw. Eine normale Wohnungshaltung ist aber ebenso zulässig.
 
Viele Pensionen/Sitter nehmen in Hessen keine Listenhunde, das Prozedere und die Versicherungsfrage ist zu kompliziert.

Soweit ich sehe, decken die üblichen Versicherungen auch für die Rasse AmStaff das Hüten durch dritte Personen ab (siehe Check24).

Problematisch erschien mir eher die Frage, inwiefern ein professioneller Hundebetreuer mit Sachkundenachweis nach § 11 für meinen Hund nochmals die Sachkunde muss.

Ein Nachweis über artgerechte Haltung muss nicht explizit erbracht werden, der Hund muss artgerecht gehalten werden wie jeder Hund. Bei dem Antrag auf Haltegenehmigung wird gefragt ob eine artgerechte Haltung möglich ist und ob dafür alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden- zB ob das Grundstück ausreichend eingezäunt ist, wenn ein Hund sich dort frei bewegen soll, oder ob man ein sicher verschließbares Tor hat, usw. Eine normale Wohnungshaltung ist aber ebenso zulässig.

Es kommt also keiner zur Kontrolle vorbei? Gut, wäre bei uns auch kein Problem...


P.S. Zwei Hunde zu hüten ist ja durchaus möglich - es können bloß nicht beide mit einer Person rausgehen..
 
Ja, aber die prof. Sitter haben auch nochmal eigene Versicherungen, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass viele Sitter und Pensionen den Hund ablehnen werden. ;)
 
Ja, aber die prof. Sitter haben auch nochmal eigene Versicherungen, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass viele Sitter und Pensionen den Hund ablehnen werden. ;)

Da werde ich nochmal genau nachfragen. Die Hundebetreuung bei uns im Ort hatte jedenfalls auch einen Rotti da.
 
Ja, aber die prof. Sitter haben auch nochmal eigene Versicherungen, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass viele Sitter und Pensionen den Hund ablehnen werden. ;)

Ja, es ist auch nicht ganz einfach - in der Pension muss hier in NRW zB jemand mit Sachkunde vorhanden sein etc. Und ich meine sogar, alle Personen, die mit dem Hund umgehen, müssen dann eine allgemeine Sachkunde haben.

Jemand in der angeheirateten Verwandtschaft mit Hundepension konnte in seinem 2-Personen-Betrieb jahrelang keine Listenhunde (mehr) aufnehmen, weil eine (sachkundige) Mitarbeiterin aufgehört hat und die nächst sich wegen der Listis fast ins Hemd gemacht hat und die Sachkunde nicht machen wollte.

Und nur mit ihm ging es dann eben nicht, weil sie theoretisch nicht mal mittags hätte allein füttern dürfen.

(Aber ist schon bisschen her, ganz genau krieg ich es nicht mehr zusammen.)
 
Wie erbringe ich denn den Nachweis über artgerechte Haltung?

Und wie weise ich nach, dass die Hundesteuer bereits entrichtet ist? Wenn ich den Hund noch nicht halte, kann ich ihn ja noch nicht anmelden und somit auch nicht zahlen.
Wie läuft das in der Praxis? Gibt es hier eine Frist?


(War das einfach bei unserem letzten Hund... nach 2 Wochen angemeldet und fertig :D)



Du musst unbedingt den Hund vorher anmelden, sonst kannst du ärger bekommen. Du Kannst dich vorher beim Ordnungsamt informieren. Die sagen dir was du genau für die Anmeldung brauchst.
Ich bekomme zB. Die Papiere vorab vom Tierheim, damit ich den Hund korrekt anmelden kann und sobald ich die Genehmigung habe, wird die kleine geholt :)
 
Jemand in der angeheirateten Verwandtschaft mit Hundepension konnte in seinem 2-Personen-Betrieb jahrelang keine Listenhunde (mehr) aufnehmen, weil eine (sachkundige) Mitarbeiterin aufgehört hat und die nächst sich wegen der Listis fast ins Hemd gemacht hat und die Sachkunde nicht machen wollte.

Sachkunde setze ich natürlich bei der Pension voraus..
Du musst unbedingt den Hund vorher anmelden, sonst kannst du ärger bekommen. Du Kannst dich vorher beim Ordnungsamt informieren. Die sagen dir was du genau für die Anmeldung brauchst.
Ich bekomme zB. Die Papiere vorab vom Tierheim, damit ich den Hund korrekt anmelden kann und sobald ich die Genehmigung habe, wird die kleine geholt :)

Ok danke für den Tipp. Dann würde ich den Hund ggf. nach Unterschrift des Kaufvertrags anmelden und danach abholen.

Aber erstmal denke ich nochmals gründlich nach, ob ich mir das wirklich antun will (hatten zuletzt einen schwerkranken Hund übernommen, daher weiß ich, was Aufopferung ist..)
 
@bamstaff

Mit 'allgemeiner Sachkunde' meinte ich die amtliche Bescheinigung derselben.
 
Sachkunde setze ich natürlich bei der Pension voraus..


Ok danke für den Tipp. Dann würde ich den Hund ggf. nach Unterschrift des Kaufvertrags anmelden und danach abholen.

Aber erstmal denke ich nochmals gründlich nach, ob ich mir das wirklich antun will (hatten zuletzt einen schwerkranken Hund übernommen, daher weiß ich, was Aufopferung ist..)


Respekt dafür! Das tun sich wenige an.
Wir haben jetzt auch eine ganze Zeit überlegt und waren in vielen Tierheimen und auch auf dem Gnadenhof.
Aber irgendwie war nicht der richtige dabei. Im dem letzten Tierheim haben wir uns dann relativ schnell entschieden. Es hat einfach alles gepasst :)
Jetzt fahren wir so oft wie möglich zu ihr um sie noch besser kennenzulernen
 
Es gibt hier in NRW hdie allgemeine Sachkunde für die Haltung von großen Hunden über 20 kg bzw. 40 cm, die für die Haltung bestimmter Rassen (zB AmBulldog, Rotti), und die für Pit, Staff, Bullterrier, Staffbull + deren Mixe.

Und längst nicht alle Pensionsbetreiber haben alle 3. :hallo:
 
Habe gerade noch 2 vielversprechende Hundepensionen/Tagesstätten nur wenige Autominuten von uns gefunden. Dort hat man den Sachkundenachweis nach § 11 - zudem wird angegeben, alle Rassen zu nehmen. Die Besitzerin schreibt, sie hatte selbst einen Amstaff-Mix. Klingt schonmal gut - da frage ich sofort mal nach.
 
Habe gerade noch 2 vielversprechende Hundepensionen/Tagesstätten nur wenige Autominuten von uns gefunden. Dort hat man den Sachkundenachweis nach § 11 - zudem wird angegeben, alle Rassen zu nehmen. Die Besitzerin schreibt, sie hatte selbst einen Amstaff-Mix. Klingt schonmal gut - da frage ich sofort mal nach.

Dann darf sie ja theoretisch nicht noch einen zweiten zum Spaziergang mitnehmen ;)
Aber vielleicht haben da ja noch mehr Leute den Schein.
 
Is ja völlig egal, was sie jetzt hat/betreut.
Wenn sonst niemand mitgeht, darf sie mit deinem listi nur alleine raus.
 
Is ja völlig egal, was sie jetzt hat/betreut.
Wenn sonst niemand mitgeht, darf sie mit deinem listi nur alleine raus.

Ja korrekt. Dann muss sie halt zweimal gehen. Wie die das organisieren ist doch nicht mein Bier. Da die Betreiber zwei Pensionen haben und scheinbar seit über 10 Jahren ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, wird denen das sicherlich bekannt sein. Wichtig ist mir die Zusicherung, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Wie die das dann machen - not my cup of tea.
 
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