Staffordshire Terrier - Einschränkungen / Probleme

bamstaff

Hi,

da unser Hund leider gestorben ist, schauen wir uns gerade nach einem neuen Begleiter um.

Dabei ist uns auch die Rasse American Staffordshire ins Auge gefallen.
Grundsätzlich würde die Rasse uns gut gefallen (nicht zu groß, nicht zu klein, kein Sofahund, kein Extremsportler, kurzes Fell, eher gesunde Rasse abgesehen von HD/ED/Ataxie, angeblich eher menschenbezogen).

Den Hund würden wir uns über einen VDH-Züchter anschaffen wollen.

Wir haben jetzt aber noch Bedenken bezüglich erheblicher Einschränkungen durch rechtliche Auflagen / Restriktionen / Vorurteile.

Daher würde ich gerne nochmals fragen - welche Einschränkungen sind zu erwarten. Bisher ist uns Folgendes bekannt:

- Bayern / Brandenburg & NRW sind für als Wohnsitz dann wohl nicht mehr möglich. Wie sieht es mit anderen Bundesländern aus?

- Urlaub in Dänemark ist unmöglich? Wie sieht es mit anderen EU-Nachbarländern aus? Darf man zumindest durchreisen?

- Darf ein nach §11 TierSchG anerkannter Hundesitter/Betreuer den Hund außerhalb seines Grundstücks führen (wir leben in Hessen) ?

- Wird man tatsächlich häufiger evon der Polizei kontrolliert oder sind das Ausnahmen?

- Wie sehen die Reaktionen der Mitmenschen aus? Wird man im Restaurant umgehend zur Tür geleitet? Was sagen Hotels? Bei unserem letzten Hund sah die Reaktion z.B. zum Teil so aus, dass bestimmte Verwandte nicht mehr zu Besuch kamen, obwohl unser Hund sehr friedlich war. Wie extrem ist es im Alltag wirklich?

Würde mich über eure Erfahrungen/Wissen freuen. Falls es einen solchen Thread schon gibt, gerne Bescheid geben. Danke.
 
  • 23. April 2024
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Hi bamstaff ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guten Morgen!

Ich hab grad mal das die Hundeverordnung von Hessen gegoogelt, da steht eigentlich alles drin:

(sofern das die aktuelle Fassung ist)

Ihr braucht vor der Anschaffung eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis braucht ihr erst die Sachkunde.

Auch euer Hundesitter braucht die Sachkunde und darf dann keinen weiteren Hund bei sich führen (könnte problematisch bei Gassigängern werden).

Wie das in anderen Bundesländern ist steht im Internet. Jedes Bundesland hat eigene Verordnungen.
 
- Wird man tatsächlich häufiger evon der Polizei kontrolliert oder sind das Ausnahmen?
Das scheint mir abhängig vom Wohnort und vom eigenen Auftreten zu sein.

- Wie sehen die Reaktionen der Mitmenschen aus? Wird man im Restaurant umgehend zur Tür geleitet? Was sagen Hotels? Bei unserem letzten Hund sah die Reaktion z.B. zum Teil so aus, dass bestimmte Verwandte nicht mehr zu Besuch kamen, obwohl unser Hund sehr friedlich war. Wie extrem ist es im Alltag wirklich?
Ein dickes Fell muss man wohl schon haben bzgl. der Reaktionen. Beim Bullterrier reichen die von fluchtartig die Straßenseite wechseln bis zu überfallartigen Begeisterungsausbrüchen ;)
 
Guten Morgen,

Ich komme auch aus Hessen und hole mir nächsten Monat einen Staff aus dem Tierheim.

Um den Hund überhaupt aus dem Tierheim zu holen benötigen wir eine Vorläufige Haltergenehmigung, mit dieser wir dann die SK machen können.

Für diese wiederum brauche ich:
das polizeiliche Führungszeugnis
Nachweis über den Abschluss der Hundehaftpflicht
Nachweis über die Zahlung der Hundesteuer
Antrag zur Haltung eines Listenhundes
Nachweis über die Herkunft des Hundes

Und du brauchst die Genehmigung deines Vermieters(Falls du zur Miete wohnst) das dieser mit einem Listenhund in der Wohnung/Haus einverstanden ist.


Mit Vorurteilen muss man klar kommen, gerade im Gebiet Frankfurt/Offenbach. Aber da sollte man drüber stehen!
Meine Vermieterin war anfangs auch sehr skeptisch, als ich sie jedoch aufgeklärt habe, war sie ganz begeistert, die Nachbarn übrigens auch.

Falls du noch Fragen hast, kannst du dich ja gerne melden :)
 
Hi,

Das scheint mir abhängig vom Wohnort und vom eigenen Auftreten zu sein.

Dann befürchte ich eher wenige Probleme.

Meine Vermieterin war anfangs auch sehr skeptisch, als ich sie jedoch aufgeklärt habe, war sie ganz begeistert, die Nachbarn übrigens auch.

Falls du noch Fragen hast, kannst du dich ja gerne melden :)

Wie hast du das denn geschafft? Einen Vermieter habe ich zwar nicht, aber vielleicht hilft das ja bei Freunden/Bekannten. ;)


Guten Morgen!


Auch euer Hundesitter braucht die Sachkunde und darf dann keinen weiteren Hund bei sich führen (könnte problematisch bei Gassigängern werden).

Die Sachkunde beinhaltet ja auch einen praktischen Teil - müsste ein professioneller Hundebetreuer mit Sachkundenachweis nach §11 des TierSchG die Sachkundeprüfung dennoch nochmals explizit mit meinem Hund ablegen?
Und wie soll ich mir die praktische Prüfung bei einem 8 Wochen alten Welpen vorstellen? Der Wesenstest erfolgt in Hessen ja erst ab 15 Monaten. Wie sieht es aber mit dem praktischen Teil der Sachkundeprüfung aus?
 
Die meisten haben meistens ein ganz falsches Bild von Listenhunden. Habe mich viel über die Herkunft und Geschichte von Staffs's informiert. Wurden früher für Hundekämpfe gezüchtet, daher rührt wahrscheinlich noch ihr schlechter ruf :p

Meiner Vermieterin habe ich das Wesen des Hundes erklärt, was für mich auch für diese Rasse ausschlaggebend war. Dann war sie auch mit der Haltung einverstanden, aber klar, auch sie hatte anfangs Vorurteile....

Dein Hundebetreuer muss die Sachkunde auch ablegen

Du hast bei einem Welpen allerdings Zeit ihn erstmal Kennenzulernen etc.
Dazu diese vorläufige Haltergenehmigung, durch diese habe ich ca. zwei Monate zeit den Hund kennen zulernen und mit ihm zu üben, erst dann muss ich zur Sachkunde. Gleiches gilt für den Wesenstest
 
Habe gerade mal in die HundeVO reingeschaut - die vorläufige Erlaubnis wird demnach bereits erteilt,

wenn man volljährig ist, einen Nachweis über artgerechte Haltung erbringt, Haftpflichtversicherung abgeschlossen und Hundesteuer entrichtet hat.

Sachkunde & Wesenstest müssen innerhalb von 15 Monaten erbracht werden.
 
Habe gerade mal in die HundeVO reingeschaut - die vorläufige Erlaubnis wird demnach bereits erteilt,

wenn man volljährig ist, einen Nachweis über artgerechte Haltung erbringt, Haftpflichtversicherung abgeschlossen und Hundesteuer entrichtet hat.

Die restlichen Voraussetzungen (Führungszeugnis, Sachkunde, ...) müssen innerhalb einer mir noch unklaren Frist erbracht werden.


Bei mir sind es zwei Monate, dann muss ich alles vorlegen.
 
Bei mir sind es zwei Monate, dann muss ich alles vorlegen.

Sorry, 15 Monate bezieht sich ja auch auf das Alter des Hundes (so leicht entstehen Fehlinformationen ;) ). Bei einem 2 Monate alten Welpen hat man quasi 13 Monate Zeit.


Ein paar Unklarheiten bleiben dennoch - bis zum Wesenstest besteht ja Maulkorb- und Leinenzwang. Mal im Ernst - Maulkorb für einen Welpen mit kleinen Welpenzähnchen? ;)
 
Sorry, 15 Monate bezieht sich ja auch auf das Alter des Hundes (so leicht entstehen Fehlinformationen ;) ). Bei einem 2 Monate alten Welpen hat man quasi 13 Monate Zeit.


Ein paar Unklarheiten bleiben dennoch - bis zum Wesenstest besteht ja Maulkorb- und Leinenzwang. Mal im Ernst - Maulkorb für einen Welpen mit kleinen Welpenzähnchen? ;)


Hahahaha jaa das ist leider Deutschland. Auf einem Gnadenhof den ich besucht habe, lebt ein DSH, der einen Dackel tot gebissen hat.... Keine Maulkorbpflicht....aber für den kleinen Welpen, der gerade so einen Tennisball in den Mund bekommt :p
 
NRW als Wohnort fällt nicht unbedingt aus.

Irgendwo in einer der Durchführungsverordnungen zum LHG NRW steht, dass die Ordnungsämter gehalten sind, für Hunde, die anderenorts legal gehalten wurden, ebenfalls eine Haltererlaubis zu erteilen. Es sei denn, es gibt irgend etwas aktuelles, das dem entgegensteht.

(Ein Beispiel wäre ein vorbestrafter Halter, der aus einem BL ohne Rasseliste nach NRW ziehen würde. Der könnte die Haltererlaubnis hier dann nicht bekommen.)

Es ist hier bisher mW nicht wie in Bayern.
 
Hahahaha jaa das ist leider Deutschland. Auf einem Gnadenhof den ich besucht habe, lebt ein DSH, der einen Dackel tot gebissen hat.... Keine Maulkorbpflicht....aber für den kleinen Welpen, der gerade so einen Tennisball in den Mund bekommt :p

Wenn man nicht gerade im sozialen Brennpunkt wohnt oder mitten durch die Innenstadt läuft wird es bei einem Welpen vermutlich auch niemanden interessieren..
 
Nein. ;) In Hessen gilt Leinenpflicht bis zum bestandenen WT, keine Maulkorbpflicht. Der MK kann angeordnet werden, wenn es Gründe dafür gibt (Vorfälle im Einzelfall).
 
Nein. ;) In Hessen gilt Leinenpflicht bis zum bestandenen WT, keine Maulkorbpflicht. Der MK kann angeordnet werden, wenn es Gründe dafür gibt (Vorfälle im Einzelfall).


Das wusste ich z.B. nicht. Im Tierheim hat man uns gesagt es wäre bis zum bestandenen Wesenstest auch Maulkorbpflicht?:gruebel:
 
Das wusste ich z.B. nicht. Im Tierheim hat man uns gesagt es wäre bis zum bestandenen Wesenstest auch Maulkorbpflicht?:gruebel:
Wie alt ist der Hund?
Man beantragt in Hessen die vorläufige Haltegenehmigung, mit ca 15 Monaten ist der WT fällig. Wenn man die Genehmigung hat, ist der Hund bis zum WT maulkorbbefreit, es sei denn es spricht etwas explizit dagegen. Es gibt also keine Maulkorbpflicht für Welpen ;)
 
Wie alt ist der Hund?
Man beantragt in Hessen die vorläufige Haltegenehmigung, mit ca 15 Monaten ist der WT fällig. Wenn man die Genehmigung hat, ist der Hund bis zum WT maulkorbbefreit, es sei denn es spricht etwas explizit dagegen. Es gibt also keine Maulkorbpflicht für Welpen ;)


Unser (zukünftiger) Hund ist 5 Jahre alt und hat bereits den Wesenstest bestanden, daher ist er eh raus. War jetzt auch nur Interesse halber, da wir im TH Frankfurt einen 9 Jahre alten Staff angeschaut haben und da hieß es bis zum Wesenstest hat er noch Maulkorbpflicht.
 
Das ist ein anderer Fall, da er mit 9 Jahren den WT haben müsste, ihn aber nicht hat. Ein Welpe/Junghund KANN den WT aber noch nicht haben.

Euch ist bewusst dass Ihr einen Listenhunde, auch mit WT, in Hessen immer nur einzeln ausführen dürft?
 
Das ist ein anderer Fall, da er mit 9 Jahren den WT haben müsste, ihn aber nicht hat. Ein Welpe/Junghund KANN den WT aber noch nicht haben.

Euch ist bewusst dass Ihr einen Listenhunde, auch mit WT, in Hessen immer nur einzeln ausführen dürft?


Das ist mit auch klar :)
Ich wollte halt gerne einen Hund aus dem TH, nur bei den meisten weiß man ja leider nicht woher sie kommen etc....daher auch kein Wesenstest. Ich glaube aber auch, dass die Dame nicht so gut informiert war :p
 
Euch ist bewusst dass Ihr einen Listenhunde, auch mit WT, in Hessen immer nur einzeln ausführen dürft?
´

Wie sieht das konkret aus? Dürfte meine Frau also den Schäferhund Ihres Bruders nicht mit ausführen? Müsste Sie also Abstand halten? Oder gilt das pro Person?

Wenn man das ganz extrem auslegt, müsste man auf der Straße ja jede Hundebegegnung vermeiden, da der Hund in diesem Falle ja zusammen mit einem anderen Hund ausgeführt wird.
 
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