@kloppi
In Berlin darfst du m.W. einen Welpen nur noch von einem anerkannten Züchter, einem sachkundigen Privathalter oder aus dem Tierschutz übernehmen.
Vgl. hier:
(3) Die Haltung eines Hundes darf nur aufgenommen werden, wenn der Hund
1. von einer Person, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3,
5, 6 oder 8 Buchstabe b oder f des Tierschutzgesetzes verfügt, oder
2. von einer nach § 6 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 oder 6 als sachkundig geltenden
Person
erworben wird, es sei denn, der Hund ist zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits älter als ein
Jahr.
Aus der Lesefassung des Berliner Hundegesetzes vom 22.7.2016.
Dieses lässt sich hier:
unten auf der Seite herunterladen. Woanders im Netz habe ich es nicht (!) gefunden.
Dort kuriseren teils noch veraltete und damit irreführende Fassungen - auch auf offiziellen Berliner Seiten, übrigens!