staffordshire bullterrier züchter erfahrungen

  • 3. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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bei einem reinrassigen hund hab ich halt bedenken wegen angezüchteten krankheitsanfälligkeiten

Aber Mixe können auch krank werden.

Was meinst du denn mit angezüchteten Krankheiten genau?

Dann musst du dich mit dem Lesen von Ahnentafeln befassen.
Nicht nur Elterntiere, auch die Generationen davor und Geschwister der Eltern und deren Eltern etc .... und dann schaust du welche deutschen in der Zucht stehenden Staffbulls dir zusagen.
Da musst du dann schon selbst Zeit investieren.
 
Mixe sind genauso krankheitsanfällig, die werden nämlich aus den "kranken" Rassehunden gezüchtet. Nur halt meistens auch noch ohne vernünftige Untersuchungen, geschweige denn über mehrere Generationen, was du beim verantwortungsbewussten Rassezüchter hast. Ich finds super, dass du dir so viele Gedanken machst. Tierheimhunde schließt du generell aus? Da gibts auch viele Welpen und Junghunde - wenn es ein Mix sein sollte, ist das die einzige seriöse Quelle, um keinen Vermehrer zu unterstützen.

Ansonsten.... seriöse Züchter lassen ihre Hunde auf Erbkrankheiten untersuchen (und züchten nur mit gesunden Tieren), züchten nur mit vom Wesen her einwandfreien Tieren, haben nicht zu viele Würfe pro Jahr/Hündin, informieren umfassend und wollen ihre Hunde nicht an den Erstbesten verscherbeln. Die Hunde sollten im Familienverband leben und (wäre für mich persönlich wichtig) ausgediente Zuchthunde nicht abgegeben werden. Die Welpen sollten vernünftig sozialisiert werden, ohne überfordert zu werden. Auf Nachfrage sollte der Züchter beantworten können, warum er sich gerade für Verpaarung X entschieden hat. Die Mutterhündin sollte auf jeden Fall vor Ort zu besichtigen sein. Ist irgendetwas davon nicht der Fall, kann man getrost davon ausgehen, dass man es nicht mit einem Züchter, sondern mit einem Vermehrer zu tun hat und die Finger davon lassen. Gibt sicher noch andere Dinge, die man beachten sollte, aber das fällt mir so spontan ein.
 
In Berlin darfste doch eh nur noch vom Züchter oder dem Tierschutz einen Hund holen. Unabhängig der Rasse oder Liste.
Der nächste "Ups-Wurf" der Nachbar oder die liebvolle Hobbyzucht beim Bauerm umme Ecke ist damit eh raus.

Edit: Lektoratte hatte es doch schon verlinkt.


@kloppi

In Berlin darfst du m.W. einen Welpen nur noch von einem anerkannten Züchter, einem sachkundigen Privathalter oder aus dem Tierschutz übernehmen.

Vgl. hier:





Aus der Lesefassung des Berliner Hundegesetzes vom 22.7.2016.

Dieses lässt sich hier:


unten auf der Seite herunterladen. Woanders im Netz habe ich es nicht (!) gefunden.

Dort kuriseren teils noch veraltete und damit irreführende Fassungen - auch auf offiziellen Berliner Seiten, übrigens!
 
In Berlin darfste doch eh nur noch vom Züchter oder dem Tierschutz einen Hund holen. Unabhängig der Rasse oder Liste.
Der nächste "Ups-Wurf" der Nachbar oder die liebvolle Hobbyzucht beim Bauerm umme Ecke ist damit eh raus.

Edit: Lektoratte hatte es doch schon verlinkt.

Die Frage ist ja, wie sich diese Sachkunde äußern muss. Sind das echt nur richtige Züchter? Oder darf der liebevolle Hobbyzüchter auch nen 2 Stunden Vortrag besuchen und ist dann sachkundig?
 
Die Frage ist ja, wie sich diese Sachkunde äußern muss. Sind das echt nur richtige Züchter? Oder darf der liebevolle Hobbyzüchter auch nen 2 Stunden Vortrag besuchen und ist dann sachkundig?

Du musst eine bestimmte Prüfung nach den Vorschriften des deutschen TSchG vorweisen.
Die Regelungen für die Anschaffung eines Welpen gelten mW nicht nur für listenhunde sondern für alle

Ja, die gelten für alle (!) Hunde im Alter von unter einem Jahr!
 
Du musst eine bestimmte Prüfung nach den Vorschriften des deutschen TSchG vorweisen.


Ja, die gelten für alle (!) Hunde im Alter von unter einem Jahr!
Na immerhin. Aber wenn die nicht exklusiv über offizielle Zuchtverbände unterm VDH läuft, kann die vermutlich im Prinzip auch jeder Depp machen, der mit seiner "liebevollen Hobbyzucht" ein bisschen Kohle verdienen will.
 
@Vrania

Nach §11 des deutschen TSchG heißt:

Du musst deinen Zucht oder Handelsbetrieb angemeldet haben und eine Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde nachweisen können.

1. Sachkundig nach
§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3,5, 6 oder 8 Buchstabe b oder f des Tierschutzgesetzes:

Vgl.

§ 11
(1) Wer
1.
Wirbeltiere oder Kopffüßer,

a)
die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
b)
deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,
züchten oder, auch zum Zwecke der Abgabe dieser Tiere an Dritte, halten,
2.
Wirbeltiere zu den in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 genannten Zwecken züchten oder halten,
3.
Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,

4.
Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,
5.
Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,
6.
für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,

7.
Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
8.
gewerbsmäßig, außer in den Fällen der Nummer 1,

a)
Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
b)
mit Wirbeltieren handeln,

c)
einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
d)
Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen,
e)
Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen oder
f)
für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für das Zurschaustellen von Tieren an wechselnden Orten darf die Erlaubnis nach Satz 1 Nummer 4 oder nach Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d nur insoweit erteilt werden, als die Tiere nicht einer Art angehören, deren Zurschaustellen an wechselnden Orten auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 verboten ist.

Quelle:



2. sachkundig nach § 6 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 oder 6 der neuen Lesefassung des Berluner Hundgesetzes vom 22.07.2016:

§ 6

(..)

2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten in der Regel:
1. Tierärztinnen und Tierärzte,
2. Führerinnen und Führer von Diensthunden (§ 2 Absatz 2),
3. Personen, die mit ihrem Hund eine Jagdgebrauchshundeprüfung erfolgreich
abgelegt haben,

4. Personen, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 oder 8
Buchstabe f des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 13 des
Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 217:cool: geändert worden ist, in der
jeweils geltenden Fassung, oder nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe
a des Tierschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zur gewerbsmäßigen
Zucht oder Haltung von Hunden verfügen,
5. Personen, die die Sachkundeprüfung (§ 7) bestanden haben,
6. Personen, die als sachverständige Person (§ 10) anerkannt sind,
7. Personen, deren Sachkunde durch eine zuständige Behörde eines anderen
deutschen Landes amtlich anerkannt wurde sowie

(...)

Dazu gehört §10 desselben Gesetzes:

§ 10
Sachverständige Person
(1) Sachverständige Personen im Sinne dieses Gesetzes bedürfen der Anerkennung
durch die für das Veterinärwesen zuständige Senatsverwaltung.
(2) Als sachverständige Person für die Begutachtung eines Hundes zur Feststellung, ob
der Hund einer der in der Rechtsverordnung (§ 32) als gefährlich im Sinne des § 5
Absatz 1 Satz 1 genannten Rassen oder Kreuzungen angehört, werden auf Antrag
Personen anerkannt, die nachweisen, dass sie über vertiefte Kenntnisse über die
phänotypischen Merkmale von Hunden dieser Rassen oder Kreuzungen verfügen.
(3) Als sachverständige Person für Sachkundeprüfungen (§ 7) werden auf Antrag
Personen anerkannt, die nachweisen, dass sie
1. vertiefte Kenntnisse über die sichere und tierschutzgerechte Haltung, das
Sozialverhalten, die art- und rassetypischen Eigenschaften sowie die Erziehung
und Ausbildung von Hunden besitzen und die Fähigkeiten haben, auch
charakterlich schwierige oder gefährliche Hunde sicher zu führen,
2. mit den Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden vertraut sind sowie
3. die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen, um die Prüfungen
gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter der zuständigen Behörde darf zur Überprüfung des
Vorliegens dieser Voraussetzungen auch unangemeldet, an einer von einer
sachverständigen Person durchgeführten Prüfung beobachtend teilnehmen.
(4) Als sachverständige Person für die Durchführung von Wesenstests (§ 9) werden auf
Antrag Personen anerkannt, die neben den Voraussetzungen nach Absatz 3
nachweisen, dass sie über spezielle Kenntnisse der Verhaltensbiologie von Hunden
verfügen.
(5) Die anerkannten sachverständigen Personen werden in ein von der für das
Veterinärwesen zuständigen Senatsverwaltung geführtes Verzeichnis aufgenommen. In
diesem Verzeichnis werden deren Namen, Vornamen, Anschrift und telefonische
Erreichbarkeit gespeichert, solange diese Person Sachkundeprüfungen nach § 7
vornimmt.
(6) Die Anerkennung nach Absatz 1 kann von der für das Veterinärwesen zuständigen
Senatsverwaltung insbesondere zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die sachverständige Person nicht
oder nicht mehr über die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit verfügt oder
8
2. die sachverständige Person nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung (§ 32)
nachweist, dass sie sich in dem gebotenen Umfang fortgebildet sowie eine
Mindestanzahl von Sachkundeprüfungen oder Wesenstests durchgeführt hat.

Quelle zu 2. kann wieder hier heruntergeladen werden:

 
Na immerhin. Aber wenn die nicht exklusiv über offizielle Zuchtverbände unterm VDH läuft, kann die vermutlich im Prinzip auch jeder Depp machen, der mit seiner "liebevollen Hobbyzucht" ein bisschen Kohle verdienen will.

Das ist vermutlich regional unterschiedlich, da der Tierschutgesetz ein Bundesgesetz ist und die entsprechenden Strukturen der einzelnen Bundesländer große Unterschiede aufweisen können. "Jeder Depp" würde ich allerdings nicht pauschal sagen.

Ich vermute, für jemanden, der nur möchte, dass seine Hündin einmall Welpen hat uoder gutes Geld damit verdient, klein bleibende Wuschelmixe über Kleinanzeigen zu verticken, wäre es zuviel des Aufwands. Und die kriegen diese Bescheinigung auch nicht unbedingt.
 
Mixe sind genauso krankheitsanfällig, die werden nämlich aus den "kranken" Rassehunden gezüchtet. Nur halt meistens auch noch ohne vernünftige Untersuchungen, geschweige denn über mehrere Generationen, was du beim verantwortungsbewussten Rassezüchter hast. Ich finds super, dass du dir so viele Gedanken machst. Tierheimhunde schließt du generell aus? Da gibts auch viele Welpen und Junghunde - wenn es ein Mix sein sollte, ist das die einzige seriöse Quelle, um keinen Vermehrer zu unterstützen.

Ansonsten.... seriöse Züchter lassen ihre Hunde auf Erbkrankheiten untersuchen (und züchten nur mit gesunden Tieren), züchten nur mit vom Wesen her einwandfreien Tieren, haben nicht zu viele Würfe pro Jahr/Hündin, informieren umfassend und wollen ihre Hunde nicht an den Erstbesten verscherbeln. Die Hunde sollten im Familienverband leben und (wäre für mich persönlich wichtig) ausgediente Zuchthunde nicht abgegeben werden. Die Welpen sollten vernünftig sozialisiert werden, ohne überfordert zu werden. Auf Nachfrage sollte der Züchter beantworten können, warum er sich gerade für Verpaarung X entschieden hat. Die Mutterhündin sollte auf jeden Fall vor Ort zu besichtigen sein. Ist irgendetwas davon nicht der Fall, kann man getrost davon ausgehen, dass man es nicht mit einem Züchter, sondern mit einem Vermehrer zu tun hat und die Finger davon lassen. Gibt sicher noch andere Dinge, die man beachten sollte, aber das fällt mir so spontan ein.
 
Ein richtigen züchter mit ein zuchtziel, gibt sehr wohl die hündinnen die nicht mehr zur zucht eingesetzt werden in privathand ab, je nach ergebnis kann das schon nach dem ersten wurf sein, mir ist das lieber als hoarder artige zustaenden. Ich habe keine probleme damit, und hätte selber auch gerne so ein tier aufgenommen, es hatte damals keine und so gabs einen welpen.
 
eine hündin aus dem tierheim schliesse ich keinesfalls aus (im gegenteil, das war eigentlich der plan zuerst), wir gucken seit einem halben jahr auch im tierschutz und waren auch schon bei einer hündin kurz davor.. dann war eine andere familie entscheidungsfreudiger.
wenn der hund vom wesen her passt, geht das auf jedenfall auch.. wir haben hier ganz bestimmte kriterien, mit denen der hund klarkommen muss..
mein 8 jähriges kind und deren freunde, die der hund auch mal um die ecke begleiten soll, eine kleine kneipe (nichtraucher) in der leute sind aushalten ohne angst zu haben (auch wieder ein grund für einen bullcharakter) familiär sein, mit anderen hunden klarkommen bei uns im haus auf dem land in den ferien.. der muss alles abkönnen, nur lange alleine wird er nicht sein weil wir selbständig arbeiten. daher.. ein nicht schreckhafter, kinderfreundlicher, nicht zu grosser hund der zu uns passt..
so bin ich dann bei meinen überlegungen zu dem staffy gekommen.. weil man da dann eben genau weiss was ungefähr los ist, grösse, grundsätzliches wesen und so..
und weil mir eigentlich reine rassen nie besonders wichtig waren, kenn ich mich mit rassehunden nicht aus und habe nun meine fragen über die züchter.
 
Ein richtigen züchter mit ein zuchtziel, gibt sehr wohl die hündinnen die nicht mehr zur zucht eingesetzt werden in privathand ab, je nach ergebnis kann das schon nach dem ersten wurf sein, mir ist das lieber als hoarder artige zustaenden. Ich habe keine probleme damit, und hätte selber auch gerne so ein tier aufgenommen, es hatte damals keine und so gabs einen welpen.
Ja, deswegen habe ich extra dazu geschrieben, dass das mir persönlich wichtig ist. Ich finde nicht, dass das einen Züchter unseriös macht, ich persönlich mag es einfach lieber, wenn die Hunde beim Züchter in erster Linie Familienmitglied sind und erst in zweiter Linie Zuchthund. Sofern die Hunde aber sorgfältig in gute Hände abgegeben werden und nicht (blöd gesagt) weggeschmissen werden, sobald sie ausgedient haben, habe ich da überhaupt kein Problem mit - wäre nur nicht meine erste Wahl.
 
Ein richtigen züchter mit ein zuchtziel, gibt sehr wohl die hündinnen die nicht mehr zur zucht eingesetzt werden in privathand ab, je nach ergebnis kann das schon nach dem ersten wurf sein, mir ist das lieber als hoarder artige zustaenden. Ich habe keine probleme damit, und hätte selber auch gerne so ein tier aufgenommen, es hatte damals keine und so gabs einen welpen.
 

ja genau sowas wäre auch toll, einen jungen hund aus einer zucht, der nicht für die shows oder was verwendet werden kann. das wäre super.
aber kosten die dann genausoviel wie die "perfekten" zuchthunde?
 
ja genau sowas wäre auch toll, einen jungen hund aus einer zucht, der nicht für die shows oder was verwendet werden kann. das wäre super.
aber kosten die dann genausoviel wie die "perfekten" zuchthunde?
Das ist von Züchter zu Züchter und von "Mangel" zu Mangel unterschiedlich. Manche geben Hunde, die sich doch nicht zur Zucht eignen, dann etwas billiger ab, andere für den gleichen Preis oder sogar teurer (wenn sich der Hund zB gut für den Sport, aber nicht für die Zucht eignet). Immerhin erhält man im Normalfall einen Hund mit bereits guter Grunderziehung, stubenrein und ggf. mit Untersuchungen wie HD Röntgen etc. Aber die Chance so einen Hund zu bekommen ist natürlich auch vergleichsweise gering.

und weil mir eigentlich reine rassen nie besonders wichtig waren, kenn ich mich mit rassehunden nicht aus und habe nun meine fragen über die züchter.
"Reine Rassen" sind mir auch nicht wichtig, ich hatte bisher immer Mischlinge :) Es geht einfach nur darum die hirn- und ziellose Vermehrung von Hunden nicht zu unterstützen. Und nichts anderes ist halt Mischlingszucht, auch wenn die dabei entstehenden Hunde an und für sich vielleicht lieb und nett sind.
 
ja genau sowas wäre auch toll, einen jungen hund aus einer zucht, der nicht für die shows oder was verwendet werden kann. das wäre super.
aber kosten die dann genausoviel wie die "perfekten" zuchthunde?

Na ja, ein welpe den man schon mit 7 wochen an sieht das das nichts wird , würde ich auch nicht wollen.
 
@kloppi Du hast konkrete Vorstellungen von eurem zukünftigen Hund - gut so. Mit diesen Vorstellungen würde ich Züchter kontaktieren. Daraus ergeben sich Gespräche, die einen Rückschluss darauf erlauben, ob du mit den Leuten kannst oder nicht. Wenn man miteinander kann, fällt alles leichter: Die Offenheit des Züchters dir gegenüber genauso, wie dein Zutrauen, dass dieser Züchter den richtigen Hund für euch hat (oder eben auch nicht).

Auch wenn der Hund eingezogen ist und sich Fragen ergeben, ist es gut, wenn man so viel Vertrauen in den Züchter haben kann, dass man sich unbesorgt an ihn wendet.
 
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