In dem Fall, den ich mit bekommen habe, wurde die Person, die den Hund eingeführt hat, zu fast 4,5T € Strafe verurteilt, der Hund blieb jedoch in Deutschland. Ich bezweifle, dass sich viele "Tierschutzmuddis" das öfter leisten könnten. Zumal der Ärger für Vereine noch weiter gehen kann, vorstellbar wäre z.B. ein Entzug der Erlaubnis zum Hundehandel nach §11TSG. Es kann also nicht von "keine Konsequenzen" gesprochen werden, nur weil der Hund beim neuen Besitzer verbleiben darf.