Keine coupierten Hunde mehr
BERN - Hunde mit coupierten Ohren oder Ruten dürfen ab kommenden Samstag nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden.
Zusammen mit den Bilateralen Abkommen I tritt am 1. Juni die geänderte Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten in Kraft, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
am Donnerstag mitteilte.
Damit sei sichergestellt, dass sich Einwohner der Schweiz nicht einfach coupierte Hunde im Ausland kaufen oder - was schon länger verboten ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland coupieren lassen. Bisher konnten Hunde, die älter als fünf Monate waren, trotz coupierten Ohren oder Schwänzen importiert werden. In
der Schweiz war ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden, wie das Bundesamt schreibt. Diese seien oft unter tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der Mutter abgesetzt worden. Nicht selten zeigten solche Hunde auch Verhaltensprobleme. Das absolute Importverbot erleichtere nun den Vollzug an der Grenze und im Inland. Ausgenommen vom Importverbot seien lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die
Schweiz umziehen oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für kurze Zeit besuchen.
Das Coupieren der Ohren und des Schwanzes beim Hund ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 beziehungsweise 1997
verboten. Auch in verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren untersagt. Zunehmend verpönt und verboten ist auch das Rutencoupieren. Es gibt aber noch eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist, insbesondere wenn es von einem Tierarzt durchgeführt wird.
quelle:
Beim weiterleiten der Nachrichten, bitte nur mit Hinweis auf diese Listen.
Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken
(Quelle ist mir leider nicht bekannt)
BERN - Hunde mit coupierten Ohren oder Ruten dürfen ab kommenden Samstag nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden.
Zusammen mit den Bilateralen Abkommen I tritt am 1. Juni die geänderte Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten in Kraft, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
am Donnerstag mitteilte.
Damit sei sichergestellt, dass sich Einwohner der Schweiz nicht einfach coupierte Hunde im Ausland kaufen oder - was schon länger verboten ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland coupieren lassen. Bisher konnten Hunde, die älter als fünf Monate waren, trotz coupierten Ohren oder Schwänzen importiert werden. In
der Schweiz war ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden, wie das Bundesamt schreibt. Diese seien oft unter tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der Mutter abgesetzt worden. Nicht selten zeigten solche Hunde auch Verhaltensprobleme. Das absolute Importverbot erleichtere nun den Vollzug an der Grenze und im Inland. Ausgenommen vom Importverbot seien lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die
Schweiz umziehen oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für kurze Zeit besuchen.
Das Coupieren der Ohren und des Schwanzes beim Hund ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 beziehungsweise 1997
verboten. Auch in verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren untersagt. Zunehmend verpönt und verboten ist auch das Rutencoupieren. Es gibt aber noch eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist, insbesondere wenn es von einem Tierarzt durchgeführt wird.
quelle:
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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken
(Quelle ist mir leider nicht bekannt)