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Bastian, das Verschweigen der Rasse kann ganz schön in die Hose gehen - Es gibt meines Wissens nach bereits diesbezügliche Gerichtsurteile.
 
Bastian schrieb:
Hallo,
also ich würde die Rasse nicht mit angeben.
In der Regel fordert ein TSV eine Vermitergenehmigung, in der die Rasse ausdrücklich genannt ist.


Die Tierhaltungsgenehmigung erlischt, wenn ihr Objekt entfällt, das genehmigte Tier also stirbt, abgeschafft wird oder sonstwie auf Dauer aus der Wohnung verschwindet und erstreckt sich nicht auf "Ersatztiere" (AG Speyer, Urt. v. 30.1.91, Az. 2 C 1323/90, DWW 1991, S. 372 fff.; AG Kassel, Urt. v. 17.10.86, Az. 806 C 4228/86, WM 1987, S. 144; a.A. AG Neustrelitz, Urt. v. 27.10.94, Az. 2 C 436/94, WM 1995, S. 535 ff.).

Wird im Anschluß an die im wesentlichen wie folgt lautende Formularvertragsklausel "Für jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. ...die Zustimmung kann widerrufen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tode des Tieres erlischt die einmal erteilte Zustimmung und ist bei Neuanschaffung eines Tieres erneut einzuholen"; individualvertraglich vereinbart: "Dem Mieter ist erlaubt, in der Wohnung zu halten 1 Hund Pudel schwarz", so berechtigt dies den Mieter auch dann nicht, nach dem Tode des ersten Tieres erneut einen Hund in der Wohnung zu halten, wenn dies wiederum ein schwarzer Pudel ist.
AG Speyer, Az. 2 C 1323/90

Das ist die richtige Einstellung!

wurschti schrieb:
Glücklicherweise wohnen wir ja auch nicht bei irgendeiner großen Hausverwaltung, sondern in einem harmonischen Verhältnis mit unseren Vermietern in einem 2 Familienhaus.
Umsomehr ist obige Einstellung wichtig, da euer Vermieter in diesem Falle ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht hat und das Mietverhältnis ohne Kündigungsgrund beenden kann.
 

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