Hier gibts auch fast nur gemeinsame Fuß- und Radwege, mit diesem Zeichen:
Anhang anzeigen 240203
Was bedeutet:
Der gemeinsame Rad- und Fußweg ist ein
gemeinsamer Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer. Und wie bei jedem gemeinsamen Verkehrsraum gilt auch hier das Recht des Schwächeren.
Die Regeln sind eindeutig: Der schnellere Verkehrsteilnehmer hat auf den langsameren Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört, dass Radfahrer dort, wo sie Fußgänger gefährden könnten, Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Der Radfahrer hat keine Vorfahrt.
Leider kennen die Radfahrer diese Regel eher nicht oder ignorieren sie, für sie ist der baulich von der Straße getrennte Weg halt "der Radweg" und da wird gefahren, was die Waden hergeben. Geklingelt wird hier gottlob recht oft, dafür viel zu spät und von Rücksicht auf Fußgänger haben die Radler hier eher noch nichts gehört, es wird im Gegenteil erwartet, dass man als Fußgänger überall Augen hat und sich beim Anblick von sich nähernden Radfahrern sofort seitwärts ins Gebüsch schlägt, damit auch nebeineinander fahrende Radler bequem und schnell vorbei zischen können.
Gruß
tessa