Ein Bekannter von mir war mal mit seiner Hündin und einem Rottweiler in einer beißerei verwickelt wobei er auch gebissen wurde.
Der Rottweiler wurde beschlagnahmt und kurz dadrauf eingeschläfert.
Sein Hund wurde auch beschlagnahmt aber kurze Zeit später wieder "frei gelassen".
Nach dem der Sachverhalt geklärt war.
Dem Besitzer der Rottweilers wurde die Tierhaltung untersagt.
Also die Möglichkeit gibt es schon, wobei ich nicht weiß ob es nur so gekommen ist weil der Rottweiler einen Menschen gebissen hatte.
Solch ein Vorgehen, kann doch aber nicht ernsthaft erwünscht sein?
Ich meine, natürlich ist es tragisch, wenn ein Hund einen anderen totbeißt.
Und es ist auch nicht schön, wenn jemand beim Eingreifen in eine Beißerei verletzt wird.
Und das alles ist natürlich umso schlimmer, wenn sich die Besitzer des "Täterhundes" so asozial wie im vorliegenden Fall verhalten.
Aber: das ist doch kein Grund gleich den Hund einschläfern zu wollen