Sachsen-Anhalt: Tierheime als Asyl für Kampfhunde

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Sachsen-Anhalt: Tierheime als Asyl für Kampfhunde

Tierheime in Sachsen-Anhalt müssen zunehmend sogenannte Kampfhunde aufnehmen. Ihre Kapazitäten seien aus diesem Grund in vielen Orten nahezu erschöpft, ...


Quelle und ganzer Text:
 
  • 20. April 2024
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die Art der Novellierung wäre nicht unintressant, weil das Kriterium alte und kranke werden nicht beschlagnahmt klingt jetzt für mich leicht schwammig. Das Problem ist ja nicht neu, mich würd halt ein etwas konkreterer Lösungsvorschlag intressieren. Man kann nicht einerseits davon ausgehen, dass jemand nicht zur Führung eines gefährlichen Hundes fähig ist, aber den Hund gleichzeitig dort belassen...

Im übrigen bezweifle ich, dass man viel ändern würde, in dem man Hunde von Inhaftierten zur Adoption freigibt. Das heisst ja noch lange nicht, dass die Hunde auch wirklich adoptiert werden.
 
hunde bestimmter rassen, haben eben in deutschland keine zukunft mehr. würde sich frau merkel, herr schwesterwelle oder andere regierungspolitiker einen pitbull,amstaff oder bulli anschaffen, würde das wohl anders sein.

aber die hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt;)
 
In der Regel sind Inhaftierte vorbestraft, was wiederum bedeutet das sie "solche Hunde" nicht halten dürfen. Ich frage mich, was passiert mit den Hunden nach den Haftentlassungen.
 
In der Regel sind Inhaftierte vorbestraft, was wiederum bedeutet das sie "solche Hunde" nicht halten dürfen. Ich frage mich, was passiert mit den Hunden nach den Haftentlassungen.

Ich dachte immer es kommt auf die Art der Vorstrafe an. :verwirrt:
 
ich hatte das eher als Nebenschauplatz verstanden, also a. gibt es das "Kampfhundproblem" und unabhängig davon hat man eben Hunde von Häftlingen, die aber nicht unbedingt Listenhunde sein müssen. Andersrum würde man ja schlußfolgern müssen, dass nur Sokahalter mit dem Gesetz in Konflikt kommen, ich denke aber da gibt es durchaus auch noch andere Hundebesitzer die straffällig werden. Im übrigen fände ich es auch eine Sauerei, die Tiere prinzipiell zu enteignen, bloss weil man mit dem Gesetz in Konflikt kommt, sagt das nicht unbedingt etwas über die Qualität als Hundeführer aus. ;)
 
Ich meinte dass jetzt auf Listenhunde bezogen. Stimmt natürlich, es müssen nicht zwangsläufig SoKas sein.
 
Also ,das erste Problem war doch in dem Artikel,daß viele Halter das Geld(bis 1000 Euro) für den Wesenstest usw. nicht aufbringen können und das die Tiere deshalb im TH landen.Das kann ich mir schlecht vorstellen,daß hier keine Lösung gefunden wird,z.B. Abzahlung.
Was machen denn" solche " Leute,wenn sie die TA Rechnung nicht bezahlen können?Hund einschläfern oder auch ab ins Tierheim.:unsicher:
 
naja, man könnte dennoch vernünftige Preise machen, auch was die Steuer betrifft, die auch Ottonormalbürger sich leisten können. Das Führen eines Listenhundes sollte nicht vom Einkommen abhängen.
 
Der TS fordert eine Novellierung der Gesetzes? Warum keine Abschaffung? Lebt sich wohl doch ganz gut mit den Listen?

Schön auch, wie dann auf ein völlig neues Thema eingegangen wird: die rechtlichen Verhältnisse von Straftätern und deren vom TS versorgten Hunde.

Na so macht man Politik: Kampfhunde, Kampfhundbesitzer, Straftäter .... eh alles ein. Der bundesdtsche Bildungsbürger scheint mit Texten länger als 3 Zeilen überfordert und was bleibt: Kampfhunde und deren straffällige Halter. Mein Tip für die "Kampfhundhalter": verhaltet euch entsprechen :)

Im übrigen darf man schon fragen, wie der straffällige, depravierte Kampfhundesitzer die genannten 1000 Euro für seinen Hund aufbringen soll? Das wird dann doch abverlangt.
 
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lektoratte
Das wird noch schlimmer werden..in den Niederlanden strugglen die auch damit rum. Keine TK in der Nähe erreichbar etc. Also am besten schafft man sich in den Niederlanden keine Tiere mehr an. Zumindest ich hätte Sorge wenn mal was sein sollte.
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bxjunkie
bxjunkie
I
Und auf welches Gesetz/Paragraphen beruft sich das Amt? Dann wüsstest du, dass es keine Kastrationspflicht gibt. (Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.) PS: Satzzeichen sind keine Rudeltiere ;)
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Pyrrha80
Pyrrha80
G
Ich denke dass du keine weiteren Auflagen, außer Leine und Maulkorb, in Sachsen-Anhalt zu erfüllen hast, da der Hund ja nicht dort wohnt.Du solltest dich aber, diesbezüglich an das zuständige Ordnungsamt in Sachsen-Anhalt wenden.
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M4cskyf1r3
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lorie1982
Unabhängig von deiner Aussage hat mein Kerl das gleiche gesagt. Witzig... :D Dann werde ich wohl morgen noch mal anrufen.
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lorie1982
lorie1982
Farbenleere
Werde solchen Unsinn nicht mehr mit einer Replik würdigen. Ich muss zugeben, dass ich Volldraht nur lese, wenn etwas bzgl. Hundegesetzgebung bzw. Tierschutz/Tierrecht gebracht wird. Habe mir aber die Mühe gemacht und mal die Suchfunktion der Seite genutzt, und das Wort "Reichsbürger" eingegeben...
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Farbenleere
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