die Art der Novellierung wäre nicht unintressant, weil das Kriterium alte und kranke werden nicht beschlagnahmt klingt jetzt für mich leicht schwammig. Das Problem ist ja nicht neu, mich würd halt ein etwas konkreterer Lösungsvorschlag intressieren. Man kann nicht einerseits davon ausgehen, dass jemand nicht zur Führung eines gefährlichen Hundes fähig ist, aber den Hund gleichzeitig dort belassen...
Im übrigen bezweifle ich, dass man viel ändern würde, in dem man Hunde von Inhaftierten zur Adoption freigibt. Das heisst ja noch lange nicht, dass die Hunde auch wirklich adoptiert werden.