Zitat = „Als gefährliche Hunde aufgrund ihrer Rasse werden in Sachsen-Anhalt Ab dem 1. März tritt für die Hunderassen ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot in Kraft. Das Vermehrungsverbot gelte auch für Mischlinge. Mit der neuen Regelung habe man ein klares Ziel, sagt Frank. „Man will die Kampfhunderassen aussterben lassen“, sagt der Ordnungsamtsleiter.
„Betroffen sind vom Gesetz nicht nur Züchter, auch Privatpersonen müssen sich daran halten“, erklärt Frank. „Gern erteilen wir den interessierten Hundehaltern weitere Auskunft. „Wer die Rassen dennoch züchtet, vermehrt oder mit ihnen Handel treibt, zahlt laut Gesetz für diese Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
„Betroffen sind vom Gesetz nicht nur Züchter, auch Privatpersonen müssen sich daran halten“, erklärt Frank. „Gern erteilen wir den interessierten Hundehaltern weitere Auskunft. „Wer die Rassen dennoch züchtet, vermehrt oder mit ihnen Handel treibt, zahlt laut Gesetz für diese Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.