Hallo zusammen,
nicht schlagen, aber ich zweifel grad an mir selbst. Habe schon die Suche bemüht, aber zweifel eben an mir.
Ist der Rottweiler in BW mit Auflagen zu führen???? Also Sprich gehört er hier zur Kat.2 Liste? Bei der Suche habe ich nichts vom Rottweiler gefunden...bin mir aber sicher (oder hab es mir nur eigebildet ) dass er hier als widerlegbarer Kampfhund geführt wird...
Wie sieht es steuerrechtlich aus?? Fällt er da auch unter "Kampfhund"(falls er nicht über die Landeshundeverordnung als solches definiert wird)???
Fragende Grüße
Madlen
nicht schlagen, aber ich zweifel grad an mir selbst. Habe schon die Suche bemüht, aber zweifel eben an mir.
Ist der Rottweiler in BW mit Auflagen zu führen???? Also Sprich gehört er hier zur Kat.2 Liste? Bei der Suche habe ich nichts vom Rottweiler gefunden...bin mir aber sicher (oder hab es mir nur eigebildet ) dass er hier als widerlegbarer Kampfhund geführt wird...
Wie sieht es steuerrechtlich aus?? Fällt er da auch unter "Kampfhund"(falls er nicht über die Landeshundeverordnung als solches definiert wird)???
Fragende Grüße
Madlen