Nach meiner Klage gegen die Anordnung der hiesigen VG-Verwaltung meinen Hund eines Zwangsunfruchtbarmachung unterziehen lassen zu müssen, wurde nunmehr der Beklagten durch das Verwaltungsgericht Koblenz sämtliche Kosten auferlegt, da sie den Kläger durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides klaglos gestellt hat und damit zu erkennen gegeben hat, dass sie selbst den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig hält (Streitwert: € 4000.--).
Auf mein Angebot die Kostenfrage außergerichtlich zu regeln, wurde mir zuvor von der VG-Verwaltung nicht geantwortet.
Ich werde nunmehr alle mir in Verbindung mit der aufgehobenen LHV entstandenen Kosten gerichtlich einfordern (Vorbereitung zur Prüfung, Prüfung, Chip, Beißkorb, Widerspruchsverfahren, Reisekosten, Verdienstausfall, Anwaltskosten,etc.).
Mit klammheimlicher Freude
Hund
Auf mein Angebot die Kostenfrage außergerichtlich zu regeln, wurde mir zuvor von der VG-Verwaltung nicht geantwortet.
Ich werde nunmehr alle mir in Verbindung mit der aufgehobenen LHV entstandenen Kosten gerichtlich einfordern (Vorbereitung zur Prüfung, Prüfung, Chip, Beißkorb, Widerspruchsverfahren, Reisekosten, Verdienstausfall, Anwaltskosten,etc.).
Mit klammheimlicher Freude
Hund