Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Aus dem Gespräch das wir im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit Frau Dr. Wolter führen durften hier ein paar Stichpunkte:
Die Kompetenzen des Ministeriums sind mit den Koalitionsvereinbarungen des 15. Deutschen Bundesregierung erweitert worden. Das BMVEL ist nun federführend im Bereich Gentechnik, bisher waren die Kompetenzen zwischen BMVEL und Bundesforschungsministerium aufgeteilt. Außerdem kann das Ministerium jetzt selbst Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen, bisher wurde es nur zu Gesetzgebungsverfahren anderer Ministerien die den Geschäftsbereich des BMVEL betrafen angehört.
Das Tierschutzgesetz soll geändert werden: alle Eingriffe an Tieren wie z.B. Schnäbelkürzen oder Lebendrupfen sollen weiter eingeschränkt werden, Ausnahmen sollen aber wohl möglich bleiben sofern ein Tierarzt die Unbedenklichkeit des Eingriffes bescheinigt.
Modulationshilfen (verbilligte Kredite für den tiergerechten Umbau) zur Einrichtung tiergerechter Haltungssysteme auf Geflügelfarmen werden nur in sehr geringem Umfang abgerufen, offenbar haben die Betreiber dieser Anlagen wenig Interesse daran.
Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ist in den jetzigen Koalitionsverhandlungen leider nicht vereinbart worden.
Ein Heimtierschutzgesetz ist leider nicht angedacht da es nicht als notwendig erachtet wird.
Das wg. des BSE-Skandals von der EU erlassene Verbot der Verfütterung von Tiermehlen läuft 2003 aus, eine EU-weite Verlängerung ist noch unklar, evtl. wird es hier einen deutschen Alleingang geben.
Das Zucht- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere ist endlich verabschiedet worden. Die Verbände der Heimtierzüchter leisten allerdings nach wie vor erheblichen Widerstand gegen das verbot von Qualzüchtungen.
Hennenhaltungsverordnung: Der Bundesrat hat am 19.10.01 dem Verordnungsentwurf des BMVEL zur Hennenhaltung zugestimmt. Neue Haltungseinrichtungen müssen seither so ausgestaltet sein dass die Tiere artgemäß fressen, trinken, ruhen, staubbaden sowie zur Eiablage ein Nest aufsuchen können.
Tierschutz-Haltungsverordnung: Mit der Verordnung vom 25. 10.01, die seit 01.11.01 in Kraft ist, werden Anforderungen an Haltungseinrichtungen, an die Versorgung sowie an die Kontrolle der Tiere und die Funktion von Versorgungseinrichtungen zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere näher bestimmt.
Die derzeitige Mastgeflügelhaltung wurde im Hinblick auf tiergerechte Haltungsbedingungen überprüft und Vorschläge erarbeitet, die Mindestanforderungen hinsichtlich Tageslichteinfall, Einstreu, Besatzdichte und Stallausstattungen festlegen sollen.
Die Kompetenzen des Ministeriums sind mit den Koalitionsvereinbarungen des 15. Deutschen Bundesregierung erweitert worden. Das BMVEL ist nun federführend im Bereich Gentechnik, bisher waren die Kompetenzen zwischen BMVEL und Bundesforschungsministerium aufgeteilt. Außerdem kann das Ministerium jetzt selbst Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen, bisher wurde es nur zu Gesetzgebungsverfahren anderer Ministerien die den Geschäftsbereich des BMVEL betrafen angehört.
Das Tierschutzgesetz soll geändert werden: alle Eingriffe an Tieren wie z.B. Schnäbelkürzen oder Lebendrupfen sollen weiter eingeschränkt werden, Ausnahmen sollen aber wohl möglich bleiben sofern ein Tierarzt die Unbedenklichkeit des Eingriffes bescheinigt.
Modulationshilfen (verbilligte Kredite für den tiergerechten Umbau) zur Einrichtung tiergerechter Haltungssysteme auf Geflügelfarmen werden nur in sehr geringem Umfang abgerufen, offenbar haben die Betreiber dieser Anlagen wenig Interesse daran.
Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ist in den jetzigen Koalitionsverhandlungen leider nicht vereinbart worden.
Ein Heimtierschutzgesetz ist leider nicht angedacht da es nicht als notwendig erachtet wird.
Das wg. des BSE-Skandals von der EU erlassene Verbot der Verfütterung von Tiermehlen läuft 2003 aus, eine EU-weite Verlängerung ist noch unklar, evtl. wird es hier einen deutschen Alleingang geben.
Das Zucht- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere ist endlich verabschiedet worden. Die Verbände der Heimtierzüchter leisten allerdings nach wie vor erheblichen Widerstand gegen das verbot von Qualzüchtungen.
Hennenhaltungsverordnung: Der Bundesrat hat am 19.10.01 dem Verordnungsentwurf des BMVEL zur Hennenhaltung zugestimmt. Neue Haltungseinrichtungen müssen seither so ausgestaltet sein dass die Tiere artgemäß fressen, trinken, ruhen, staubbaden sowie zur Eiablage ein Nest aufsuchen können.
Tierschutz-Haltungsverordnung: Mit der Verordnung vom 25. 10.01, die seit 01.11.01 in Kraft ist, werden Anforderungen an Haltungseinrichtungen, an die Versorgung sowie an die Kontrolle der Tiere und die Funktion von Versorgungseinrichtungen zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere näher bestimmt.
Die derzeitige Mastgeflügelhaltung wurde im Hinblick auf tiergerechte Haltungsbedingungen überprüft und Vorschläge erarbeitet, die Mindestanforderungen hinsichtlich Tageslichteinfall, Einstreu, Besatzdichte und Stallausstattungen festlegen sollen.