Hannibal
KSG-Verhüterli™
15 Jahre Mitglied
Fiel mir grad bei Yve`s Frage auf, wegen ihrem Hund, wie hoch der Zaun sein muß, damit der Hund nicht rüberspringt.
Aber wie wäre dann die Rechtslage,bzw. welche Vorgabe würde vorgehen, wenn man einen Kategorie 1 Hund hat oder zulegen will, nach den Auflagen für einen sicheren Zaun sorgen müßte, auf der anderen Seite aber die Gemeinde/ Stadt für das Wohngebiet nur Zäune in einer Höhe von 1m, oder wie Birgit schrieb, gar keine Zäune als verpflichtende Vorgabe gibt.
Oder wird dann aufgrund der Bebauungsvorgaben der Hund gleich gar nicht erst erlaubt?
Aber wie wäre dann die Rechtslage,bzw. welche Vorgabe würde vorgehen, wenn man einen Kategorie 1 Hund hat oder zulegen will, nach den Auflagen für einen sicheren Zaun sorgen müßte, auf der anderen Seite aber die Gemeinde/ Stadt für das Wohngebiet nur Zäune in einer Höhe von 1m, oder wie Birgit schrieb, gar keine Zäune als verpflichtende Vorgabe gibt.
Oder wird dann aufgrund der Bebauungsvorgaben der Hund gleich gar nicht erst erlaubt?