Abgelaufene Medis exportieren... Rechtslage?

Hovi

KSG-Trollwegsprüherin™
15 Jahre Mitglied
Hallo,

angeregt durch den Spendenthread für ausländische Tierheime frag ich mich grad:

Wie ist eigentlich die Rechtslage, darf man abgelaufene Tier-Medis exportieren?

Falls ja, könnte ja eigentlich jeder mal den TA seines Vertrauens fragen, ob dieser bereit wäre, abgelaufene Medikamente zu spenden, bevor er sie wegschmeißt. Es laufen ja in TA-Praxen immer mal wieder irgendwelche Pillen/Wurmkuren/Impfungen ab, die ja aber trotzdem noch "gut" sind, wenn sie nur kurz überm MHD sind.

Und in der Überschrift soll natürlich ABgelaufene Medis stehen! Menno!
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
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also wenn sie angelaufen sind sollte man selbst diese net mehr spenden :lol:

Nein ernst...warum eigentlich net, aber ich denke bei export kommt es doch auch auf den Inhalt an oder ?
 
Keine Ahnung, ich kenn mich da so gar nicht aus.

Hier im Forum gibt es aber Einige (z. B. von der Dobermann Rescue Hungary, oder jetzt auch Bennett), die selber hin und wieder vor Ort fahren, und die könnten die Sachen ja mitnehmen.

Deswegen frag ich, ob ich meine TÄ mal fragen soll. Das möchte ich aber nur tun, wenn´s nix Illegales ist.
 
Ein wenig gesucht habe ich schon, und das hier gefunden:
http://www.abfallratgeber-bayern.de/arba/abfallinfo.nsf/WebTexte/4BF30BA49A6CCA3CC1256DD4003B7E41/$file/altmedikamente.pdf
auf der zweiten Seite ist da ein Link für Fragesteller.
 
laut arzneimittelgesetz ist das wohl verboten...
der tierarzt darf ja auch nur noch im speziall geprüften sonderfall ein humanpräparat verordnen, wenn es ein entsprechendes tierarzneimittel gibt...und der höhere preis ist da völlig egal...

ich hab ja auch immer mal "was" an "alten" sachen da...aber rechtlich gesehen ist das nicht ok...ich "entsorge" das für einige mir bekannte ta's in "apotheken"...

tierärzte dürfen lt. neuer verordnung auch keine verschreibungspflichtigen humanpräparate auf vorrat haben, sondern immer nur für den einzelnen fall...wenn also ein krampfender hund kommt, müsste man die besitzer erst mit rezept für zB valium in die apotheke schicken und bis dahin warten...
 
Hi Claudia,

der Handel mit abgelaufenen Mediks ist verboten. Jeder KANN in den Verdacht des Handelns geraten, der größere Mengen Mediks (besonders verschreibungspflichtige und/oder abgelaufene) bei sich lagert (= unlauteres Gewerbe).

TÄ geben deswegen auch seltenst solche Mediks heraus, diese müssen vernichtet werden oder der TA kann selber als "Händler" belangt werden. Kaum einer will seine Appro verlieren.

Nachfragen bei den Praxen kostet ja trotzdem nix, doch sollten die Namen nicht, unter keinen Umständen, veröffentlicht werden auch wenn man noch so dankbar ist!

Sammelbestellungen (Wurmkuren, Zeckenschutz, Futterzusätze etc.) sind hingegen legal und kostengünstig, dazu risikofrei für alle Parteien.

Tierärzte/Innen sind auch nur Menschen und müssen ohnehin schon so viele Paragraphen beachten, durch solche "Erste-Hilfe-Maßnahmen" können sie ihre Praxen verlieren, auch wenn sie doch nur helfen wollten. Bei aho stand vor kurzem noch ein Artikel bzgl. Mediks, ich finde den link leider gerade nicht.
 
Danke für die Infos.... dann ist die Idee wohl doch nicht so gut, schade :( . Ich dachte mir aber sowas in der Richtung schon.

Ich will ja niemanden in Schwierigkeiten bringen, meine TÄ wäre wohl gutmütig genug gewesen, da helfen zu wollen, und würde am Ende noch dafür bestraft werden.
 
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