folgendes:
- besitzer gestorben vor ein paar wochen.
- seine 2 huskies (reguläre 40/20er) sind nun zur pflege von nachbarn aufgenommen worden und haben um vermittlungshilfe gebeten.
- eltern haben komplett jetzt schon das erbe ausgeschlagen, also auch für die hunde.
frage:
- wie sieht das aus mit einer haftplicht ?
(waren vorher haftplichtversichert, ist aber unbekannt bei welchem versicherer, kriegt man auch nicht mehr raus ausser beim o-amt ggf.)
- kann man den nachbarn einen regulären pflegevertrag austellen oder muss ich mich hierzu erst mit dem ordnungsamt in verbindung setzen wegen der besitzverhältnisse?
ach, fragen über fragen. man will ja alles immer richtig machen, neh.
- besitzer gestorben vor ein paar wochen.
- seine 2 huskies (reguläre 40/20er) sind nun zur pflege von nachbarn aufgenommen worden und haben um vermittlungshilfe gebeten.
- eltern haben komplett jetzt schon das erbe ausgeschlagen, also auch für die hunde.
frage:
- wie sieht das aus mit einer haftplicht ?
(waren vorher haftplichtversichert, ist aber unbekannt bei welchem versicherer, kriegt man auch nicht mehr raus ausser beim o-amt ggf.)
- kann man den nachbarn einen regulären pflegevertrag austellen oder muss ich mich hierzu erst mit dem ordnungsamt in verbindung setzen wegen der besitzverhältnisse?
ach, fragen über fragen. man will ja alles immer richtig machen, neh.