Rechtliche Frage zu Pflegestelle & Tod des Besitzers

Schnuckel

15 Jahre Mitglied
folgendes:

- besitzer gestorben vor ein paar wochen.
- seine 2 huskies (reguläre 40/20er) sind nun zur pflege von nachbarn aufgenommen worden und haben um vermittlungshilfe gebeten.
- eltern haben komplett jetzt schon das erbe ausgeschlagen, also auch für die hunde.

frage:
- wie sieht das aus mit einer haftplicht ?
(waren vorher haftplichtversichert, ist aber unbekannt bei welchem versicherer, kriegt man auch nicht mehr raus ausser beim o-amt ggf.)
- kann man den nachbarn einen regulären pflegevertrag austellen oder muss ich mich hierzu erst mit dem ordnungsamt in verbindung setzen wegen der besitzverhältnisse?

ach, fragen über fragen. man will ja alles immer richtig machen, neh.:unsicher::p
 
  • 3. Mai 2024
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Hi Schnuckel ... hast du hier schon mal geguckt?
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irgendjemand muss doch mit dem fall zu tun haben ? wenn die erben das erbe ausgeschlagen haben, fallen die tiere im normalfall sofort dem tierheim zu, das ordnungsamt hat damit dann eigentlich nicht viel zu tun, ruf mal auf dem notariat der zuständigen stadt an, die können dir sofort sagen wies rechtlich aussieht, die müssten sowieso über den fall bescheid wissen.
aber da es keine erben gibt die anspruch erheben, kann das tierheim mit den hunden dann machen was es will, pflegevertrag mit der neuen stelle, hunde richtig weitervermitteln, egal. haftpflicht muss natürlich neu abgeschlossen werden.
 
also ich hab mit dem o-amt essen telefoniert und zwar ist es so, dass das LAND NRW zuständig ist, nicht die stadt.
die hunde kommen auch nicht *zack!* direkt ab ins TH, sondern ich soll mich erst mal an das amtsgericht, abt. "nachlasspflege" wenden.
natürlich kann ich auch einen pflegevertrag machen, ich soll halt nur dem o-amt dann auch die info hierüber zukommen lassen, damit die eben auch kurz bescheid wissen.

also, alles gut.;)
 
ich weiß nicht, ob wirklich alles gut ist ...

hast Du das mit der Haftpflicht angesprochen? denn die bisherige Tierhalter-Haftpflicht müsste ja raus sein aus der Haftung, da der Versicherungsnehmer verstorben ist ....
 
das mit tierheim war so gemeint :

die tiere in solchen fällen kommen ins tierheim, wenn niemand da ist ! ist ja auch logisch

und der notar hätte sagen können, ob was bei ihm vorliegt oder nicht, ordnungsamt hat wirklich überhaupt nichts damit zu tun, nur müssen die hunde dort dann ab/umgemeldet werden.

ich ahbe selber gerade mit so einem fall zu tun, hab das alles schon hinter mir.

land usw hatte null komma nichts mit den hunden zu tun, na ja, ist in NRW vielleicht alles anders :D
 
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