Rassegutachten in Bayern

Flummy

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

ich würde gerne ein Rassegutachten von meinem Hund machen lassen.

Hintergrund: ich habe ihn aus dem Tierheim als Boxer-Mix übernommen, es könnte sein das in ihm etwas verbotenes steckt. Ich habe die Befürchtung, dass mich jemand anzeigen könnte und mir mein Hund bei Einstufung in Kategorie 1 weggenommen wird. Mit dieser Angst kann ich nicht mehr so weiterleben. Ich meide bereits stark frequentierte Orte, gehe mit ihm nicht mehr in die Stadt usw.

Viele von Euch sagen jetzt bestimmt, wo kein Kläger da kein Richter. Wecke keine schlafenden Hunde. So einfach ist das aber nicht. Ich lebe wie auf der Flucht. Ich kann so nicht noch 10 Jahre weiterleben, immer in der Angst das mir mein Hund weggenommen werden könnte.

Wie gehe ich am geschicktesten vor? Welche Rassegutachten werden anerkannt? Wenn ich privat ein Rassegutachten machen lasse und etwas herauskommt was mir nicht, gefällt muss der Gutachter seine Meldung weitergeben?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
  • 28. April 2024
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Hi Flummy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aus welchem TH hast Du ihn den ?
Rede doch noch mal mit den Pflegern, vielleicht sind die Elterntiere bekannt ?
 
Ich dachte bisher, wenn das Tier aus einem richtigen Tierschutzverein kommt, gäbe es keine Probleme, so nach dem Motto, dass die Rasse dann auch vom OA anerkannt wird?
 
schön wäre es...

Ich würde mich auch nicht auf den Präsentierteller von selbst melden, wenn du den Hund als Nichtlistenhund vermittelt bekommen hast. Im Abgabevertrag des Tierheimes steht doch sicher auch Boxermix oder?

Von welchen TH hast du den Hund? Aus einem bayerischen?

Sollte dich wirklich jemand aufhalten (der auch dazu berechtigt ist) und den Verdacht den OA melden,bzw. du Post vom OA bekommen, dass du einen Listie an der Leine hast, dann reicht es vollkommen aus WENN DU DANN ZU EINEM STAATLICH BESTELLTEN UND VEREIDIGTEN GUTACHTER GEHST
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Es geht nicht darum, dass es einen konkreten Vorfall gab.
Es geht darum, wenn z.B. etwas passiert. Meinetwegen eine Beißerrei, mein Hund muss ja nicht mal anfangen. Was wenn der andere Halter meint, es ist ein Kampfi und das Ordnungsamt einschaltet. Dann kommt ein Gutachter, den ich wahrscheinlich nicht wählen kann.

Außerdem geht es um die Angst. Solange ich keinen Wisch mit amtlichen Stempel in der Hand halte werde ich in der Sorge leben müssen, dass mein Hund mir weggenommen werden kann.

@ B.B. ich habe dir eine PN geschickt.
 
Nein, es käme ein Schreiben mit der Aufforderung mit deinem Hund zum Amtstierarzt zu gehen. Der brauchst du aber nicht Folge leisten. Du hast das Recht dir deinen Gutachter selbst auszusuchen!
 
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