Progressive Hundesteuer rechtens

mulambo

10 Jahre Mitglied


MÜNCHEN/FORCHHEIM - Kommunen dürfen für Zweit- und Dritthunde höhere Steuern verlangen als für ein Einzeltier.
 
  • 29. April 2024
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Hi mulambo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich hab schon früher immer gedacht, bei allem bekommt man Mengenrabatt, nur bei Hunden wirds teurer je mehr man hat.
 
Hundesteuer an sich ist in meinen Augen sowieso unberechtigt. Hier bei uns schert sich niemand um die Verunreinigung auf den Straßen. Dazu sollten doch dann eigentlich diese Steuern genutzt werden, oder?
Wir machen unseren Dreck selber weg.

In Blankenberge (Belgien) wo wir in Urlaub waren, da fuhr früh morgens jemand mit nem Kärcher über die Promenade und machte Hundeverunreinigungen weg. Fand ich klasse.
Dort stehen auch überall so Behälter wo man die Kotbeutel reinwerfen kann. Bei sowas ist Steuer berechtigt, aber was macht man bei uns in Deutschland mit den Geldern?

Andere Haushaltsdefizite und -löcher stopfen...
 
Hundesteuer an sich ist in meinen Augen sowieso unberechtigt. Hier bei uns schert sich niemand um die Verunreinigung auf den Straßen. Dazu sollten doch dann eigentlich diese Steuern genutzt werden, oder?
Wir machen unseren Dreck selber weg.

In Blankenberge (Belgien) wo wir in Urlaub waren, da fuhr früh morgens jemand mit nem Kärcher über die Promenade und machte Hundeverunreinigungen weg. Fand ich klasse.
Dort stehen auch überall so Behälter wo man die Kotbeutel reinwerfen kann. Bei sowas ist Steuer berechtigt, aber was macht man bei uns in Deutschland mit den Geldern?

Andere Haushaltsdefizite und -löcher stopfen...

Da kann ich mich nur anschließen ;)
 
Die Hundesteuer dient AUSDRÜCKLICH nicht der Strassenreinigung, sondern ist eine reine Luxussteuer, die die Anzahl der Hunde in den Städten begrenzen soll(te).

Die Stadt Nürnberg erklärt es treffend:

Zweck der Hundesteuer

Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.


Zur Geschichte der Hundesteuer findet sich hier etwas:

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Wer sich oder seinen Hund von diesem Jagdfrohndienst befreien wollte, musste eine Ablösezahlung in Form von Kornabgaben an den Lehensgeber zahlen. Diese Form der Steuer, auch „Bede” oder „Hundskorn” genannt, findet eine erste Erwähnung in einem lateinischen Text aus dem Jahr 1211. Dieser belegt einen Rechtsstreit mit einem Ritter, in dem neben den Zahlungen des Zehnten unter anderem auch die Zahlung des “huntkorn” genannt wird.
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