.
.
.
Wer sich oder seinen Hund von diesem Jagdfrohndienst befreien wollte, musste eine Ablösezahlung in Form von Kornabgaben an den Lehensgeber zahlen. Diese Form der Steuer, auch „Bede” oder „Hundskorn” genannt, findet eine erste Erwähnung in einem lateinischen Text aus dem Jahr 1211. Dieser belegt einen Rechtsstreit mit einem Ritter, in dem neben den Zahlungen des Zehnten unter anderem auch die Zahlung des “huntkorn” genannt wird.
.
.
.