Presseberichte über gekippte Rasseliste in SH

Shaylyn

Die Richter des Oberverwaltungsgericht in Schleswig entschieden, die Gefährlichkeit von Hunden lassse sich nicht an ihrer Rasse festmachen. Damit setzen die Juristen die Kampfhundeverordnung des Landes "Schleswig" teilweise aussserkraft.
Die Schleswiger Richter erklärten die Rasselist der Gefahrenverordnung für nichtig. Denn der einzige zulässige Maßstab bei der Bewertung der Kampfhunde sei "induviduelles Tun der Halter und der Hunde". Die Rasseliste sten für eine ungleiche Behandlung.

Pressebereicht der Frankfurter Neuen Presse vom 30.05.2001

Münster: Höhere Hundesteuer für KH ist rechtmäßig entschied Oberverwaltungsgericht Münster. Az.14B472/01

Pressebericht der Zeitung "Blöd" gleicher Tag zum gleiches Thema

eure Shay und Baby

Es lohnt sich weiter zukämpfen
 
  • 29. April 2024
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Hamgurg: Nach dem Urteil gegen die schleswig-holsteinische Kampfhunde-Verordnung hat auch ein Gericht inNiedersachsen die entsprechende Regelung in Teilen für nichtig oder rechtwidrig erklärt. Das (OVG) bemängelte bei der verhandlung von vier Musterklägern vor allem die pauschale Behandlungvon Hunderassen statt einelner aggressiver Tiere. Das Gericht sprach sich unter anderem für eine Stopp der Tötung von Hunden aus, die den so genannten Wesenstest nicht bestanden haben. Maulkorb und Leinenzwang seien austreichend. Nach Ansicht des Gerichts sollte es zu einer bundesweiten einheitlichen Regelung kommen (Az11K2877/00) Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Bartels(SPD) begrüßt das Urteil und kündigt an, die Verordnung im Sinne des Urteils zu überarbeiten, din Teilen sogar noch zu verschärfen. Bartels will aus Sicherheitsgründen die verbindliche Tötung aller Hunde, die den Wesenstest nicht bestehen,unabhängig von der Rasse. Bislang ist dies nur für bestimmte Rassen vorgeschrieben.
Erst am Dienstan hatten Richter des OVG Schleswig das Kriterium der Rasse für die Einstufung der Gefährlichkeit einnes Hundes für ungeeignt befunden und wesentliche Teile der Verordnung von Schleswig-Holstein für nichtig erklärt. Auch in anderen Ländern sind Verfahren gegen die jeweilige Kampfhunde-Regelung anhängig. Doe Bundesregierung hält dagegen an ihrem Einfuhrverbot bestimmter Rassen bei der Bekämpfung gefährlicher Hunde fest.

Artikel stammt aus der Frankfurter Neuen Presse vom 31.05.2001

Das Urteil wurde weder kommentiert noch erwähnt in der Zeitung "Blöd". Interessant oder ????

eure Shay und Baby
 
Kommentar zum Urteil geschrieben von: Dieter A.Graber

Es scheint in Deutschland eine fatale Neigung zu Radikallösungen zu geben. Alsa am 26.Juni 2000 der 6jährige Volkan in HH auf tragische Weise ums Leben kam,weil er auf dem Spielplatz spielen wollte wie der Pitbull "Zeus",setzen sich deutsche Politiker an die Spitze einer populistischen "Jetzt reicht´s"-Bewegung,deren Ziel die Ausrottung einzelner Hunderrassen war. Verschiedene Bundelländer lieferten sich in der Folgezeit einen regelrechten Wettlauf und die schärfste Verordnung gegen potenzelle Beißer.
Hessens Innenminister Volker Bouiffer (CDU)zum Beispiel erließ prompt eine KHV die ein gutes Dutzend angeblich von Natur aus gefährlicher Rassen auflistete.Deren Haltung sollte besonderen Kompetenznachweis sowie neben Maulkorb und Kastration einen Idiotentest für den Vierbeiner erforderlich machen.
Doch der gelernte Jurist B.erkannte schnell,dass ihn die Leine des Rechtsstaates zurückzerren würde, undging brav "bei Fuß":Mehrfach besserte er nach, zumal ihm der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Leviten las und ganze Passagen der Gefahrenabwehrverordnung aufhob.Nun haben auch Richter in S-H und Niedersachsen für nichtig erklärt mit der Begründung, die Zugehörigkeit zu einer Rasse an sich sei kein Beweis für Gefährlichkeit.
Verwundert darüber kann eigentlich nur sein, wer ernsthaft geglaubt ha, den deutschen Innenminister sei es wirklich um die Entschärfung einer Gefahr gegangen. Vergessen wurde dabei,dass schließlich nicht ein Pitbull den kleine Volkan auf dem Gewissen hatte,sondern ein verbrechischer Hundehalte. Der übrigens mit 3 1/2jahren relativ milde bestraft,wobei, und dies ist bemerkenswert,der Richter den vorfall als "vorhersehbar" bezeichnete,weil "Zeus", eigentlich ebenso ein Opfer, regelmäßig zu körperlichen Hochleistungen geprügelt worden war.
Inzwischen hat sich der Pulverdampf verzogen, und normative Kraft des Faktischen obwaltet wieder. TH quellen über von Pit&Co.,Tierärzte weigen sich, vällig zu Recht auf die Gesetzeslage verweisend, verdächtige Hunde auf Behördenanweisungf hin einzuschläfern. Längst haben die Innerminister den geordneten Rückzug angetreten;Ausführungsverordnungen liegen auf Eis oder können nich umgesetzt werden. Ruhe ist eingekehrt.
Nur Bundesinnenminister Schily hält trotzig an seinem Einfuhrverbot für 4 als gefährlich eingestufte Hunderassen fest. Aber auch das könnte sich als ein letzter Sturm im Wasserglas herausstellen hat sich doch inzwischen Brüssel bei Berlin gemeldet und darauf hingewiesen dass ein solches Einfuhrverbot als Eingriff in den freien Warenverkehr innerhalb der EU ausgelegt werden könnte.
EU-Verbraucherschutzkommisar David Byrne versuchte gleichwohl,Schily eine Eselsbrücke zu bauen: In Frankreich, merkte er an,würden nich die Hunde verboten,sondern deren Halter selektiert. Minderjährige oder Straffällige z.B. dürften keinen KH besitzen.
Die Innenminister sollten sich hinter die Ohren schreiben: VERBIETEN IST EINFACH,VORHER NACHDENKEN EFFEKTIVER

eure Shay und Baby
 
Hund ist nicht gleich Hund

Auch Gefahren-Verordnung in Niedersachsen gekippt

Nach der SH-Verordnung über Halten von gefährlichen Hunden ist auch die Regelung in Niedersachsen in Teilen für nichtig erklärt worden. Die pauschale Behandlung von Hunderassen verstoße gegen die Gleichheitsgrundsatz,urteile das OVG.

In Niedersachsen dürfen Bullterrier,AmericanStaffordshire und Pitbullterrier gehalten und gezüchtet werden,wenn die individuelle Ungefährlichkeit des einzelnen Hundes nachgewiesen wird. Das hat das niedersächsische OVG in lüneburg am mittwoch entschieden und damit die KHV des Landes teilweise außer Kraft gesetzt (Az.OVG Lüneburg 11K2877/00,11K3268/00,11K4233/00,11K4333/00)
Die entsprechenden Vorschriften müssen bis spätestens Ende des Jahres geändert werden. Außerdem müssen KH,die einen Wesenstes bestanden haben,nach dem Urteil keinen Maulkorb mehr tragen.
Wissenschaftlich betrachtet, könne das Tragen des Maulkorbssogar aggressionsfördernd wirken.Gleichzeitig verstoße das Töten dergenannten Hunde nach nicht bestandenem Wesenstest gegen den Gleichheitssatz.Denn eine derarige Maßnahme sei für Hunde der zweiten Gefährlichkeitskategorie(z.B Bullmastiff,Dobermann,Rottweiler usw) nicht vorgesehen.
Ebenfalls gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße,dass neben so genannten klassischen Schutz-undKampfhunden der DSH nicht in die Verordnung aufgenommen worden sei. Die vorliegendeBeißstatistiken zeigten,dass auch Schäferhunde,Doggen und Boxer darunter fallen müssen.
Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Bartels erklärt zum Lüneburger Urteil, der Gefahrverordnung sei in wichtigen Punkten bestätigt worden. Seit sie in Kraft getreten,habe es in Niedersachsen keien schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert am Mittwoch alle Länder auf, ihre Rasseverodnung zurückzuziehen. Schutz von Mensch und Hund vor Missbrauch könne nur mit vorbeugenden Zuchtkontrollen und Regelungen zur Ausbildung von Hunden erreicht werden. Dazu sei auch eine Registrierpflicht für alle Hunde nötig.
In Rheinland-Pfalz,Berlin,Brandenburg und Hessen klagen Hundehalter gegen die LVO. Sie argumentieren unter anderem ebefalls damit,dass es unhaltbar sei,sämtliche Tiere einer Rasse als gefährlich einzustufen.
Gerichte in anderen Ländern haben die Regelungen dagegenbereits bestätigt. Das Hamburgische OVG hatte erst im Februar eine Verknüpfung der Hunderasse bei der Einstufung der Gefährlichkeit für zulässig erklärt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern blieb die Rasselist der gefährlichen Hunde in der Verordnung bestehen,nachdem zwei Klagen abgewiesn wurden.
In Bayern ist die schon seit 1992 in Kraft getretene KHV vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof 1994 ebenfalls für verfassungsgemäß erklärt worden. In der Regelung wird der Begriff "Kampfhund" allerdings nicht an einzelnen Rassen festgelegt. In Nordrhein-Westfalen wird in einer sehr differenzierten Verordnung nicht generell die Haltung bestimmter Rassen eingeschränkt. Auch die Thüringer Gefahren-Verordnung enthält keine spezielle Rasseliste.

eure shay und baby


und immer noch kein einziges wort von der der Zeitung nennen wir sie einmal "Blöd"
 
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