Kommentar zum Urteil geschrieben von: Dieter A.Graber
Es scheint in Deutschland eine fatale Neigung zu Radikallösungen zu geben. Alsa am 26.Juni 2000 der 6jährige Volkan in HH auf tragische Weise ums Leben kam,weil er auf dem Spielplatz spielen wollte wie der Pitbull "Zeus",setzen sich deutsche Politiker an die Spitze einer populistischen "Jetzt reicht´s"-Bewegung,deren Ziel die Ausrottung einzelner Hunderrassen war. Verschiedene Bundelländer lieferten sich in der Folgezeit einen regelrechten Wettlauf und die schärfste Verordnung gegen potenzelle Beißer.
Hessens Innenminister Volker Bouiffer (CDU)zum Beispiel erließ prompt eine KHV die ein gutes Dutzend angeblich von Natur aus gefährlicher Rassen auflistete.Deren Haltung sollte besonderen Kompetenznachweis sowie neben Maulkorb und Kastration einen Idiotentest für den Vierbeiner erforderlich machen.
Doch der gelernte Jurist B.erkannte schnell,dass ihn die Leine des Rechtsstaates zurückzerren würde, undging brav "bei Fuß":Mehrfach besserte er nach, zumal ihm der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Leviten las und ganze Passagen der Gefahrenabwehrverordnung aufhob.Nun haben auch Richter in S-H und Niedersachsen für nichtig erklärt mit der Begründung, die Zugehörigkeit zu einer Rasse an sich sei kein Beweis für Gefährlichkeit.
Verwundert darüber kann eigentlich nur sein, wer ernsthaft geglaubt ha, den deutschen Innenminister sei es wirklich um die Entschärfung einer Gefahr gegangen. Vergessen wurde dabei,dass schließlich nicht ein Pitbull den kleine Volkan auf dem Gewissen hatte,sondern ein verbrechischer Hundehalte. Der übrigens mit 3 1/2jahren relativ milde bestraft,wobei, und dies ist bemerkenswert,der Richter den vorfall als "vorhersehbar" bezeichnete,weil "Zeus", eigentlich ebenso ein Opfer, regelmäßig zu körperlichen Hochleistungen geprügelt worden war.
Inzwischen hat sich der Pulverdampf verzogen, und normative Kraft des Faktischen obwaltet wieder. TH quellen über von Pit&Co.,Tierärzte weigen sich, vällig zu Recht auf die Gesetzeslage verweisend, verdächtige Hunde auf Behördenanweisungf hin einzuschläfern. Längst haben die Innerminister den geordneten Rückzug angetreten;Ausführungsverordnungen liegen auf Eis oder können nich umgesetzt werden. Ruhe ist eingekehrt.
Nur Bundesinnenminister Schily hält trotzig an seinem Einfuhrverbot für 4 als gefährlich eingestufte Hunderassen fest. Aber auch das könnte sich als ein letzter Sturm im Wasserglas herausstellen hat sich doch inzwischen Brüssel bei Berlin gemeldet und darauf hingewiesen dass ein solches Einfuhrverbot als Eingriff in den freien Warenverkehr innerhalb der EU ausgelegt werden könnte.
EU-Verbraucherschutzkommisar David Byrne versuchte gleichwohl,Schily eine Eselsbrücke zu bauen: In Frankreich, merkte er an,würden nich die Hunde verboten,sondern deren Halter selektiert. Minderjährige oder Straffällige z.B. dürften keinen KH besitzen.
Die Innenminister sollten sich hinter die Ohren schreiben: VERBIETEN IST EINFACH,VORHER NACHDENKEN EFFEKTIVER
eure Shay und Baby