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Lana schrieb:Ich will hier gar keinen Krieg führen, sorry für die "Verschwörungstheorien". Aber mich würde ehrlich interessieren warum sich diese Annahme aufdrängt?
private joker schrieb:und des bringt uns wieder zur frage: wer überwacht die wächert?
Lana schrieb:Das ist rechtlich sicher okay, dass es natürlich etwas von "wir haben dich auf dem Kieker" hat, will ich gar nicht bestreiten. Aber für das Verfahren gegen den Polizisten ändert das ja nichts. Selbst wenn sie mit diesen Ermittlungen herausgefunden hätten, dass die Frau Unmengen an Drogen konsumiert und auch zur Tatzeit zugedröhnt war, hätte das im Verfahren gegen den Polizeibeamten nichts Gutes für ihn bedeutet. Dass die Frau ein wenig "ausgerastet" ist, bestreitet sie ja nicht. Insofern kann man ihre Glaubwürdigkeit damit nicht erschüttern. Dagegen ist das Notwehrrecht (auf das sich der Polizist ja beruft) bei erkennbar schuldlos Handelnden nicht unerheblich eingeschränkt.
Lana schrieb:Das ist rechtlich sicher okay, dass es natürlich etwas von "wir haben dich auf dem Kieker" hat, will ich gar nicht bestreiten. Aber für das Verfahren gegen den Polizisten ändert das ja nichts. Selbst wenn sie mit diesen Ermittlungen herausgefunden hätten, dass die Frau Unmengen an Drogen konsumiert und auch zur Tatzeit zugedröhnt war, hätte das im Verfahren gegen den Polizeibeamten nichts Gutes für ihn bedeutet. Dass die Frau ein wenig "ausgerastet" ist, bestreitet sie ja nicht. Insofern kann man ihre Glaubwürdigkeit damit nicht erschüttern. Dagegen ist das Notwehrrecht (auf das sich der Polizist ja beruft) bei erkennbar schuldlos Handelnden nicht unerheblich eingeschränkt.
Vielleicht schaue ich ja zu viel Tatort...
Aber hätte man vielleicht so versuchen können, ein Zurückziehen der Anzeige durch die Betroffene zu erwirken? Oder sie eben als unglaubwürdig hinzustellen? Im Sinne von "das Wort einer Drogenkonsumentin gegen das Wort mehrerer Beamter"? So dass eben ihre Darstellung der Vorgänge letztendlich weniger Gewicht hätte?
Es steht doch z.B. im verlinkten Artikel, dass das Präsidium den Vorfall nicht gemeldet hat.
Da finde ich es jetzt nicht so sonderlich abwegig, dass man auf den Gedanken kommen kann, dass die ganze Sache ohne "Medienrummel" ggf. unter den Teppich gekehrt worden wäre - bzw. dies sehr intensiv versucht worden wäre.
Und wäre es dann nicht auch möglich gewesen, dass die Staatsanwaltschaft ohne "Medienrummel" das Verfahren wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt hätte?
Aber hätte man vielleicht so versuchen können, ein Zurückziehen der Anzeige durch die Betroffene zu erwirken?
Oder sie eben als unglaubwürdig hinzustellen? Im Sinne von "das Wort einer Drogenkonsumentin gegen das Wort mehrerer Beamter"? So dass eben ihre Darstellung der Vorgänge letztendlich weniger Gewicht hätte?
Lana schrieb:Nein, das hätte man nicht. Bzw. es hätte nichts gebracht. Die Körperverletzung im Amt ist KEIN Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt, wenn das Verfahren läuft, dann läuft es. Das Opfer hat nicht mehr die Möglichkeit es "aufzuhalten", indem es die Anzeige zurückzieht.
Lana schrieb:Hier gibt doch nur die eine Version, die (den Tatsachen nach) nur in Kleinigkeiten abweicht und halt rechtlich unterschiedlich bewertet wird. Auf die Glaubwürdigkeit der Personen kommt es daher nicht vordergründig an.
Lana schrieb:Und was heißt hier: "gegen das Wort mehrer Beamten"? Das tönt schon wieder so nach "eine Krähe hackt der anderen...", aber das ist doch hier überhaupt nicht der Fall?!
Lana schrieb:Möglich wäre eine Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse eher nicht. Wenn ein Polizist im Dienst jemanden in Ausübung seines Berufes schlägt, geht das die Allgemeinheit immer etwas an.
Lana schrieb:Hier gibt doch nur die eine Version, die (den Tatsachen nach) nur in Kleinigkeiten abweicht und halt rechtlich unterschiedlich bewertet wird. Auf die Glaubwürdigkeit der Personen kommt es daher nicht vordergründig an.
Aber ein eventueller Drogenkonsum könnte doch durchaus eine Rolle spielen. Hier im Fred (ich glaube, es war hier - andernfalls habe ich das anderswo im Netz gelesen) wurden doch auch Stimmen laut, die meinten, dass jemand im Drogenrausch ja ggf. normal nicht aufzuhalten sei, weil er nix mitbekommt (ggf. weniger schmerzempfindlich ist) o.Ä. und der Polizist dann womöglich gar nicht anders konnte, als eine im Drogenrausch randalierende Person mittels Faustschlag zu stoppen. Was dann ja den Beamten bei der Beurteilung der Situation quasi entlasten könnte, oder?
helki schrieb:Nein, so meinte ich das nicht. Aber ich könnte mir halt vorstellen, dass bei einer Verhandlung die Glaubwürdigkeit einer Drogen konsumierenden Person einfach als weniger hoch eingestuft werden könnte als die Glaubwürdigkeit von Polizeibeamten (gegen die bislang offenbar nichts Formelles vorlag). Und dass die Glaubwürdigkeit der Betroffenen, so sie nicht als ständig Drogen konsumierende Person gilt, in der Verhandlung einfach höher eingestuft werden könnte.
Lana schrieb:Möglich wäre eine Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse eher nicht. Wenn ein Polizist im Dienst jemanden in Ausübung seines Berufes schlägt, geht das die Allgemeinheit immer etwas an.
Gilt das auch, wenn der Schlag/die Schläge als Notwehr eingestuft wird/werden?
Wenn jetzt z.B. die Staatsanwaltschaft auf der Basis der Erklärungen der Polizisten/deren Vorgesetzten/der Polizeibehörde zu dem Schluss gekommen wäre, es sei Notwehr gewesen? Wäre dann auch ermittelt worden? Oder hat die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht die Möglichkeit dazu, das vor dem Verfahren als Notwehr einzustufen?
Wenn die Staatsanwaltschaft von einer klaren Notwehr ausgeht, dann stellt sie das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 II StPO ein. Anklage darf sie nur erheben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist.
Allerdings darf sie natürlich nicht willkürlich von Notwehr ausgehen.
@Lana: Danke, für deien geduldigen und sachlichen Ausführungen.
Wenn die Staatsanwaltschaft von einer klaren Notwehr ausgeht, dann stellt sie das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 II StPO ein. Anklage darf sie nur erheben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist.
Allerdings darf sie natürlich nicht willkürlich von Notwehr ausgehen.
Womit wir dann eben doch wieder bei der Frage wären, ob die Staatsanwaltschaft bei weniger öffentlicher Berichterstattung ggf. eher dazu hätte neigen können, die Situation als Notwehr einzustufen (allerdings nicht wegen mangelndem öffentlichem Interesse, wie ich jetzt hier gelernt habe).
Ich bin da nach wie vor ein bisschen skeptisch.
Eigentlich ist es doch eher ein Beweis für den Rechtsstaat?
Wenn wir in keinem Rechtsstaat leben würden, würde man in solchen Fällen niemals Anklage erheben.
es ist schon ein beweis für den rechtstaat, aber genauso dafür, das die vertreter dieses staates auch nur menschen sind...
und des bringt uns wieder zur frage: wer überwacht die wächert?
wo immer diese "wächter" auch sitzen, seis Legislative, Exekutive, Judikative od auch Medien....
Die Idee ist ja, dass sich die Gewalten gegenseitig kontrollieren.
Dass es keine umfassende Kontrolle des Einzelnen geben kann, liegt dagegen auf der Hand. Und natürlich sitzen überall nur Menschen. Hier lag es auch an den Kollegen des Polizisten, die Situation zu unterbrechen. Was, meiner Erinnerung nach, ja auch geschehen ist.
private joker schrieb:und des bringt uns wieder zur frage: wer überwacht die wächert?
Sollte eben das nicht eigentlich auch Aufgabe der Presse sein?
"Ich glaube dass Sie sauer waren, weil Sie angespuckt wurden." Das sei zwar menschlich verständlich, dennoch dürften nicht die Pferde so mit einem durchgehen.
Dankle, Guglwenn männer frauen schwer verletzen, ist das alles andere als "menschlich verständlich" (solange nicht ihr leben bedroht ist). und bei polizisten sowieso. die müssen ein anderes nervenkostüm haben als der durchschnitts-frauenschläger.
wenn männer frauen schwer verletzen, ist das alles andere als "menschlich verständlich" (solange nicht ihr leben bedroht ist). und bei polizisten sowieso. die müssen ein anderes nervenkostüm haben als der durchschnitts-frauenschläger.