*seufz*
die frage ist ja die, hält sich der hund hauptsächlich in deinem erstwohnsitz in sachsen auf oder in deinem zweitwohnsitz in nrw (bzw, kannst du das eine oder andere irgendwie glaubhaft machen)? danach richtet es sich (wenn ich nicht daneben liege), wo du deinen hund anmelden musst. ist der hund hauptsächlich in sachsen, so brauchst du ihn nur dort anzumelden - was du ja getan hast. ist er hauptsächlich in nrw, musst du den ganzen papierkram inklusive führungszeugnis erledigen...
ansonsten: wenn du in einem anderen bundesland mit deinem hund unterwegs bist, empfiehlt es sich immer, die dortige gesetzeslage zu kennen und danach zu handeln. für nrw bedeutet dies maulkorb und leine bis zum bestehen des verhaltenstests. den kannst du auch dann machen, wenn du in nrw "nur" den zweitwohnsitz hast oder nur hin und wieder zu besuch kommst. du bekommst auch ein offizielles dokument über das bestehen des tests, welches du immer mitnehmen solltest.
und wie gesagt, wenn du hauptsächlich in sachsen wohnst, dann kannst du ruhig jedem beamten erklären, dass es in sachsen kein solches hundegesetz wie hier in nrw gibt und du folglich keine haltegenehmigung etc für nrw brauchst (den bestandenen vt brauchst du sehr wohl, wenn du deinen hund in nrw ohne mk und leine führst - ein chip ist auch ohne vorschrift sinnvoll).
zur sicherheit mach dich nochmal bei den entsprechenden behörden kundig, ich bin schließlich kein rechtsanwalt oder so.
meike: meinst du, olli würde mit seinen adiletten nach mir werfen?