Elrowiel schrieb:Na, DIE Begründung würd ich ja zu gerne lesen... *kopfschüttel*
Sockemama schrieb:Also meine Lieben ich verabschiede mich jetzt.
Habe die Hundeschnautze voll, bleibe in meinem kleinen Reich mit meinen Achtpfoten.
Will nicht mehr????????????
Kam die letzten 30 Jahre gut mit meinen Hunden klar, ich versteht die Welt nicht mehr. Muß das ganze jetzt erst verkraften.
Gruß Eure Sockemama
raceman schrieb:...
Mir war die Sache von Anfang an nicht geheuer, deshalb hab ich mich auch rausgehalten. Allerdings glaubte ich von Anfang an, dass wenigstens ein Funke Wahrheit dran ist.
Nur schade, dass es wieder auf unsere Rasse abfällt.
...
a & a schrieb:Ich will sowas einfach nicht glauben - auch wenn mir bewußt ist, daß es das gibt
Schade, daß es immer wieder unschuldige Tiere trifft
raceman schrieb:Geht mit doch genauso, aber gerade in so einem brisanten Fall.... meinst du wirklich ein Richter entscheidet da überschnell oder leichtfertig. Auch wenn ich jetzt jemand auf die Füsse trete.... ich glaubs nicht.
anne231077 schrieb:Die deutsche Justiz kotzt mich an, das kann ich euch sagen. Patrick ist zuhause trotzt 7 einhalb Jahre, kann mir jemand sagen wie das möglich ist, frage zeichen. Wenn er angeblich schuldig ist, warum darf er nachhause und den Hund weiterhin behalten.
Elrowiel schrieb:Bei 7 1/2 Jahren muss wirklich einiges vorgefallen sein. Unsere deutschen Richter machen ja viel, aber mit so ner hohen Strafe gehen die nicht leichtfertig um.
Elrowiel schrieb:Wir haben in Deutschland aber (zum Glück?) keine Todesstrafe...
Ich zitiere mich mal selbst:AngelBlueEyes schrieb:Bewährung bekommt man doch eigentlich nur bei einer Strafe von 18 Monaten oder 24 Monaten oder so, alles was drüber ist wird doch mit Gefängnis bestraft ...Kann ich irgendwie nicht so ganz verstehen.
Den Hund wird er wohl kaum behalten können.Giladu schrieb:Daß jemand mit einem solchen Urteil wieder nach Hause gehen darf und kein Haftbefehl erlassen worden ist, ist zwar ungewöhnlich, aber nicht wirklich sensationell. Möglicherweise bestand ja auch schon ein Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist. Und wenn der Betreffende sich so ungerecht bestraft fühlt, wird er Revision einlegen, es kann also dauern, bis das Urteil rechtskräftig und damit vollstreckbar wird. Es ist also überhaupt nicht widersprüchlich, daß der Betreffende zunächst wieder laufen gelassen wurde.
Und dem hier:Giladu schrieb:Daß jemand mit einem solchen Urteil wieder nach Hause gehen darf und kein Haftbefehl erlassen worden ist, ist zwar ungewöhnlich, aber nicht wirklich sensationell. Möglicherweise bestand ja auch schon ein Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist. Und wenn der Betreffende sich so ungerecht bestraft fühlt, wird er Revision einlegen, es kann also dauern, bis das Urteil rechtskräftig und damit vollstreckbar wird.
moechte ich entschieden widersprechen.AngelBlueEyes schrieb:Klingt jetzt hart, aber manchmal wäre es besser wir hätten sie jetzt noch! Nicht in diesem Fall, nein, andere Fälle die klar und deutlich sind.
AngelBlueEyes schrieb:Klingt jetzt hart, aber manchmal wäre es besser wir hätten sie jetzt noch! Nicht in diesem Fall, nein, andere Fälle die klar und deutlich sind.