Candy-dog schrieb:
(die einfuhr der hund klasse 1-3 ist verbotten alerdings dürfen in germany geborene hund wider eingeführt werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich weiß nicht, woher du das hast, aber es stimmt nicht.
Zum Ersten gibt es im Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) keine "Klasse 1-3". Das Gesetz unterscheidet bei "gefährlichen Hunden" zwischen Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen, für die die schärfsten Regelungen gelten, und zwischen "nach Landesrecht bestimmten Hunden", für die es weitergehende Ausnahmeregelungen gibt.
Ob ein Hund "in germany geboren" ist, spielt bei der Beurteilung der Frage, ob er nach Deutschland eingeführt oder wiedereingeführt werden darf, überhaupt keine Rolle!
In der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung -HundVerbrEinfVO-) gibt es zwei sog. Urlauberausnahmeregelungen. Die eine Regelung betrifft in Deutschland Wohnhafte, die nach einem Auslandsurlaub mit ihrem legal in Deutschland gehaltenen Liste 1-Hund wiedereinreisen, die andere gilt für Ausländer, die in Deutschland Urlaub machen.
Die erste Regelung besagt:
Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
Wenn du in Deutschland also noch nicht Halter des Hundes warst, greift diese Ausnahmeregelung nicht!