Pit Bull In Bayern

Ich denke, Johanna meint, dass eine Gemeinde diesbezüglich tatsächlich machen kann, was sie will. Macht halt quasi keine Gemeinde, aus Gründen. Aber es ist nicht so, dass sie damit gegen ein Gesetz verstößt, in dem steht, dass man Kat1-Hunde niemals nicht halten darf. Ich denke, darauf zielte das Argument.

Ich hab das auch so verstanden wie es @fusselchen schreibt. Es scheint mir so als hätten die Gemeinden Handlungsspielraum ob ein solcher Hund angemeldet werden darf oder nicht und das ist in NRW definitiv nicht so.
Ob ich in Viersen oder Nettetal wohne ist in Hinsicht auf die Anmeldung eines Listenhundes egal, anmelden kann ich ihn.
Das viele Gemeinden versuchen die Anmeldung durch hohe Hundesteuer zu beeinflussen und in mancher Gemeinde ein negatives Klima für diese Hunde herrscht, steht auf einem anderen Blatt.
 
  • 26. April 2024
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Hi Cornelia T ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hier gibt es ja auch Kategorien und Listenhund ist nicht gleich Listenhund.
Ist die Erlaubnis einmal erteilt, gilt sie in ganz Bayern, ein Umzug innerhalb Bayerns ändert also gar nichts. Auch beim Kat1.
Einen Kat2 kann Dir niemand verwehren (mit WT, einmalig abzulegen), Du darfst züchten, kaufen, halten, er gilt als ganz normaler Hund.
 
Staff Züchter gibt es schon, ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der TE einen "echten" APBT meinte.

Der TE schreibt, dass er sich mit Hunden auskennt und weiß worauf er sich einlässt. Daher denke ich schon, dass wenn er Pit Bull schreibt, auch Pit Bull meint. Für mich gibt es halt Pit Bulls oder Hunde die dem Phänotypus Pit Bull entsprechen was also Mischlinge wären. Wenn ich von Pit Bull spreche, gibt es für mich nur die "Echten"! ;)
 
Ist die Erlaubnis einmal erteilt, gilt sie in ganz Bayern, ein Umzug innerhalb Bayerns ändert also gar nichts. Auch beim Kat1.
Okay, das war mir tatsächlich nicht klar. In der Praxis bedeutet das aber tendenziell eine Menge Rechtsstreits, oder? (Was nicht heißt, dass man die dann nicht führen sollte, ich weiß, dass du da eher die Linie vertrittst "wer gleich kuscht, obwohl er im Recht ist, ist selber schuld", aber man muss halt das Kleingeld und die Zeit dafür haben.)
 
Okay, das war mir tatsächlich nicht klar. In der Praxis bedeutet das aber tendenziell eine Menge Rechtsstreits, oder? (Was nicht heißt, dass man die dann nicht führen sollte, ich weiß, dass du da eher die Linie vertrittst "wer gleich kuscht, obwohl er im Recht ist, ist selber schuld", aber man muss halt das Kleingeld und die Zeit dafür haben.)
Naja, es gibt kaum Praxis für Kat1. ;) Ja, es gibt Kat1 die in Bayern leben, aber es sind halt sehr wenige und die Halter gehen damit auch nicht hausieren, sondern sind froh dass es durch ist. Rechtsstreitigkeiten dazu (bei denen es um einen bereits genehmigten Hund geht) wären mir jetzt keine bekannt. ;)
 
Wir sprechen hier von einem pit Bull mit Stammbaum Papieren etc :) hab den Anruf vom landratsamt erhalten.. wenn die Gemeinde mir das gestattet darf ich ihn halten ... jetzt warte ich noch auf das ganze in schriftlicher Form :)
 
Ich besitze schon einen rhodesian ridgeback
Mix :) hier mal ein Foto von ihm
 

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Hier gibt es ja auch Kategorien und Listenhund ist nicht gleich Listenhund.
Ist die Erlaubnis einmal erteilt, gilt sie in ganz Bayern, ein Umzug innerhalb Bayerns ändert also gar nichts. Auch beim Kat1.
Einen Kat2 kann Dir niemand verwehren (mit WT, einmalig abzulegen), Du darfst züchten, kaufen, halten, er gilt als ganz normaler Hund.
Und wieso hat BY dann immer diesen Ruf eines der striktesten BL in Sachen Sokas zu sein? Ist ernst gemeint, will sagen ich glaube dir schon...aber wie gesagt man hört es immer anders.
 
Und wieso hat BY dann immer diesen Ruf eines der striktesten BL in Sachen Sokas zu sein? Ist ernst gemeint, will sagen ich glaube dir schon...aber wie gesagt man hört es immer anders.
Weil man eben für einige Rassen in BY nur seltenst eine Genehmigung bekommt, während man die in zB NRW/Hessen/whatever trotzdem unter bestimmten Bedingen halten kann, stark reglementiert eben.
Es kommt sozusagen ein bißchen drauf an, welche Rasse man unbedingt halten möchte. Für Staff und Co, ist und bleibt BY das strikteste BL. Aber als Kat2- Liebhaber, zB mit Bullterrier, ist BY ziemlich angenehm im Vergleich.
 
@bxjunkie Naja, weil die Chance, eine Haltegenehmigung für einen Kat1 zu kriegen, halt verschwindend gering ist.

Edit sagt, Johanna war schneller.
 
Ich besitze schon einen rhodesian ridgeback
Mix :) hier mal ein Foto von ihm
Wo ist da denn der RR vorbei gegangen?

Das Thema "echter" APBT hat sich ja jetzt geklärt. Aber deine Erfolgschancen auf einen Züchter in D sind so wohl bei praktisch null.
 
Ja gut, wenn dir deine Gemeinde den als RR-Mix durchgehen lässt, dann scheint das echt Luxushausen zu sein. :lol:
 
DAS frage ich mich auch ... für mich sieht der eher nach dem klassischen "Boxer-Labbi"-Mix aus :rolleyes:

Und wer sagt, dass ein RR-Labrador nicht ähnlich auskommt?

Vielleicht waren ja die Elterntiere bekannt und konnten nachgewiesen werden?

Meine erste Bekannte, durch die ich hier ins Forum gekommen bin, hatte einen (erwiesenen) Mix aus RR, Dobi und Frachmichwatt (DSH?) -der sah aus wie ein Klon von felis' Rotti-Mixen. Den RR hast du maximal an der Kopfform gesehen, den Dobi höchstens, mit viel gutem Willen, am tan-Muster, den DSH an der Farbe. Den Ridge: Gar nicht. :lol:
 
Ach, siehste mal, ich hab immer gedacht, der Ridge wäre dominant vererbt oder so. OK, mein Fehler.

Gut, wenn der TE das nachweisen kann, isses meinetwegen ein RR-Mix.
 
@fusselchen

Der Ridge wird wohl dominant vererbt, es gibt allerdings eben darum heterozygote RRs *mit* Ridge, die die Erbanlagen für das Merkmal Ridge "R" und die für das Merkmal "kein Ridge" r tragen. Und diese können dann tatsächlich entweder die eine oder die andere Anlage weitergeben. Bei zwei heterozygoten RRs als Elterntieren hätte ein Viertel der reinrassigen Welpen dann keinen Ridge.

Bei einem Mixwurf von einem heterozygoten Ridgeback, wo das andere Elternteil definitiv keinen Ridge hat, wären die Welpen zu einem Viertel mit Ridge, und zu drei Vierteln ohne.

(Das ist derselbe Effekt wie bei blauäugigen Kindern dunkeläugiger Eltern. Eigentlich ist "braun" dominant über "blau". D.h. aber, dass das Kind, wenn ein Elternteil blauäugig und eines braunäugig war, auf jeden Fall die Anlage von blau von diesem Elternteil erben muss und dann an die eigenen Kinder weitergeben kann!)
 
Niemand. Ich hab lediglich geschrieben, dass er für mich absolut nicht nach RR aussieht.

Ich finde, auf dem letzen Bild auf dem Balkon ein bisschen die Kopfform. Könnte aber auch Dogge sein. :)

@all:

Entschuldigt das OT mit der Genetik... irgendwie leide ich da unter einem Schreibzwang... :verlegen:
 
Danke, lekto! Ich hab ja angefangen mit der Genetiksache. :)

Du hast natürlich recht, grundsätzlich ist es möglich.
Ich würde nur mit diesem Hund nicht in die Verlegenheit kommen wollen, ein phänotypisches Gutachten machen zu müssen (weil mich irgendwer anschwärzt oder es einen Vorfall gibt oder so und ich keinen Nachweis habe - wie auch bei einem Mischling?).
Aber das ist ja letztlich OT.
 
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