Ich denke, Johanna meint, dass eine Gemeinde diesbezüglich tatsächlich machen kann, was sie will. Macht halt quasi keine Gemeinde, aus Gründen. Aber es ist nicht so, dass sie damit gegen ein Gesetz verstößt, in dem steht, dass man Kat1-Hunde niemals nicht halten darf. Ich denke, darauf zielte das Argument.
Ich hab das auch so verstanden wie es @fusselchen schreibt. Es scheint mir so als hätten die Gemeinden Handlungsspielraum ob ein solcher Hund angemeldet werden darf oder nicht und das ist in NRW definitiv nicht so.
Ob ich in Viersen oder Nettetal wohne ist in Hinsicht auf die Anmeldung eines Listenhundes egal, anmelden kann ich ihn.
Das viele Gemeinden versuchen die Anmeldung durch hohe Hundesteuer zu beeinflussen und in mancher Gemeinde ein negatives Klima für diese Hunde herrscht, steht auf einem anderen Blatt.