Pit Bull In Bayern

joker1990

Hallo zusammen, ich komme aus dem schönen oder auch nicht so schönen Bayern.

Ich möchte mir einen Pit Bull anschaffen, bevor jetzt die Moralpredigt kommt ich bin kein Kind mehr, habe Erfahrungen mit Hunden und ich weiß worauf ich mich einlasse ;)


Ich habe mich jetzt vorab mit der Gemeinde in der ich Wohne in Verbindung gesetzt und wollte wissen welche Auflagen ich erfüllen muss... diese meinte ich muss nur einen Wesenstest mit 18 Monaten machen lassen... sogar die Hundesteuer in dieser Gemeinde ist nicht mehr als in anderen Gemeinden ... Ich kann das irgendwie nicht richtig glauben ?!

hatte jemand schon so einen Fall ?


Danke für eure Antwort !
 
  • 25. April 2024
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Hi joker1990 ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Crabat

Welche Gemeinde ist das? Wen hast du gefragt? Erscheint mir zumindest sehr unwahrscheinlich. Wenn es so einfach wäre, müssten ja schon sämtliche bayerischen Soka-Fans da wohnen.
 
Hey Hey,

das ist Gemeinde Dentlein am Forst 91599 ....

hab jetzt mit dem Landratsamt telefoniert und die haben mir das selbe gesagt :D
 
Ich würde mal lieber bei deiner Gemeinde genauer nachfragen, was du für eine Genehmigung erfüllen musst.

Bei Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden) ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich.

Die Haltung eines Hundes der Kategorie I ist in Bayern von einer besonderen Erlaubnis abhängig, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen. Schließlich dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen.

Desweiteren sehe ich da nämlich nur, dass man für Kampfhunde der Kat II eine Beantragung vornehmen kann.

Quelle:

Vllt. verwechselt die Gemeinde Kat I und Kat II?
 
Möglich, es gibt solche Gemeinden.
Wobei man sagen muss, das der WT eigentlich überflüssig ist, da die Gefährlichkeit des APBT in Bayern nicht widerlegbar ist. Dh auch wenn die Gemeinde Dir die Haltung erlaubt, hast Du einen gefährlichen Hund in BY. Anders als bei einem Kat2, wo man mit WT die Gefährlichkeit widerlegen kann.
Es besteht auch die Möglichkeit dass die Gemeinde nicht wirklich weiß was sie da genehmigt, viele haben einfach keine Ahnung.

Du solltest Dir also alles schriftlich geben lassen, VOR Anschaffung eines Hundes. Auf mündliche Aussagen bitte komplett schei.ssen. ;)
 
ich kann mir nur auch denken, dass sie Kat1 und Kat2 verwechseln. Das ist hier in der Nähe.Aber vielleicht gibt es ja auch Ausnahmen.
 
Ich habe jetzt die Frau vom Landratsamt und den Herren vom Ordnungsamt gebeten mir eine Bestätigung auszustellen das dass halten des Hundes in der Gemeinde mir gestattet ist ... mal sehen was kommt ...
 
Und bedenke auch: Selbst wenn du in dieser luxuriösen Situation sein solltest, in diesem einen kleinen gallischen Dorf zu wohnen - sobald da das Personal wechselt, kann die Sache anders aussehen. Und dann ziehst du tendenziell den kürzeren, bzw vielmehr der Hund.
 
Erstaunlich.
Ich hätte trotzdem Sorge, dass einer von denen mal im Landesgesetz nachliest, dass man die Gefährlichkeit eines Pitbulls in Bayern gar nicht mit WT widerlegen kann, weil eben ja "unwiderlegbar gefährlich" laut Gesetz.
Aber gut.
 
Nja, ne.
Also, die steuerliche Anmeldung hat nichts mit der Haltegenehmigung zu tun. ;)
Es geht ja grade um die Ausstellung einer Haltegenehmigung. Ein Negativzeugnis gibt es für Kat 1 nicht.
 
Nja, ne.
Also, die steuerliche Anmeldung hat nichts mit der Haltegenehmigung zu tun. ;)
Es geht ja grade um die Ausstellung einer Haltegenehmigung. Ein Negativzeugnis gibt es für Kat 1 nicht.
Da steht aber in dem Schreiben in Klammern :Gleichzeitig Erlaubnis zur Hundehaltung ?
 
Erstaunlich.
Ich hätte trotzdem Sorge, dass einer von denen mal im Landesgesetz nachliest, dass man die Gefährlichkeit eines Pitbulls in Bayern gar nicht mit WT widerlegen kann, weil eben ja "unwiderlegbar gefährlich" laut Gesetz.
Aber gut.
Ich denke das ist so wie Johanna sagte..die wissen gar nicht um was es sich da handelt...mir wäre das auch schriftlich zu unsicher...die sagen dann eben "Ja gut die MA haben Mist gebaut, ändert aber nix an der gesetzlichen Lage, und somit weg mit dem Hund"
 
Das mag sein, es ist ja auch nicht erlaubt einen Hund NICHT steuerlich anzumelden. Aber die steuerliche Anmeldung ist umgekehrt keine Haltegenehmigung.
Hundehaltung steht da Johanna nicht nur(!) steuerliche Anmeldung ;)
 
Ich denke auch, dass sie nicht wissen, was sie da tun.
Würden Sie bewusst als "kleines gallisches Dorf" handeln, wüssten sie, dass ein Negativzeugnis für einen Kat1 Käse ist, wie Johanna sagt.
 
Hundehaltung steht da Johanna nicht nur(!) steuerliche Anmeldung ;)
Ja, aber um die Marke zu erhalten, soll er eine Haltegenehmigung vorlegen (Negativzeugnis), er wollte aber doch wissen ob er überhaupt eine bekommt. Das und wie er eine bekommt, darauf gehen die gar nicht ein. Sie sagen er soll sie vorlegen für die steuerliche Anmeldung. Und ein Negativzeugnis gibt es erst mit 18 Monaten und einem WT. Dabei wird geprüft OB es sich um einen Kampfhund/gefährlichen Hund handelt.
Ja, Scherzkekse.
 
Ja, aber um die Marke zu erhalten, soll er eine Haltegenehmigung vorlegen (Negativzeugnis), er wollte aber doch wissen ob er überhaupt eine bekommt. Das und wie er eine bekommt, darauf gehen die gar nicht ein. Sie sagen er soll sie vorlegen für die steuerliche Anmeldung. Und ein Negativzeugnis gibt es erst mit 18 Monaten und einem WT. Dabei wird geprüft OB es sich um einen Kampfhund/gefährlichen Hund handelt.
Ja, Scherzkekse.

Das steht da...
wie erwähnt bedarfs es beim Markt Dentlein am Forst zur Erteilung der Hundesteuermarke (gleichzeitig Erlaubnis der Hundehaltung)der Vorlage eines Wesenstest(Negativzeugnis)

Das interpretiere ich so, das die Erteilung der Marke gleichzeitig die Hundehaltungserlaubnis ist und somit ein Negativzeugnis verlangt wird um eben diese zu erteilen und nicht das eine Haltergenehmigung erforderlich ist um eine Steuermarke zu erhalten...auch wenn due die gar net bekommst...
Liest wohl jeder anders...wie auch immer wäre mir das zu heikel..die scheinen wirklich keinen Plan zu haben und davon abhängig zu sein, nope...
 
Aber die steuerliche Anmeldung ist umgekehrt keine Haltegenehmigung.
Aber die "gleichzeitige Erlaubnis der Hundehaltung" ist nach meinem Verständnis doch eine Haltegenehmigung?
Ob sie es jetzt erlauben oder genehmigen, wäre mir als Betroffener eigentlich egal.
Und wenn sie den WT als Grundlage akzeptieren, und das hat er ja schriftlich, ist doch schön?

Es liest sich für mich allerdings so, als müsse der Hund schon alt genug für einen WT sein, denn ein vorläufiges Negativzeugnis wird ja nicht erwähnt.
 
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