Rechtlich gesehen sei es sogar die Pflicht eines Jagdaufsichtsorgans einen Hund abzuschießen, der nicht mehr unter Kontrolle des Besitzers im Revier unterwegs sei.
sagt der Jägermeister. Was dann allerdings von einem der Kommentatoren mit einem Zitat aus dem Jagdschutzgesetz widerlegt wird.
Schade, dass die Jäger nicht mal die Gesetze kennen (oder verstehen), die ihr Hobby regeln.